Risterrente beitragsfreistellen: Abschlussgebühren?

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  1. Avatar von Elch1979
    Elch1979 ist offline
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    Standard Risterrente beitragsfreistellen: Abschlussgebühren?

    Hallo,

    ich habe ende 2008 eine Rister-Rentenversicherung abgeschlossen. Hierbei habe ich eine Beitragsgarantie, d.h. zum Rentenbeginn steht mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge und eingegangenen Zulagen zur Verfügung.

    Nun waren mir beim Vertragsabschluss die Kosten nicht so bewusst und nun stelle ich fest, dass von meinen 2193 € lediglich 998 € übrig bleiben (Rückkaufwert). Eine Vertragskündigung erscheint mir deshalb wenig sinnvoll. Lieber würde ich nun aber einen Banksparplan abschließen, da dieser mir neben wesentlich geringeren Kosten auch eine größere Flexibilität bietet.

    Alternativ bliebe eine Beitragsfreistellung. Meine Frage ist nun: Wenn ich meinen Riestervertrag beitragsfrei stelle, müssten für die Rentenberechnung doch die gesamten gezahlten Beiträge und Zulagen herangezogen werden. Oder werden auch bei einer beitragsfreistellung zunächst die Kosten abgezogen? Dies widerspräche dann doch der Beitragsgarantie. Das die beim beitragsfrei gestellten Vertrag anfallenden Zinsen vom Versicherer wohl zur Deckung der Abschlusskosten einbehalten werden, ist natürlich klar.

    In den Vertragsbedingungen heißt es übrigens, dass 50 EUR Gebühr für die Beitragsfreistellung anfallen und auch die Abschlusskosten abgezogen werden. Fraglich ist eben nur, ob diese Kosten auch von den Beiträgen und Zulagen erhoben werden dürfen, oder nur die Erträge/ Zinsen der Versicherung mindern?

    Frage 2: Gibt es eine andere Alternative möglichst gut aus der Sache rauszukommen; bzw. lohnt aus eurer Sicht der Wechsel zu einem Banksparplan?

    Für eure Antworten danke ich schon jetzt.

    Michael

  2. Avatar von Gerd
    Gerd ist offline

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    Standard AW: Risterrente beitragsfreistellen: Abschlussgebühren?

    Hallo

    Erst einmal haben Banksparpläne und Riesterversicherung nicht viel gemeinsam, es sei denn, es ist ein riestergeförderter Banksparplan. Was an einem Banksparplan flexibel ist, weiß ich nicht und Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren gibt es dort auch. Die Frage ist doch, willst Du für die Rente sparen und das vom Staat gefördert, oder willst Du einfach nur so sparen um bis zur Rente immer etwas Geld auf der hohen Kante zu haben. Erst wenn Du diese Frage geklärt hast kann man darüber reden was sinnvoll ist. Wie kommst Du auf 2 193 €? Wie alt bist Du eigentlich?

  3. Avatar von matse66
    matse66 ist offline

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    Standard AW: Risterrente beitragsfreistellen: Abschlussgebühren?

    An Deiner Stelle würde ich die Beiträge nicht frei stellen, sondern die Beitragsübernahme beantragen. Das kannst Du bei der Freien Verbraucherhilfe (Freie Verbraucherhilfe - verbraucher-hilfe.eu) Das habe ich auch gemacht und muss heute meine Beiträge nicht mehr selber bezahlen. Die dadruch frei gewordenen Mittel spare ich jetzt anderweitig, habe aber gleichzeitig die volle Ansparung in meiner Rentenversicherung.

    Gruß
    Mathias

  4. Avatar von Rosengarten
    Rosengarten ist offline

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    Standard AW: Risterrente beitragsfreistellen: Abschlussgebühren?

    Hallo, was genau soll die Beitragsgarantie sein ? Die Garantie besagt lediglich, wenn sie bis zum letzten Tag zahlen, ihre Beiräge und Förderung plus eine Mindestverzinsung auf den Sparanteil (nicht auf den Zahlbeitrag) bestehen muß. Erst dann darf sich das Produkt nur Riester nennen. Bei vielen Gesellschaften gibt es auch zur Verzinsung bei Beitragsfreiheit einen Hinweis. Schaun sie mal nach.

    Was ist genau das Problem daran, dass zunächste Kosten für die Vermittler, für die Einrichtung des Vertrages, Garantiekosten usw. anfallen ?

    Diese Kosten fallen bei jedem Produkt an. Beim Banksparplan entnimmt sich die Bank aus den anfallenden Zinsen ihre Kosten und betreiten daraus die Garantie - oder glauben Sie, dass die Bank das nur zum spaß macht ?

    Sollte der Vertreter nicht auf die Kosten hingewiesen haben, ist das klar ein Beratungsfehler. Sie sollten ein Beratungsportokoll haben. Dort steht das 100 % drin.

    Finden sie doch erst mal raus, was sie da genau wollen.

    Von allen anderen Dinge würde ich die Finger lassen. Sprechen Sie doch zunächst mit dem Vertreter und sagen sie ihm was ihr Problem ist. Danach können sie sich noch immer einen neuen Berater suchen.

  5. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Risterrente beitragsfreistellen: Abschlussgebühren?

    @Matse66,

    Hier geht es um eine Riester Rente

    Eine Beitragsübernahme ist hier nicht möglich!

  6. Avatar von matse66
    matse66 ist offline

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    Standard AW: Risterrente beitragsfreistellen: Abschlussgebühren?

    An Deiner stelle würde ich die Versicherung auf keinen Fall beitragsfrei stellen. Mach lieber die Beitragsübernahme. Dann kansst Du die frei gewordenen Mittel für eine andere Anlage nutzen (z.B. Banksparplan) oder sonst was damit machen und dein Versicherungsschutz und deine Ansparung läuft voll weiter. Du musst Sie auf jeden Fall nicht mehr selbst bezahlen. Ich habe das damals bei der Freien Verbruacherhilfe gemacht (https://www.beitragsfrei.verbraucher-hilfe.eu) die haben mich beim Antragsverfahren unterstütz.

    Liebe Grüße
    Mathias

  7. Avatar von matse66
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    Standard AW: Risterrente beitragsfreistellen: Abschlussgebühren?

    Zitat Zitat von Naseweis
    @Matse66,

    Hier geht es um eine Riester Rente

    Eine Beitragsübernahme ist hier nicht möglich!
    Natürlich geht die Beitragsübernahme auch bei der Riesterrente. War bei meiner Mutter genau das gleiche. Riester + Beitragsübernahme.

    Ps: Sorry für den Doppelbeitrag. Ich kenne mich noch nicht so gut mit der Menüführung hier im Forum aus.

  8. Avatar von Naseweis
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    Standard AW: Risterrente beitragsfreistellen: Abschlussgebühren?

    @matse66

    die Beiträge für einen Riester-Vertrag können nur von der versicherten Person gezahlt werden.

    Könnte es sein, dass Dein Vater verstorben ist und daher der Riester-Vertrag auf Deine Mutter übertragen wurde ?

    Naseweis

  9. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Risterrente beitragsfreistellen: Abschlussgebühren?

    matse66 arbeitet bei der sogenannten Freien Verbraucherhilfe. Siehe weitere Beiträge im Forum. Diese Leute kaufen verdeckt Versicherungen auf (sie zahlen die Beiträge), bei Auszahlung ziehen sie selbstverständlich ihren Teil ab. Dem so finanziell entlasteten Kunden werden dann

    Unabhängige Beratung bei der Auswahl der richtigen Vorsorge- und Kapitalanlageprodukte
    Prüfung der bereits bestehenden Vorsorge- und Kapitalanlageprodukte
    Risikobewertung von Vorsorge-, Kapitalanlage- und anderen Bank- oder Versicherungsprodukten
    Ausarbeitung eines persönlichen Vorsorgekonzepte

    angeboten. Also im Klartext neue Produkte verkauft. Was im speziellen, darüber schweigt man sich aus.

  10. Avatar von Graufell
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    Standard AW: Risterrente beitragsfreistellen: Abschlussgebühren?

    Hallo, Michael!

    Zitat Zitat von Elch1979
    Nun waren mir beim Vertragsabschluss die Kosten nicht so bewusst und nun stelle ich fest, dass von meinen 2193 € lediglich 998 € übrig bleiben (Rückkaufwert).
    Der Produktverkäufer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen alle anfallenden Kosten vor Unterschrift offenzulegen. Tut er das nicht, handelt er gesetzwidrig. Er kann belangt werden und der Vertrag kann storniert werden.

    Er muss Ihnen also VORHER ein Produktinformationsblatt ausgehändigt haben, wo alle anfallenden Kosten draufstehen.

    Blättern Sie mal alle Unterlagen durch, die Sie seinerzeit unterschrieben haben. Ich fürchte, Sie werden tatsächlich fündig.

    @Rosengarten: Das Problem ist nicht, dass Kosten bei Finanzprodukten anfallen, sondern dass diese Kosten verschwiegen wurden. Der Kunde wurde in dem Glauben belassen, dass keine Kosten anfallen. Was natürlich nicht stimmt. Es summieren sich leicht ein paar Tausend Euros zusammen, die der Kunde zu zahlen hat.

    Um diesem Treiben ein Ende zu bereiten, wurde die gesetzliche Informationspflicht eingeführt. Und zwar per 1. Juli 2008.

    Nun bin ich ja mal gespannt, ob Herr Michael bzw. Herr Elch sich an diese Aufklärung erinnert oder gar ein entsprechendes Schriftstück findet.

    Um es nochmal zu betonen: Produkte kosten Geld. Nichts ist umsonst. Aber die Information über diese Kosten gehört zu einem ehrlichen Abschluss dazu.

  11. Avatar von Rosengarten
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    Standard AW: Risterrente beitragsfreistellen: Abschlussgebühren?

    @ Graufell

    stehen ja auch auf einer Seite. Hier gibt es im Forum immer wieder Leute die so tun, als ob es Produkte ohne "Kosten" gäbe. Bei einem Sparplan sagt mir die Bank ja auch nicht wie viel sie behält und was sie weitergibt. Wenn Transparenz, dann eben bei allen Dingen. Versuch mal beim Bäcker oder beim Schumachen die reinen Kosten als Info zu bekommen. Lautes gelächter. Oder einen Arzt oder Rechtsanwalt...die werden da aber richtig böse, wenn sie dir das sagen sollen...habe das mal probiert.

  12. Avatar von Graufell
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    Standard AW: Risterrente beitragsfreistellen: Abschlussgebühren?

    Mag sein. Aber bei den Versicherungsprodukten/Finanzprodukten ist es Gesetz.

    Beim Bäcker steht wenigstens am Brötchenkorb ein Schild mit dem Brötchenpreis.

  13. Avatar von Rosengarten
    Rosengarten ist offline

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    Standard AW: Risterrente beitragsfreistellen: Abschlussgebühren?

    Finde das Gestz ja auch gut, deswegen sollte es ja in allen Bereichen gelten. Es geht ja nicht um den Preis, viel mehr darum was wer verdient bei Abschluss. Bei Bankprodukten wird es nicht gezeigt.

  14. Avatar von isar11
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    Standard AW: Risterrente beitragsfreistellen: Abschlussgebühren?

    Hallo,

    ich denke, wenn man bei einer Bank immer nachrechnen würde, was sie an einem verdient, wenn man Geschäfte und Verträge mit ihr abschliesst, regt man sich über etwas auf das derzeit unabänderlich ist. Damit dies anders würde, müsste sich das Geschäftsmodell der Banken ändern.
    Der Riester-Banksparplan ist m.E. eine relativ konservative Anlagemöglichkeit, unabhängig davon was das Bankenhaus selbst daran verdient, kann man ja die Besonderheiten des Banksparplanes für sich persönlich nach Vor- und Nachteilen abwägen.
    Man kann sich zudem ja auch eine unabhängige Beratung einholen und sich nicht direkt von der Bank beraten resp. etwas verkaufen lassen.

    Zur grundsätzlichen Frage: Ich persönlich würde, solange ich keinen dringenden Bedarf nach dem angesparten Geld hätte, die Variante der Beitragsfreistellung wählen. Wenn man sich dann nämlich nach einigen Jahren doch dazu entschliesst wieder einzuzahlen hat man einen Vorteil, wenn nicht zumindest keinen Nachteil.

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