Kann man Verpflegungsmehraufwendung steuerlich ansetzen?
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Kann man Verpflegungsmehraufwendung steuerlich ansetzen?
Hallo Finanz-Forum,
gibt es eine Möglichkeit, dass ich bei der Steuer
Verpflegungsmehraufwendungen absetzen kann?
Bei welchen Kriterien erkennt das Finanzamt das an?
Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen
Sepp
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AW: Kann man Verpflegungsmehraufwendung steuerlich ansetzen?
Zitat von
Sepp
Hallo Finanz-Forum,
gibt es eine Möglichkeit, dass ich bei der Steuer
Verpflegungsmehraufwendungen absetzen kann?
Bei welchen Kriterien erkennt das Finanzamt das an?
Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen
Sepp
Hallo Sepp,
ich habe mich damit auch einige Male beschäftigt. Also es heißt laut BRkG was für Bundesangestellte gilt wie folgt: Der Verpflegungsmehraufwand richtet sich danach, ob du von deiner regelmäßigen Arbeitsstätte entfernt warst. Hierzu gibt es folgende Einteilungen (pro Tag). Bis zu 8 Stunden heißt es, du kannst nichts absetzen. Ab 8 bis 14 Stunden kannst du 6 Euro ansetzen. Von 14 bis zu 24 Stunden kannst du 12 Euro und bei genau 24 Stunden kannst du 24 Euro ansetzen. Wenn Du z.B. mal bei einem Seminar bist und mit der Anfahrt mehr als 8 Stunden unterwegs bist, dann hast du die Möglichkeit 8 Stunden in der Steuererklärung anzusetzen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Regelungen nicht für Freiberufler oder Angestellte bzw. Arbeiter bei der freien Wirtschaft gilt.
Gruß, Gaby
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