Kontopfändung - Fragen!!!

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  1. Avatar von Kate18
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    Beitrag Kontopfändung - Fragen!!!

    Hallo Zusammen!

    Ich habe eine Frage bzw. brauch ein paar Tipps.

    Das Konto meines Freundes wurde letzte Woche Freitag gepfändet, weil er Rechnung eines Telefonanbieters nicht gezahlt hat, da von dem Telefonanbieter auch keine Dienstleistungen erbracht wurden.
    Und da war er nicht bereit, für nichts, zuzahlen.

    Er ist noch in der Ausbildung (ende 3. Lehrjahrs) und wohnt alleine. Er bekommt natürlich Lohn, ich meine vielleicht bis zu 300 € oder etwas weniger im Monat. Davon gehen natürlich Miete+Nebenskosten und geld fürs Essen, Kleider usw. ab.

    Ich habe mich schonmal im vorraus etwas übers "Kontopfänden" informiert, komme aber bei sovielen Informationen etwas durcheinander.

    Gläubiger wissen nun ja nicht wie viel man Verdient?!
    Dürfen Sie dann überhaupt das Konto pfänden, wenn jemand wenig Geld zum Leben (im Monat) hat oder vie läuft das?

    Gibt es nicht eine Reglung bzw. ein Gesetz wie viel die Gläubiger, dem Schuldner abnehmen dürfen, wenn er weniger als ein bestimmten Monatsgehalt bekommt?

    Müsste er zum Amtsgericht, um irgendein Formular zur Aufhebung der Pfändung ausfüllen?

    Übernimmt jemand 100 % die Gerichtskosten, falls es zum Prozess kommt? sowas wie Gerichtsbeihilfskosten oder wie sich dass nennt?

    Ich hoffe mir kann jemand, etwas zu dem Thema sagen, damit ich da besser durchsteige.

    Vielen Dank für eure Antworten, im vorraus.

  2. Avatar von Finanzmaus
    Finanzmaus ist offline

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    Standard AW: Kontopfändung - Fragen!!!

    Hallo Kate18,

    das ist ein sehr komplexes Thema und erfordert professionelle Beratung beispielsweise durch eine Anwalt.

    Ein paar Informationen findest du im Finanz-Lexikon. Die Rechtsgrundlage zur Kontpfändung ist in der Zivilprozessordnung zu finden.

    Grüße

  3. Avatar von weesly
    weesly ist offline

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    Standard AW: Kontopfändung - Fragen!!!

    Hey,
    ehe es zu einer Kontopfändung kommt, muss ein Titel erwirkt werden. Das heißt, dass er auf Mahnungen und Schreiben von Inkasso / Anwalt nicht reagiert hat. Und dies ist sehr blauäugig, wie man jetzt sieht.
    Solche Fehlverhalten kann man jede Woche auf einem bekanntem Privatsender bei Peter begutachten.
    Mit "Nicht bezahlen" rutscht der Schuldner in den Zahlungsverzug gegenüber dem Gläubiger, EGAL ob der Gläubiger seine Leistungen erbracht hat oder nicht. Es bedarf hier daher dem Klärungsbedarf zwischen Schuldner und dem Gläubiger - Und das i.d.R. DIREKT bei Fragwürdiger Rechnungsstellung!
    Wie ich davon ausgehen werden, kann dein Freund nichts dagegen machen. Da er nun einen Titel in der Schufa stehen hat, wird es da auf längere Zeit erst einmal gewesen sein mit Krediten & Co.
    MfG,
    T. Schöbel

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