Staatliche Förderung der Beiträge in die Pensionskasse
Am 1. März beginne ich eine neue Tätigkeit bei einem großen Chemiekonzern im Rheinland. Dort wird den Mitarbeitern auch die Mitgliedschaft in einer Pensionskasse angeboten. Natürlich würde ich davon gerne Gebrauch machen, wüsste aber vorab auch ebenso gerne, was das genau bedeutet.
Ist die Pensionskasse eine Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird? Wie sieht die staatliche Förderung genau aus und wie hoch ist sie? Wer zahlt die Beiträge in die Pensionskasse, der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber? Oder teilen sich beide den finanziellen Aufwand?
AW: Staatliche Förderung der Beiträge in die Pensionskasse
Nun, dazu müßte man erst mal wissen, was für ein Tarif welcher Gesellschaft das ist, dann natürlich auch ob dieser konventionell oder fondsgebunden daher kommt und natürlich auch welche besonderen Gruppenkonditionen dieser beinhaltet.
Die Pensionskasse wird indirekt vom Staat gefördert, indem die Beiträge steuerfrei und sozialabgabenfrei gestellt werden. Im Gegenzug holt sich der Staat aber die Steuern und die Sozialabgaben in Form des Krankenkassen- und Pflegesatzes bei Rentenauszahlung zurück. Kritisch wird es in diesem Zusammenhang, wenn man oberhalb von bestimmten Bemessungsgrenzen verdient, dann hat man eventuell keine Einsparung per jetzt wohl aber eine nachgelagerte Belastung im Rentenalter. Also vor Abschluß gut beraten lassen.
Grundsätzlich können sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber die Beiträge übernehmen, auch Mischformen sind möglich und üblich.