In amerikanischen Filmen sieht man immer so schön, dass die Frauen mit den Kreditkarten ihrer Ehemänner shoppen gehen...Ich bin verheiratet und habe eine Kreditkarte. Meine Frau besitzt selber keine, da sie auch nicht berufstätig ist und alle Finanzen über mein Konto laufen, auf dem sie verfügungsberechtigt ist.
Einige Male hatten wir jetzt schon die Situation, dass es günstig gewesen wäre, wenn meine Frau mit meiner Kreditkarte hätte einkaufen gehen können. Mann kann ja nicht immer auf gut Glück soviel Geld abheben, wie man vielleicht bräuchte.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das so ohne Weiteres möglich ist. Oder kann sie mit meiner Kreditkarte und einer Vollmacht von mir dann doch in Geschäften bezahlen?
AW: Weitergabe meiner Kreditkarte an meine Ehefrau
Hallo,
Sollte normalerweise gehen.
Variante zwei wäre aber eine Partnerkarte für Ihre Frau, fragen Sie mal bei Ihrem Kreditkartenunternehmen nach. Diese sind meist kostenfrei.
AW: Weitergabe meiner Kreditkarte an meine Ehefrau
Ich meine, dass es zumindest in der Theorie nicht funktioniert, dass die Ehefrau die Kreditkarte ihres Mannes (und vice versa) zum Einkaufen nutzen kann. Woher soll ein Verkäufer auch wissen, ob sie tatsächlich verheiratet sind? Soll ja mehr Menschen mit dem gleichen Nachnamen geben (und Ehepaare ohne...).
Das heißt natürlich nicht, dass es grundsätzlich unmöglich ist - so genau wird ja auch nicht immer kontrolliert.
Dennoch halte ich natürlich die Lösung mit der Partnerkarte für die eleganteste, sollte kostenlos sein und beugt allen Problemen vor.
AW: Weitergabe meiner Kreditkarte an meine Ehefrau
Selbstverständlich kannst du deiner Frau erlauben, deine Kreditkarte zu nutzen. Das kann aber im Einzelfall problematisch werden, nämlich dann, wenn die Zahlungsstelle nicht akzeptiert, dass jemand anderes mit deiner Karte bezahlt.
Du solltest deiner Frau also auf jeden Fall eine Vollmacht ausstellen. Akzeptieren muss die Zahlstelle diese Vollmacht aber nicht.
Im Einzelfall kann auch die Bank eine Weitergabe im Vertrag verbieten. Du solltest also in jedem Fall noch einmal nachlesen.
AW: Weitergabe meiner Kreditkarte an meine Ehefrau
Das kann ja schon alleine aus dem Grund nicht klappen, dass in Deutschland meist eine Unterschrift bei Zahlung mit Kreditkarte verlangt wird. Und dann darf nur der unterschreiben, auf den die Kreditkarte auch ausgestellt ist. Alles andere ist Unterschriftenfälschung.
AW: Weitergabe meiner Kreditkarte an meine Ehefrau
Zitat von degusto11
Selbstverständlich kannst du deiner Frau erlauben, deine Kreditkarte zu nutzen. Das kann aber im Einzelfall problematisch werden, nämlich dann, wenn die Zahlungsstelle nicht akzeptiert, dass jemand anderes mit deiner Karte bezahlt.
Du solltest deiner Frau also auf jeden Fall eine Vollmacht ausstellen. Akzeptieren muss die Zahlstelle diese Vollmacht aber nicht.
Im Einzelfall kann auch die Bank eine Weitergabe im Vertrag verbieten. Du solltest also in jedem Fall noch einmal nachlesen.
Quatsch, er darf seine Kreditkarte an NIEMANDEN weiter geben... alles andere wäre Grob fahrlässig und für den Nutzer ggf. eine Straftat
Auch verbietet JEDE Bank in Deutschland die Weitergabe der Kreditkarte, da diese PERSONALISIERT sind!
IM ÜBRIGEN... Werden durch die grobe Fahrlässigkeit (Kreditkarte weitergeben), bei Kenntnisnahme der Bank keine Betrugsfälle mehr versichert / abgedeckt... AUCH, wenn sie nicht mit der Kreditkarte "ausleihen" zusammenhängen.
Kannst du mir mal sagen, wieso du hier 2,3 Jahre alte Beiträge hoch holst und mit Halbwahrheiten glänzt? Bitte mache dir mal darüber Gedanken, was das für ein Kunden bedeuten kann, wenn er deinen nicht zutreffenden Rat befolgt und dadurch ein Schaden entsteht... zahlst du dann die tausenden von Euro weil der Kunde sie wegen Fahrlässigkeit nicht zurück bekommt?
Ach ja, falls du ein paar Beiträge von dir suchst, ich habe sie gelöscht... Es war so viel unzutreffendes dabei, dass ich keine Lust hatte jeden Beitrag "richtig zu stellen". Auch werde ich in Zukunft alle Antworten bei Beiträgen die älter als 6 Monate sind, gelöscht. Das bringt die Übersicht im Forum durcheinander ohne, dass ein Sinn dahinter besteht.
AW: Weitergabe meiner Kreditkarte an meine Ehefrau
Meine Mama hat mir früher desöfteren die Visa für den Haushaltseinkauf überlassen. Ich bin der Meinung, dass man in solchen und ähnlichen Fällen als Stellvertreter auftritt und als solcher dementsprechend mit einem Kürzel wie i.V. plus eigener Name oder laut BGH sogar mit dem Namen des Vertretenen auf dem Beleg unterschreibt.
Desweiteren kann eine solche Aktion unmöglich als Betrug gelten wenn sie von dem Kreditkarteninhaber "geduldet" wird. Das ist meine Meinung, ich wollte sie an dieser Stelle mal zur Diskussion stellen.
AW: Weitergabe meiner Kreditkarte an meine Ehefrau
Dann ist deine "Meinung" falsch. Kreditkarten sind in Deutschland nicht übertragbar. Auch deine Mama und du, seid da keine Ausnahme... auch wenn ihr es schon gemacht habt.
Und das mit dem "Betrug" bezieht sich auf ein Schadensfall... Bitte lese vorher alles richtig durch, bevor du antwortest.