Veräußerung von Immobilienkrediten seitens der Bank
Hallo FinanzForum!
Vor drei Jahren haben wir ein Haus gekauft und das fast vollständig über eine Bank finanziert. Die Konditionen sind nicht so berauschend, aber wir können damit leben.
Nun hat mir ein Kollege erzählt, dass Banken, wenn sie innerhalb einer Krise in Not geraten, solche Kredite oder Darlehen auch weiterverkaufen, um sich zu refinanzieren.
Das hat bei mir große Besorgnis ausgelöst. Hat wirklich jede Bank das Recht dazu und wenn ja, kann die „neue“ Bank dann andere Konditionen für meinen Immobilienkredit festlegen?
Was passiert, wenn ich diese Bank aber als Partner gar nicht möchte?
Habe ich dann die Möglichkeit, außerordentlich aus dem Kreditvertrag auszutreten, und eine Finanzierung bei einer Wunschbank abzuschließen?
AW: Veräußerung von Immobilienkrediten seitens der Bank
Hallo
Nach geltendem Recht hat jede Bank oder Sparkasse die Möglichkeit Kredite zu verkaufen. Im Normalfall ändert sich für Sie nichts. Im schlimmsten Fall will der "Käufer" das gesamte Geld sofort. Auch das ist kein Einzelfall. Einige Banken bieten heute gegen einen Aufpreis Kredite an, die Garantiert nicht verkauft werden.
AW: Veräußerung von Immobilienkrediten seitens der Bank
Hi,
lass Dich nicht verunsichern.
Hier wurde in der Vergangenheit durch Fehler in der Gestzgebung eine Lücke genutzt. Diese ist nun weitestgehend geschlossen.
Hintergrund war die Zwecksicherungsabrede mit der eine Grundschuld nicht mit dem Darlehen verbunden ist. Hier wurden bei einem Forderungsverkauf die Grundschulden einfach mal verwertet um die offenen kredite einzutreiben, obwohl keine Verfehlungen vom Kreditnehmer erfolgten.
Allerdings ist das bei Krediten die nicht bezahlt werden legitim (Kündigung--->Verwertung).
Hier hat der Gesetzgeber schon nachgebessert um Darlehensnehmer vor unberechtigten Zwangsverwertungen zu schützen.
Aber, der Forderungsverkauf ist in Zeiten knappen Geldes bei Banken immer noch ein probates Mittel, sich Liquidität zu verschaffen. Da spricht ja auch gar nichts dagegen. Ob das Darlehen nun bei der Bank x oder Y läuft, ist erstmal egal. Den bestehenden Vertrag kann die Bank nicht einseitig verändern.
Falls man selber davon betroffen ist ( Mitteilung dass nun die Bank/Unternehmen XXX Rechtsnachfolger ist und die Forderung nun dort verwaltet wird), sollte man -sofern es sich nicht um eine normale Deutesche Geschäftsbank handelt- alles vermeiden was eine Kreditkündigung provozieren könnte. Sprich, immer pünktlich zahlen. Die Kündigung erfolgt zu 99% zum Festschreibungsende, da die Gesellschaft ja überhaupt keine Kredite vergeben möchte. Dann heisst es, schnell umschulden und weg!
Schöner Artikel --->Forderungsverkauf
(Anmerk.: Artikel aus Mitte 2008 ->Gesetzgebung hat mittlerweile reagiert)
AW: Veräußerung von Immobilienkrediten seitens der Bank
Was ich sage.
Der Gesetzgeber hat reagiert. Ja er hat die Grauzone zum Gesetz gemacht. Banken können Kredite jederzeit verkaufen, sie müssen den Kunden nur rechtzeitig darüber informieren. Ansonsten steht da nichts anderes, als ich schon geschrieben habe.