Ärger mit der Santander!

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  1. Avatar von luphinho
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    Standard Ärger mit der Santander!

    Hallo,

    Ich habe Ärger mit der Santander Bank und benötige Ihre ‚Hilfe!

    Im August 2009 habe ich einen Kredit über 38.000€ bei der Santander abgeschlossen, den Ich jetzt tilgen möchte.
    Nach meiner ersten Anfrage im Januar 2010 nannte mir die Santander einen Ablösebetrag von ca. 42.000€, gut mit Bearbeitungsgebühr und Zinsen für die ungetilgten ersten 2 Monate, kam mir der Betrag trotzdem ziemlich hoch vor.
    Da fiel mir die RSV auf, die mit ca.5400€ im Kreditvertrag steht und über die kein Wort in der Ablöseforderung steht.
    Nach einem unfreundlichen Gespräch in der Filiale erklärte mit der Bearbeiter, er sei nicht für die RSV verantwortlich und auch das beraten bei Kündigungen ist nicht seine Aufgabe, wenigstens übergab er mir eine Tel. der RSV.
    Frustriert rief ich bei der RSV an (Rimaxx) an und die erklärte mir das ich trotz Kündigung eine mindest Vertragslaufzeit von 3 Jahren einhalten muss!???
    In den Ablösebetrag waren ca. 1000€ Vorfälligkeitszinsen enthalten, um diese zu sparen, da es ausdrücklich erwähnt ist, das ich den Kreditvertrag nach 6 Monaten und einer Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen kann, kündigte ich den Vertrag im Februar zum Mai 2010 unter Einhaltung aller fristen (9Monate nach Vertragsabschluss) und kündigte in diesem Schreiben gleichzeitig die RSV mit der Bitte sollte dies nicht möglich sein, mir mitzuteilen zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist.
    Das Antwortschreiben der Santander war dann der Hammer!
    Über die RSV wurde in diesem Schreiben kein Wort verloren, ist das korrekt?
    Die Bank ignorierte meine Kündigung zum Mai und schreib sie Verzichtet kulanter Weise auf diese und bittet mich das Konto im April auszugleichen und fordert wieder 1000€ Vorfälligkeitsentschädigung, diesmal sogar 20€ mehr als beim 1. Schreiben?
    Ist diese Forderung berechtigt?
    Über lege jetzt die Verbraucherzentrale und einem Anwalt mit dieser Sache zu beschäftigen, macht das Sinn oder ist die Bank im Recht?
    Laut meiner Auffassung und Recherche sind Vorfälligkeitszinsen bei ordentlicher Kündigung nicht berechtigt und auch die
    RSV müsste doch auch bei Kündigung des Kredites unter Abzug der ersten 9 Monate mir den Restbetrag erstatten oder?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe, bin echt mit meinem Latein am Ende!

  2. Avatar von Alcapone
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo,
    bin sehr gespannt was es zu berichten gibt bezüglich Santander und Gericht in MG.

    MFG

  3. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo zusammen,
    wie ihr sicher alle noch in Erinnerung habt, hatten beide Gerichte in MG bis Dezember 2014 sämtliche Widerrufsklagen gegen die Santander Bank abgewiesen. Als Begründung wurde angeführt, dass die Information „Im Falle eines Widerrufs…..RSV ist der Darlehensnehmer ebenfalls nicht mehr gebunden“ völlig ausreichend sei. Das aber stimmt so nicht. Bei einem verbundenen Geschäft müssen die Widerrufsbelehrungen beider Verträge aufeinander Bezug nehmen. Im Klartext: Widerrufe ich den einen Vertrag, bin ich auch nicht mehr an den anderen Vertrag gebunden und umgekehrt!!!


    Gestützt hatten die Gerichte diese Argumentation auf das VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Das VVG spielt aber nur eine untergeordnete Rolle da die Bestimmungen des BGB vorrangig sind.
    Weiterhin wurden diverse andere Unzulänglichkeiten der Widerrufsbelehrungen, wie z.B. drucktechnische Gestaltung, fehlende Überschriften, unzureichende Information über den Beginn der Frist, u.v.m. ignoriert.

    Und das alles mit dem Wissen, dass der 7.Senat des OLG D´dorf (Berufungssenat für das LG-MG) genau diese Widerrufsbelehrungen damals schon für unzureichend hielt. Die Argumentation der Richter/innen lautete: „Wir wissen wie D´dorf die Sachlage sieht aber es liegt leider noch kein Urteil vor an dem wir uns orientieren könnten. Von daher bleiben wir bei unserer Rechtsauffassung“.

    Eine solche Aussage, die vor Arroganz und Überheblichkeit nur so strotzt, zu treffen empfinde ich persönlich als „Ohrfeige“ für den Kläger.

    Dann gab es einen neuen Richter am AG. Dieser ließ bei der mündlichen Verhandlung klar erkennen, dass er sich der Meinung seiner Kollegen nicht anschließen könne und der Klage wohl stattgeben würde.
    Ein erster Lichtblick!

    In der zweiten Verhandlung gestand er dann der Klägervertreterin, dass seine Kollegen vom Landgericht ihn dazu gedrängt hätten die Klage –gegen seine Überzeugung- abzuweisen weil es sonst eine Klageflut gäbe, die das Gericht nicht mehr beherrschen könnte.
    Dieser, ich nenne es mal Drohung, hat er schließlich nachgegeben und die Klage abgewiesen.

    Im Oktober 2014 kam es dann zu einer Berufungsverhandlung in D´dorf. Leider aber nicht vor dem 7. Senat sondern vor dem 6. Senat. Dieser ist für den LG-Bezirk MG gar nicht zuständig!
    Sei es drum. Dieser Senat stellte fest, dass die Widerrufsbelehrung der Santander unzureichend sei. Der Anwalt der Santander machte sogleich einen Vergleichsvorschlag, den die Klägervertreterin ablehnte. Diese wollte endlich ein Urteil gegen die Santander erreichen.

    Dieses Urteil gab es dann auch. Zugestellt wurde es am 27.11.2014. Allerdings entschied der 6. Senat, dass bereits abgelöste Kreditverträge nicht mehr widerrufbar sind. Auch hier betonten die Richterinnen, dass sie wüssten dass der 7. Senat (der eigentlich dafür zuständig gewesen wäre) die Sachlage anders beurteilt und dass sie mit ihrer Meinung wahrscheinlich deutschlandweit allein steht. Allerdings hätte der 6. Senat vor Jahren schon einmal so entschieden und bei dieser Meinung würde es auch in diesem Fall bleiben. Zum Glück wurde die Revision vor dem BGH zugelassen. Das Verfahren läuft bereits und es wird wahrscheinlich noch in diesem Jahr mit einer Entscheidung gerechnet.

    Weiter geht es nun in MG. Nachdem die Richterinnen der 10. Kammer in MG von diesem Urteil hörten, meinten sie dass sie diese Auffassung nicht teilen würden. Dass die Widerrufsbelehrungen unzureichend seien, könnten sie nun nachvollziehen aber dass abgelöste Verträge nicht mehr widerrufbar seien, könnten sie nicht befürworten. Das war im Dezember 2014!!

    Am 06.01.2015 kam es dann zur ersten Verhandlung gegen die Santander Bank. Verhandelt wurde die Widerrufsklage eines abgelösten Kreditvertrages. ABGEWIESEN !!

    Auf die Frage der Klägervertreterin mit welcher Begründung die Klage abgewiesen wurde und warum die Kammer nun gegen ihre eigene Rechtsauffassung entscheidet meinte die vorsitzende Richterin, dass sie der Argumentation des 6. Senates des OLG nun doch folgen würde da die Begründung recht überzeugend sei.



    In meinen Augen hat die 10. Kammer den einfachsten Weg gewählt sich elegant aus der Affäre zu ziehen und die Bank glücklich zu machen. Das Abschreiben eines Urteils ist auf jeden Fall einfacher als sich selbst Gedanken zu machen.


    Mittlerweile ist es so, dass das sämtliche derart gelagerte Klagen, auf Antrag der Klägervertreter "ruhend" gestellt werden bis der BGH in einem endgültigen Urteil zu dieser Thematik Stellung bezieht.


    Es gibt also noch Hoffnung!


    Anderen Gerichten wie z.B. Essen, Köln, Frankfurt, Stuttgart, OLG Hamm und einigen mehr, stellt sich diese Frage erst gar nicht. Hier werden derartige Klagen durchweg positiv für den Verbraucher entschieden. Was die Berechnungsmethoden der Rückforderungsansprüche betrifft gibt es hier zwar kleinere Unterschiede, allerdings sind sich diese Gerichte in der "Kernfrage" einig. "Auch bereits abgelöste Verträge können widerrufen werden".


    Dies ist das Ergebnis einer langen und intensiven Recherche. Sämtliche hier gemachten Aussagen kann ich bezeugen/belegen (teilweise habe ich die Verhandlungen persönlich verfolgt) und teilweise habe ich schriftliche Stellungnahmen der Klägervertretung vorliegen.

    Nun soll sich jeder seine eigene Meinung bilden was an den Gerichten in Mönchengladbach vorgeht.
    Jeder sollte sich auch die Frage stellen ob das alles mit rechten Dingen zugeht? Schließlich ist die Santander ein großer Arbeitgeber und Steuerzahler in einer strukturschwachen Region.
    Oder steckt da noch etwas anderes dahinter?

    Auf eure Kommentare und Reaktionen bin ich gespannt.

    Sollte ein interessierter Presse-, Rundfunk-, Fernsehredakteur oder Blogger diesen Beitrag lesen und interessiert sein, kann er/sie mir gern eine persönliche Nachricht senden, die ich sicher auch beantworten werde.

    Der
    Bankenschreck

  4. Avatar von RAM
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Kannst Du mal das Aktenzeichen vom Urteil 6.1.2015 nennen?

  5. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    muss ich mal heraussuchen. kann ein paar Tage dauern

  6. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Ich habe es gefunden 10 O 95/14. Wie du siehst sind die BG zugesprochen worden. Der WR aus den genannten Gründen aber abgewiesen.
    Die Berufung läuft. Zum Glück beim 7. Senat in D´dorf.

  7. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo zusammen,
    ich habe herausgefunden, dass es Ende Juni eine Verhandlung wegen eines Widerrufs gegen die Santander bank gibt. Dieses Mal aber nicht in Mönchengladbach (da würden die Kläger sowieso verlieren) sondern vor dem LG Essen. Ich bin mal gespannt was dabei heraus kommt.
    So wie ich gehört habe soll es auch um einen Vertrag aus 2011 gehen.

    Seit Juni 2010 hat die Bank bekanntlich die neuen Widerrufsbelehrungen werwendet, allerdings ist die Widerrufsbelehrung der RSV falsch. Ich bin gespannt wie das Gericht diesen Umstand bewertet.

    Sollte es ein positives Urteil zugunsten der Kläger geben, könnte dies einen "Erdrutsch" in der Zentrale der Santander auslösen. Die kommen ja jetzt schon nicht mehr mit der Bearbeitung der Klagen gegen sich klar.

    Ich werde euch auf dem Laufenden halten.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  8. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Bankenschreck
    Hallo zusammen,
    ich habe herausgefunden, dass es Ende Juni eine Verhandlung wegen eines Widerrufs gegen die Santander bank gibt. Dieses Mal aber nicht in Mönchengladbach (da würden die Kläger sowieso verlieren) sondern vor dem LG Essen. Ich bin mal gespannt was dabei heraus kommt.
    So wie ich gehört habe soll es auch um einen Vertrag aus 2011 gehen.

    Seit Juni 2010 hat die Bank bekanntlich die neuen Widerrufsbelehrungen werwendet, allerdings ist die Widerrufsbelehrung der RSV falsch. Ich bin gespannt wie das Gericht diesen Umstand bewertet.

    Sollte es ein positives Urteil zugunsten der Kläger geben, könnte dies einen "Erdrutsch" in der Zentrale der Santander auslösen. Die kommen ja jetzt schon nicht mehr mit der Bearbeitung der Klagen gegen sich klar.

    Ich werde euch auf dem Laufenden halten.

    Gruß
    Der Bankenschreck
    Wie sieht es eigentlich mit Urteilen bzgl. der Santander mit den WRB aus den Verträgen (Ratenkredit z.B. Auto) aus 2007 aus, in der die Frist beginnt, wenn die "Santander Consumer Bank den Darlehensantrag angenommen hat..."
    aus?

  9. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo,
    die Formulierung spielt doch keine Rolle. Fakt ist, dass die Widerrufsbelehrungen der Santander bei Verträgen bis zum 31.05.2010 derart viele Fehler aufweisen, dass die alle widerrufbar sind. Blöd dabei ist nur, dass die Gerichte in Mönchengladbach bereits abgelöste Verträge als nicht mehr widerrufbar ansehen. Dies resultiert aus einen Urteil des OLG Düsseldorf aus November 2014. Gesprochen vom 6. Senat. Der allerdings in Deutschland allein mit dieser Meinung steht.
    Ich kann nur jedem, der eine Widerrufsklage gegen die Santander anstrebt, diese am "Erfüllungsort" (also meistens der Wohnort des Kunden) einzureichen. In Mönchengladbach gibt es da kaum eine Chance zu gewinnen.

    Ich habe aber mal wieder etwas Neues. Einer meiner Kunden, dem ich Kredit Restschuldversicherung kuendigen oder widerrufen? - vertragswertcheck empfohlen habe hat mich vor einigen Tagen angerufen und mir gesagt, dass es wohl einen Hinweis des BGH an die Santander gäbe.
    Genaueres wusste er auch noch nicht.
    Seine Klage wurde damals vom Amtsgericht Mönchengladbach abgewiesen. Die Berufung vor dem Landgericht Mönchengladbach ebenfalls. Dann ging der Fall zum BGH. Dieser hat lt. Rechtsanwältin der Santander wohl den Hinweis erteilt, die Bank sollte sich besser mit ihrem Kunden einigen. Die wichtigen Rechtsfragen wären doch wohl alle bereits geklärt.

    Seine Anwältin meinte, dass der BGH der Revision nach diesem Hinweis wohl stattgeben würde wenn es dazu käme.

    Das wäre doch mal ein Erfolg gegen die Santander.

    Ich vermute aber, dass die Bank sich mit dem Kunden einigen wird oder aber irgendwie ein Urteil zu verhindern weiß damit keine "Widerrufslawine" losgetreten wird.

    Wenn ich weitere Neuigkeiten habe werde ich euch teilhaben lassen.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  10. Avatar von Alcapone
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Bankenschreck,
    gibt es eventuell neue Infos bezüglich Santander und Widerruf?
    MFG

  11. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Alcapone,
    ja, die gibt es. Mittlerweile hat sich bei den meisten Gerichten die Auffassung durchgesetzt, dass die Widerrufsbelehrungen der Santander Bank bis Mai 2010 sämtlich unzureichend sind. Dies hat auch kürzlich noch das AG Altena festgestellt.
    Wichtiger ist aber die für Anfang Oktober erwartete Entscheidung des 7. Senats des OLG Düsseldorf.
    Bei dieser Verhandlung war ich selbst dabei. Es ging um die Berufung einer vom LG-MG abgewiesenen Klage wegen des Widerrufs von Verträgen der Jahre 2006 bis 2009. Die Bearbeitungsgebühren wurden von der Santander erstinstanzlich bereits anerkannt. Die Widerrufe wurden von der 10. Kammer in MG (wie immer) mit der Berufung auf ein OLG Urteil des 6. Senats des OLG Düsseldorf abgewiesen. Der 6. Senat ist der Meinung, dass bereits abgelöste Verträge nicht mehr widerrufbar seien.
    Der 7. Senat sieht dies zum Glück völlig anders und folgt somit auch diversen BGH Urteilen. Um die Sache vom Tisch zu bekommen schlug der vorsitzende Richter einen relativ akzeptablen Vergleich vor, welcher allerdings nicht zustande kam, vor.
    Im Laufe der Verhandlung machte der Senat den Anwesenden deutlich klar, dass es in der Widerrufsbelehrung der Santander Bank, neben den üblichen Ungereimtheiten noch einen weitaus gravierenderen Fehler gibt. Darüber hinaus stellte das Gericht auch klar, dass auch bereits abgelöste Darlehensverträge widerrufbar sind.
    Das erwartete Urteil wird das erste Urteil des 7. Senats des OLG Düsseldorf gegen die Santander Bank werden. Sämtliche andere, vorherigen Berufungen wurden mit Vergleichen abgeschlossen.
    Sollte das Urteil tatsächlich so ausfallen wie der Richter es in der Verhandlung angedeutet hatte, wird dies ein Meilenstein in der Rechtsprechung gegen die Santander Bank sein. Dann hätte auch das LG-MG keine Grundlage mehr gleichgelagerte Widerrufsklagen gegen die Santander Bank abzuweisen. Denn der 7. Senat des OLG Düsseldorf ist der Berufungssenat für die 10. Kammer des LG-MG.
    Dies wiederum hätte zur Folge, dass eine Klagewelle ungeahnten Ausmaßes auf die Bank zurollen könnte. Leider wissen die wenigsten Betroffenen von dieser Möglichkeit.
    AZ. des OLG Düsseldorf: I-7 U 134/14 Klägervertreterin: RA Dubas


    Gruß
    Der Bankenschreck

  12. Avatar von DrefsD
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Santander berät gründlich, lässt aber einige Infos im Beratungsgespräch bewusst aus oder versteckt sie in kurzen Nebensätzen. Erst bei der Unterzeichnung der einzelnen Punkte wurde auf die RSV kurz eingegangen. Auf meine Frage, warum diese mit drin stehe - da von mir nicht gefordert - hieß es: Ist obligatorisch. Sie wurde auf meinen Wunsch dann aber umgehend gestrichen - die Raten sanken daraufhin um fast 30%. Ich kann nur sagen Augen und Ohren auf bei diesen Gesprächen - nachträglich ist es schwer, daraus zu kommen. Ich hatte mich zum Glück vorher online informiert, hier wurde auf diese Problematik in diversen Foren deutlich hingewiesen - ohne diese Info vorab hätte ich vermutlich auch unterschrieben, ohne nachzufragen. Vielleicht ersparen wir so weiteren Personen diese Problematik.

  13. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    @ DrefsD
    na ja, von gründlicher Beratung kann bei der Santander nicht unbedingt die Rede sein. Du hast Glück gehabt einen wahrscheinlich nicht so sehr sicheren oder abgezockten Berater gehabt zu haben. Ich kenne aussagen, die sinngemäß lauten, dass es ohne RSV auch keinen Kredit gibt. Der Kunde der unter Druck steht unterschreibt auch einen solchen Vertrag.

    Hier noch ein Nachtrag zu meinem letzten Bericht: Heute habe ich die Info bekommen, dass die Santander die Forderung im Verfahren I-7 U 134/14 beimOLG Düsseldorf "vollumfänglich" anerkannt hat.
    Warum nur diese Sinneswandlung? Hatte die Santander etwa Angst vor einem Urteil?

    Ja, indem das mögliche Urteil gegen die Santander verhindert wurde und es somit auch nicht zu einer Veröffentlichung kommen wird, spart diese Maßnahme der Bank sicher einige Hunderttausend Euro. Da fallen die ca. 20.000 € die die Bank nun an den Kläger zahlen muss nicht mehr ins Gewicht.

    Ich vermute, dass es in den Fällen, die beim BGH anhängig sind genau so laufen wird. Die Bank wird anerkennen, es wird kein Urteil geben und die Santander macht genau so weiter wie bisher.

    Übrigens: Die nächste Klagewelle gegen die Santander Bank läuft bereits. Denn, wie Rechtsanwältin Dubas festgestellt hat, sind auch die neuen Widerrufsbelehrungen der Santander Bank (also seit Juni 2010 bis einschließlich heute) auch nicht in Ordnung. Somit scheinen aich sämtliche Verträge seit Juni 2010 ebenfalls widerrufbar zu sein. Wollen wir doch mal abwarten was das LG-MG dazu sagt. Sicher werden die Richter ein neues "Schlupfloch" zugunsten der Santander Bank finden.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  14. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo zusammen,
    hier ein kurzes Update:
    Die Essener Rechtsanwältin Pulver-Dubas ( www.vertragswertcheck.de ) vertritt gerade einige hundert Mandanten gegen die Santander Bank. Mittlerweile ist es so, dass die Bank nach und nach die Forderungen anerkennt. seit meinem letzen Bericht gab es zahlreiche Anerkenntnisse bzw. sehr gute Vergleiche.
    Die Santander sieht langsam ihre Felle schwimmen und bevor es zu einem ungünstigen Urteil des OLG Düsseldorf oder gar des BGH gibt, erkennt die Bank die Forderung der Kunden lieber an.
    In den vergangenen Monaten hatte die Santander nach meinem Kenntnisstand allein bei Rechtsanwältin Dubas 10 Forderungen anerkannt.

    Gruß
    Bankenschreck

  15. Avatar von HeinzWalter
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Guck mal hier zum Thema Ratenschutzversicherung: https://www.anwalt-leverkusen.de/fae...sicherung.html

  16. Avatar von Alcapone
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Moin,
    gibt es neues zu berichten zur Santander Bankenschreck?
    MFG

  17. Avatar von RAM
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Ich empfehle einen Blick in dieses Forum, was hier zu Baufinanzierung gesagt wird gilt in weiten Teilen auch für ganz normale Verbraucherdarlehen:
    https://www.finanz-forum.de/threads/1...er-erfahrungen

  18. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    @ Alcapone,
    ja, es gibt mal wieder etwas zu berichten. 2 von 5 BGH - Verfahren, die Rechtsanwöltin Pulver-Dubas angestrengt hatte wurden durch "Anerkenntnis" der Santander Bank beendet. Warum nur? Die Bank hat wahrscheinlich erkannt, dass es keine Chance gibt die Revisionen zu gewinnen.

    In einem anderen Fall musste Rechtsanwältin Pulver-Dubas mal wieder den Gerichtsvollzieher zur Santander schicken. Der hat mittlerweile seine Arbeit aufgenommen und die ersten Reaktionen der Bank ausgelöst.

    Die interessanteste Neuigkeit aber ist, dass bei Vertägen nach Mitte 2010, also mit den "neuen" Widerrufsbelehrungen auch schon wieder Fehler aufgetaucht sind aufgrund derer auch diese Verträge widerrufbar sind.

    Frau Pulver-Dubas, eine weitere namhafte Kanzlei und ein Verbraucherschutzverein sind gerade dabei eine Unterlassungsklage vorzubereiten, die die Bank/Versicherung dazu veranlassen soll, diese Widerrufsbelehrungen nicht mehr zu verwenden. Dies wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Die ersten Zivilklagen in dieser Angelegenheit laufen bereits. In den Stellungnahmen zu diesen Klagen sind die Anwälte der Santander Bank ungewohnt kleinlaut. Mal sehen wie sich das weiter entwickelt.

    Jeder der einen Darlehensvertrag mit RSV ab Juni 2010 abgeschlossen hat könnte hiervon profitieren.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  19. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    @Bankenschreck, haben Sie dazu Aktenzeichen zu den Verfahren?


    Wir haben zwei Darlehensverträge, einmal aus 2007 und einmal aus 2011. Gibt es über diese WRB Urteile?

    Meines Erachtens sind in beiden Fällen auch die Verzichtserklärung für die Zusendung der Annahmeerklärung der Bank rechtswidrig.
    Wie will hier der Verbraucher erkennen, wann die Frist zum laufen beginnt, wenn die Bank ihm nicht mitteilt, wann sie den Antrag angenommen hat?



    2007
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  20. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo ducnici,
    leider ist mir hierzu kein Urteil bekannt. Der 7. Senat des OLG Düsseldorf hält diese Formulierung bereits bemängelt. In einem Berufungsverfahren gegen die Santander ist der vorsitzende Richter, Dr. Fleischer, gar nicht so sehr auf den Rest der Berufungsbegründung eingegangen. Die hier angeführten Argumente konnte er zwar nachvollziehen, meite aber, dass die Verzichtserklärung in seinen Augen viel schwerer wiegen würde. Er führte weiter aus, dass die Bank einerseits die Annahme des Darlehensvertrages zur Voraussetzung für den Beginn der Widerrufsfrist mcht, andererseits den Kunden auf den Zugang dieser Annahmeerklärung verzichten lässt. Dies würde sich widersprechen und die Widerrufsfrist somit nicht in Gang setzen.
    Diese Aussage des Richters wurde leider nicht ins Protokoll aufgenommen. Die Santander Bank hatte die Forderung daraufhin anerkannt. Das hat sich für den Kläger richtig gelohnt. Die Forderung belief sich auf insgesamt ca. 22000 €. Übrigens: die Klägervertreterin war Rechtsanwältin Pulver-Dubas.

    Zu den Kopien der gepostetten Widerrufsbelehrungen:

    Ber der aus 2007 ist mir aufgefallen, dass die Angabe in welcher Zeit das Darlehen bei erfolgtem Widerruf (30 Tage) zurück zu zahlen ist fehlt. Auch hat die Bank eigenmächtig in das Muster eingegriffen, sodass sie sich ggf. nicht auf den Musterschutz verlassen kann. Und natürlich, wie ober bereits beschrieben, die Verzichtserklärung.

    Beim Vertrag aus 2011 ist mit aufgefallen, dass die Bank keine E-Mailadresse angegeben hat obwohl dem Kunden der Widerruf per E-mail eingeräumt wurde. Bei den Widerrufsfolgen muss normalerweise der Geldbetrag in Euro angegeben werden, der eigentlich nicht bei 0,00 € liegen kann.

    Damit wir uns verstehen: Mein Post ist keine Rechtsberatung!! Nur Erfahrungsberichte und persönliche Meinungen.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  21. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hier noch die Aktenzeichen

    OLG Düsseldorf I-6 U 138/14
    BGH IX ZR 95/15

    Das Anerkenntnis der Santander kam bevor überhaupt ein Termin duch den BGH festgesetzt wurde.

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    Letzter Beitrag: 20.05.2011, 08:03
  5. Ärger mit dem Santander Tagesgeld Jahresabschluss 2010

    Von caribeso im Forum Geldanlagen: Fest-, Tagesgeld & Investmentfonds
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 08.02.2011, 08:58