Schadensübernahme für Nintendo DS- Völlig verzweifelt!!
Hallo,
ich habe schon im Archiv recherchiert, muss aber dennoch um Rat bitten, weil mein Fall doch wieder ein bisschen anders liegt.
Meine Tochter (9 Jahre) hat gestern bei ihrer Oma übernachtet, die im Nachbarhaus wohnt. Ihre Oma hat ihre ganzen Sachen zum Übernachten mit rübergenommen, unter anderem auch den Nintendo, der ihr dann auf der Treppe in ihrem Haus runtergefallen ist!!!
Der Nintendo gibt nun keinen Mucks mehr von sich und meine Tochter hat eine schlaflose Nacht hinter sich. Bevor meine Mutter den Schaden aber nun ihrer Haftpflichtversicherung meldet, möchte ich hier gerne in Erfahrung bringen, ob in diesem Fall überhaupt eine Übernahme des Schadens gewährt wird.
Die Garantie greift nicht mehr, da das Gerät mehr als zwei Jahre alt ist. Was sollen wir tun???
AW: Schadensübernahme für Nintendo DS- Völlig verzweifelt!!
Hallo,
den Schaden so melden wie er passiert ist. Dafür bitte an den zuständigen Mitarbeiter Ihrer Versicherungsgesellschaft wenden.
Wenn der Schaden in der PH Ihrer Mutter gedeckt ist wird er gezahlt, wenn nicht, dann eben nicht. Dann müssen Sie sich mit Ihrer Mutter auseinander setzen.
Sie werden hier keine Hilfe bekommen, wie man den Schaden "wasserdicht" schildert, denn das läuft dann evtl. auf Versicherungsbetrug hinaus.
AW: Schadensübernahme für Nintendo DS- Völlig verzweifelt!!
Hallo Chris,
das war auch ganz sicher nicht meine Intention! Ich wollte lediglich Rat haben, ob hier tatsächlich die HP greift, da in unserer Familie bisher noch niemand die Versicherung in Anspruch nehmen musste. Vielleicht habe ich meine Frage nicht eindeutig genug formuliert.
AW: Schadensübernahme für Nintendo DS- Völlig verzweifelt!!
Die Haftpflich Ihrer Mutter zahlt. Es wird aber nur der Zeitwert erstattet. Bei einem 2 Jahre alten elektronischen Spielzeug wirde er nicht mehr sehr hoch sein. Hier muß auf jeden Fall der Versicherungsvertreter aktiv werden, immerhin hat Ihre Mutter Ihn ja durch den Abschluß der Haftpflichtversicherung bezahlt.
AW: Schadensübernahme für Nintendo DS- Völlig verzweifelt!!
Angehörige werden nur dann von der gegenseitigen Haftung ausgeschlossen, wenn sie miteinander in häuslicher Gemeinschaft wohnen. Im Nachbarhaus dürfte es dann kein Problem sein ... aber oft hat man auch eine kleine Eigenbeteiligung, die bei einem gebrauchten Gerät wie dem Nintendo vielleicht noch nicht überschritten ist. Wie auch immer ... wahrscheinlich hast du mit der Versicherung schon alles geregelt.