Kontoeröffnung von Minderjährigen nur mit beiden Elternteilen?
Hallo liebe Finanz-Forum Nutzer!
Mein 15jähriger Sohn möchte gerne ein Girokonto bei meiner Bank eröffnen. Er wurde auch schon von dort angeschrieben und das Konto wurde ihm angeboten. Mein Mann und ich sind geschieden, haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Ich weiß, dass für die Eröffnung des Girokontos die Zustimmung und die Unterschrift der Eltern notwendig ist.
Müssen unbedingt beide Elternteile anwesend sein und unterschreiben, wenn auch beide das Sorgerecht haben? Mein Mann ist nämlich leider gegen dieses Girokonto und versucht mit allen Mitteln, es unserem Sohn auszureden.
Reicht auch meine Einwilligung allein, wenn ich der Bank den Sachverhalt erkläre?
AW: Kontoeröffnung von Minderjährigen nur mit beiden Elternteilen?
Hey
ich finde es gut das du dein Sohn ein Girokonto eröffnen möchtest... ist sicherlich sehr Wichtig für ihn um später mit Geld umgehen zu können :-).
Nun zu deinen Fragen...
1. Geht es der Bank gar nichts an wer das Sorgerecht hat
2. Gehe einfach mit deinen sowie dem Ausweis des Sohnes ggf. Geburtsurkunde in die Bank und es ist Problemlos möglich ein Konto zu eröffnen
AW: Kontoeröffnung von Minderjährigen nur mit beiden Elternteilen?
Das halte ich aber für ein Gerücht. Da der Sohn noch nicht volljährig ist, ist er auch nicht Unterschriftsberechtigt. Das darf nun mal nur der gesetzliche Vertreter, in dem Fall, die Eltern, und zwar beide. Nur bei alleinigen Sorgerecht kann der berechtigte Elternteil allein unterschreiben.