In den letzten Jahren lief es bei mir finanziell immer mal gut, mal weniger gut. In den weniger guten Zeiten habe ich auch öfter mit meiner Kreditkarte Bargeld abgehoben, weil es leider nicht anders ging.
Meine Bank hat das natürlich verfolgen können und mich deshalb auch schon zu Gesprächen gebeten. Bei meinem letzten finanziellen Tief wurde meine Kreditkarte gesperrt, obwohl sich die Rechnung ohne Probleme abbuchen ließ. Auf mein Nachfragen hieß es dann, ich hätte deutlich zu oft mit der Kreditkarte Bargeld abgehoben.
Wenn man das nicht soll, frage ich mich aber, warum man eine Geheimzahl zur Kreditkarte erhält. Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Organisationen oder Banken die Kreditkarte überhaupt einziehen?
AW: Voraussetzungen für den Einzug der Kreditkarte
1. Bargeld von einer Kreditkarte abheben ist bei den meisten Banken nur fürn Notfall.
Wenn du jetzt hin gehst und von der Kreditkarte Bargeld abhebst weil du nicht mehr genug flüssig hast... nutzt du ein "Kredit" der für diese späße nicht vereinbart ist. Wenn die Bank der Meinung ist... sie möchte dir ein Kredit für Bargeld geben... dann geht das über anderen weg. - Bei einer Kreditkarte mit Teilzahlung ist es meist erlaubt weil du ja Zinsen darauf zahlst!
Im übrigen ist es sogar STRAFRECHTLICH BETRUG... eine Kreditkarte ist NICHT dafür gedacht um sich da Geld abzuheben wenn man nichts mehr auf dem Girokonto hat und erst recht noch um damit ggf. seine KK Abrechnung zu zahlen!
Voraussetzungen? Da kann man jetzt so viele Punkte aufzählen... bei deinem Fall ist der Grund MEHR als gegeben... und auf gut Deutsch... "Die Bank kann dir jegliche Karten IMMER einziehen".
AW: Voraussetzungen für den Einzug der Kreditkarte
Ich bezweifle, das es sich um Betrug handelt, wenn ein Kunde eine vertraglich vereinbarte Möglichkeit der Kartennutzung in Anspruch nimmt. Ansonsten gebe ich Escorpio recht, es gibt keinen Anspruch auf eine Kreditkarte, daher ist es der Bank entsprechend erlaubt deine Karte "einzuziehen".
AW: Voraussetzungen für den Einzug der Kreditkarte
Zitat von Doso
Ich bezweifle, das es sich um Betrug handelt, wenn ein Kunde eine vertraglich vereinbarte Möglichkeit der Kartennutzung in Anspruch nimmt. Ansonsten gebe ich Escorpio recht, es gibt keinen Anspruch auf eine Kreditkarte, daher ist es der Bank entsprechend erlaubt deine Karte "einzuziehen".
AW: Voraussetzungen für den Einzug der Kreditkarte
"Sofern keine schwerwiegende Betrugsabsicht unterstellt werden kann, ist die Kreditkartenreiterei strafrechtlich wenig relevant, dürfte aber zur Bonitätskündigung durch das ausgebende Bankinstitut führen, unter Umständen zur Kündigung der gesamten Kundenverbindung."
AW: Voraussetzungen für den Einzug der Kreditkarte
Zitat von Doso
"Sofern keine schwerwiegende Betrugsabsicht unterstellt werden kann, ist die Kreditkartenreiterei strafrechtlich wenig relevant, dürfte aber zur Bonitätskündigung durch das ausgebende Bankinstitut führen, unter Umständen zur Kündigung der gesamten Kundenverbindung."
Nur weil etwas "wenig relevant" bzw. "wenig bestraft wird" ggf. sogar "eingestellt wird"... ändert es doch nichts dran das es Strafbar ist !
Auch wird dazu gezählt wie oft ist das passiert (falls die Bank überhaupt Anzeige erstattet) ...
AW: Voraussetzungen für den Einzug der Kreditkarte
Guck mal in die Vertragsunterlagen. Da müsste stehen, für welchen Gebrauch die Kreditkarte ausgelegt ist.
Sollte die Bank mitbekommen haben, dass du das abgehobene Geld nutzt um es auf einem anderen Konto für einen Ausgleich zu nutzen stellt das eine Vertragsverletzung dar. Um Missbrauch zu vermeiden, kann die Bank deine Kreditkarte sperren.
In jedem Fall sollte die Sperrung aber durch die Bank begründet werden. Wenn das nicht passiert, würde ICH die Bank mal zum Gespräch bitten. Hat die Bank dir genau erklärt, was es für ein Problem gab?
AW: Voraussetzungen für den Einzug der Kreditkarte
Zitat von degusto11
Guck mal in die Vertragsunterlagen. Da müsste stehen, für welchen Gebrauch die Kreditkarte ausgelegt ist.
Sollte die Bank mitbekommen haben, dass du das abgehobene Geld nutzt um es auf einem anderen Konto für einen Ausgleich zu nutzen stellt das eine Vertragsverletzung dar. Um Missbrauch zu vermeiden, kann die Bank deine Kreditkarte sperren.
In jedem Fall sollte die Sperrung aber durch die Bank begründet werden. Wenn das nicht passiert, würde ICH die Bank mal zum Gespräch bitten. Hat die Bank dir genau erklärt, was es für ein Problem gab?
Deutsche Gesetze stehen über irgendwelchen Vertragsbedienungen von einer Bank.
Auch ist die Bank nicht verpflichtet Auskunft darüber zu geben, wenn sie einen Kreditkartenvertrag auflöst / kündigt... Auch der Kunde kann ohne Angabe von Gründen kündigen.
AW: Voraussetzungen für den Einzug der Kreditkarte
Solange man die Kreditkarte korrekt und wie von der jeweiligen Bank angeboten, einsetzt (Geldabhebungen am Automaten gehören dazu) ist es doch völlig egal, zu welchem Zweck der Kunde die Karte einsetzt.
Das Zahlungsziel von 30 Tagen kommt in der Regel einem Zinsvorteil gleich, also völlig im Rahmen der üblichen Konditionen.
Daß der entsprechende Ausgleich am Abrechnungstag über das Girokonto vorhanden ist, versteht sich doch von selbst.
AW: Voraussetzungen für den Einzug der Kreditkarte
Zitat von orchidee
Daß der entsprechende Ausgleich am Abrechnungstag über das Girokonto vorhanden ist, versteht sich doch von selbst.
So lange dieses Geld nicht vorher mit Kreditkarte abgehoben und aufs Girokonto eingezahlt wurde, um die Kreditkarten Abrechnung zu bezahlen... Ist es ok
AW: Voraussetzungen für den Einzug der Kreditkarte
Die Bank kann dir die Kreditkarte faktisch jederzeit kündigen. In Deutschland hast du nämlich nur ein Anrecht auf ein Konto, nicht aber auf die Kreditkarte. Bei mir stand mal im Kleingedruckten, daß die Bank die Kreditkarte kündigen kann, wenn ihr Umstände bekannt werden, daß sich meine finanzielle Situation verschlechtern könnte. Wollte dann genau wissen was das heißt. Jetzt hat dich fest: Wenn man sich von seiner Freundin trennt, dann wird man Alleinversorger, das ist teuerer als in einer Beziehung zu leben. Das kann schon ein Kündigungsgrund sein.
AW: Voraussetzungen für den Einzug der Kreditkarte
Das darf man nicht alles über ein Haufen werfen.
Es gibt z.b. Fälle wo die Frau auf 400 Euro Basis arbeiten geht und eine Kreditkarte auf Grund der Lebenspartnerschaft oder Ehe hat... Wenn man sich nun trennt, ist es doch ganz klar, dass 400 Euro Einkommen im Monat zu wenig sind für eine Kreditkarte.