Anspruch auf Betriebsrente nach welchen Kriterien?
Hi ihr da alle,
ich habe mal eine Frage. Ich arbeite seit einigen Jahren bei einer mittelständischen Firma. Ich möchte gern wissen, ob ich einen Anspruch auf die Betriebsrente habe.
Kann mich bitte jemand aufklären?
Gruß,
Steffi
AW: Anspruch auf Betriebsrente nach welchen Kriterien?
Hallo
Wenn Du mit Betriebsrente die betriebliche Altersvorsorge meinst, gast Du Anspruch darauf. Dei Chef muß es Dir sogar anbieten. Das heißt aber nicht, das die Firma auch Gels dazu gibt. In der Durchführung gibt es hier verschiedene Modelle.
AW: Anspruch auf Betriebsrente nach welchen Kriterien?
Liebe Steffi,
alle haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung und dein Chef muss dich diesbezüglich informieren. Wenn dein Chef keine betriebliche Altersversorgung anbietet, dann solltest Du ihn umgehend auf deinen Rechtsanspruch hinweisen. (Aber ich würde mich vorerst mal informieren, vielleicht hast du ja schon eine Betriebsrente, von der du nix weißt).
Wenn du eine Betriebsrente abschließt, hat dein Arbeitgeber sogar Vorteile. Er spart damit nämlich an Sozialabgaben. Manchmal ist es sogar mit tarifrechtlichen Vereinbarungen bzw. Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen so geregelt, dass der Arbeitgeber auch einen gewissen Beitrag leisten muss.
AW: Anspruch auf Betriebsrente nach welchen Kriterien?
Hallo Steffi,
vielleicht sollten wir die Begrifflichkeiten im Vorfelde kurz klären. Meiner Erfahrung nach kommt es hier immer wieder zu Missverständnissen, gerade mit älteren Chefs. Diese verstehen nämlich häufig unter dem Begriff Betriebsrente eine rein vom Arbeitgeber finanzierte Rente, auf diese hast Du keinen gesetzlichen Anspruch, wird also vom Arbeitgeber freiwillig angeboten und gibt es heute nur noch selten.
Neu eingeführt ist der Begriff der Entgeltumwandlung als betriebliche Altersvorsorge. Es handelt sich dabei aber um Dein eigenes Bruttoentgelt, auf das Du zum Teil verzichtest und statt der Auszahlung als Barlohn in einen Versorgungslohn umwandelst. Darauf hast Du tatsächlich einen Rechtsanspruch, nur ob Dein Arbeitgeber verpflichtet ist, von sich aus Dir eine solche Altersvorsorge anzubieten, darüber streiten sich die Recht***perten trefflich. Das Gesetz erwähnt nämlich den Abschluß einer Direktversicherung als Minimallösung, wenn der Arbeitgeber von sich aus nicht den möglichen Gestaltungsspielraum in Anspruch nimmt. Das bedeutet der Arbeitnehmer kann sich eine Versicherung aussuchen, z.B. die Pfefferminzia und dann den Abschluß als Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG vom Arbeitgeber verlangen, sollte dieser kein Angebot vorlegen.
AW: Anspruch auf Betriebsrente nach welchen Kriterien?
Hallo
Deshalb ist jeder Arbeitgeber gut beraten das im Vorfeld zu klären. Bei vielen Versicherungen haftet überdies der Arbeitgeber auch noch für diese Verträge. Übrigens ist er tatsächlich verpflichtet Sie über die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren.