Übernahme der Immobilienfinanzierung des Vorbesitzers
Hallo,
ich hoffe sehr, hier in dem netten Forum einen hilfreichen Ratschlag zu bekommen.
Seit einiger Zeit schon halten wir Ausschau nach einem Einfamilienhaus zum Kauf. Vor einem Monat haben wir etwas gefunden, was uns gut gefällt. Der Preis stimmt auch und der jetzige Besitzer würde auch an uns verkaufen. Es ist kein Makler zwischengeschaltet.
Nun bot uns der Eigentümer an, seinen Finanzierungsvertrag zu übernehmen. Er hat günstige Konditionen, aber der noch zu tilgende Betrag entspricht natürlich nicht der gesamten Kaufpreishöhe. Ich weiß auch gar nicht, ob das alles so ohne Weiteres geht.
Hat jemand Erfahrung damit und kann uns sagen, worauf wir unbedingt achten müssen?
AW: Übernahme der Immobilienfinanzierung des Vorbesitzers
Hallo Bobby 506,
ja das geht, allerdings bedingt das der Zustimmung der Bank und die wird schauen, ob die Bonität des Übernehmers gleich zu setzen ist mit der des Übergebers.
Achten sollten sie darauf, dass die Darlehensbedingungen wie z.B. Sondertilgungen, Tilgungssatzänderungsoptionen usw. ihren Ansprüchen genügen. Wichtig ist auch die Restlaufzeit ( Zinsfestschreibungsende ) des Darlehens, denn wenn das z.B. noch 3 Jahre läuft, was nützen ihnen dann angenommene 4 % für noch 3 Jahre?
Ich empfehle eine eigene, neue Finanzierung - die ihren Bedürfnissen angepasst ist - zu generieren. Insbesondere Darlehen die älter als 5-6 Jahre sind haben noch nicht die Flexibilität der heutigen Annuitätendarlehen.
Auch wird es schwierig, wenn sie mehr aufnehmen müssen, als das restdarlehen, denn dieses Darlehen müssten sie dann ja bei der Erstrangbank aufnehmen und dadurch sind sie völlig unflexibel!!! In den Nachrang wird keine andere Bank kostengünstig gehen!!!!
AW: Übernahme der Immobilienfinanzierung des Vorbesitzers
Hallo Boby506!
Gesetzt dem Fall, Sie übernehmen die Finanzierung, so erspart sich der Vorbesitzer natürlich einiges an Vorfälligkeitsentschädigung (VFE).
Läuft die Zinsbindung noch lange, so ist die VFE recht hoch und umgekehrt.
Sprechen Sie den Sachverhalt mit dem Vorbesitzer durch, inwieweit er die eingesparte VFE an Sie weitergeben würde.
Ist die Zinsbindung noch akzeptabel, die Zahlung der eingesparten VFE an Sie entsprechend hoch, stimmen auch sonst die Darlehensbedingungen, warum nicht.