Abführung der Beiträge in die Pensionskasse

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  1. Avatar von Jones
    Jones

    Standard Abführung der Beiträge in die Pensionskasse

    Nachdem ich jahrelang bei einem Arbeitgeber beschäftigt war,
    der keinerlei Möglichkeiten für eine private Altersvorsorge bot,
    habe ich jetzt bei einer Firma einen Vertrag unterschrieben, die
    eine Pensionskasse anbieten. Dazu habe ich aber eine Frage,
    weil ich damit noch keinerlei Erfahrungen habe. Ich möchte auf
    jeden Fall in die Pensionskasse einzahlen, aber ich würde trotzdem
    gerne wissen, ob das eine Verpflichtung ist, wenn man in einem
    solchen Betrieb arbeitet. Außerdem interessiert es mich, ob die
    Beiträge zur Pensionskasse vom Brutto- oder vom Nettogehalt
    einbehalten werden. Das hat ja einen Einfluss auf auf Steuern
    und Sozialversicherung. Wer kann mir hier helfen? Danke.

  2. Avatar von Finanzfee
    Finanzfee ist offline

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    Danke
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    Standard AW: Abführung der Beiträge in die Pensionskasse

    Hallo Jones,
    natürlich ist es keine Verpflichtung in die Pensionskasse einzuzahlen, allerdings ist es empfehlenswert dies zu tun.
    Zahlt ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer Beiträge an eine Pensionskasse, gehören diese Beiträge grundsätzlich zum Arbeitslohn, sind aber bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei.
    Heißt der Beitrag reduziert das Steuer und sozialversicherungspflichtige Bruttogehalt.

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