Ärger mit der Santander!

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  1. Avatar von luphinho
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    Standard Ärger mit der Santander!

    Hallo,

    Ich habe Ärger mit der Santander Bank und benötige Ihre ‚Hilfe!

    Im August 2009 habe ich einen Kredit über 38.000€ bei der Santander abgeschlossen, den Ich jetzt tilgen möchte.
    Nach meiner ersten Anfrage im Januar 2010 nannte mir die Santander einen Ablösebetrag von ca. 42.000€, gut mit Bearbeitungsgebühr und Zinsen für die ungetilgten ersten 2 Monate, kam mir der Betrag trotzdem ziemlich hoch vor.
    Da fiel mir die RSV auf, die mit ca.5400€ im Kreditvertrag steht und über die kein Wort in der Ablöseforderung steht.
    Nach einem unfreundlichen Gespräch in der Filiale erklärte mit der Bearbeiter, er sei nicht für die RSV verantwortlich und auch das beraten bei Kündigungen ist nicht seine Aufgabe, wenigstens übergab er mir eine Tel. der RSV.
    Frustriert rief ich bei der RSV an (Rimaxx) an und die erklärte mir das ich trotz Kündigung eine mindest Vertragslaufzeit von 3 Jahren einhalten muss!???
    In den Ablösebetrag waren ca. 1000€ Vorfälligkeitszinsen enthalten, um diese zu sparen, da es ausdrücklich erwähnt ist, das ich den Kreditvertrag nach 6 Monaten und einer Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen kann, kündigte ich den Vertrag im Februar zum Mai 2010 unter Einhaltung aller fristen (9Monate nach Vertragsabschluss) und kündigte in diesem Schreiben gleichzeitig die RSV mit der Bitte sollte dies nicht möglich sein, mir mitzuteilen zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist.
    Das Antwortschreiben der Santander war dann der Hammer!
    Über die RSV wurde in diesem Schreiben kein Wort verloren, ist das korrekt?
    Die Bank ignorierte meine Kündigung zum Mai und schreib sie Verzichtet kulanter Weise auf diese und bittet mich das Konto im April auszugleichen und fordert wieder 1000€ Vorfälligkeitsentschädigung, diesmal sogar 20€ mehr als beim 1. Schreiben?
    Ist diese Forderung berechtigt?
    Über lege jetzt die Verbraucherzentrale und einem Anwalt mit dieser Sache zu beschäftigen, macht das Sinn oder ist die Bank im Recht?
    Laut meiner Auffassung und Recherche sind Vorfälligkeitszinsen bei ordentlicher Kündigung nicht berechtigt und auch die
    RSV müsste doch auch bei Kündigung des Kredites unter Abzug der ersten 9 Monate mir den Restbetrag erstatten oder?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe, bin echt mit meinem Latein am Ende!

  2. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo zusammen,
    sweetymelly´s Aussage trift zu. Die Santander versendet die KFZ-Briefe mit der normalen Post. Da ist Ärger schon fast vorprogrammiert.
    Das schlimme an der ganzen Sache ist, dass bei der Santander die linke Hand nicht weiß was die rechte tut.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  3. Avatar von FrauMoly
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Zusammen ,

    auch ich habe den KFZ Brief mit ganz normaler Post zugeschickt bekommen. Es gibt also nichts, was es nicht gibt . Dies ging sogar sehr schnell, hat noch keine Woche gedauert und ich war mehr als erstaunt. Aber DAS darf einfach nicht passieren. Allerdings sind Einschreibebriefe ja teurer und die Santander kann sich das nicht leisten ...sehr traurig. Aber die Aussage, wie sie sweetymelly bekommen hat " Dann ist er eben verloren gegangen, es muss ein neuer beantragt werden" zeigt doch schon, dass der Santander Ihre Kunden Sch......(einbar) egal sind. Hauptsache die Kasse klingelt .
    Ich bin auf die Antwort bezgl. meiner Rückforderung der Bearbeitungsgebühren und der RSV gespannt.....

  4. Avatar von FrauMoly
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo nochmal und schönen Restsonntag ,
    Ich habe in der Zwischenzeit post von der Commerzbank bekommen bzgl Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr.
    Man belehrt mich, dass Ansprüche auf Erstattung eines vor dem 01.01.2011 entrichteten Bearbeitungsentgelts zum heutigen Zeitpunkt leider verjährt sind....laut Paragraph 199Abs. 1 BGB.....
    Ich dachte, der BGH entscheidet erst im September darüber...??

    Lg
    FrauMolY

  5. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo FrauMoly,
    grundsätzlich beträgt die Verjährungszeit 3 Jahre. Insoweit ist die Aussage der Bank richtig. Es gibt aber bereits sehr viele Gericht, die dem Kunden auch frühere Ansprüche zusprechen. Diese begründen dies damit, dass es erst ab 2011 eine "relativ gesicherte" Rechtsprechung durch die verschiedenen OLG gibt.
    Der BGH wird noch in diesem Herbst über die Verjährungsfrist entscheiden. Sollte der BGH entscheiden dass die Frist erst in 2011 zu laufen begonnen hat, dann bleibt noch bis zum 31.12.14 die Gelegenheit Klage einzureichen.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  6. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo zusammen,
    es gibt mal wieder Neuigkeiten von der Santander Bank. Das betrifft hauptsächlich die neueren Verträge. Seitdem die Bank keine Bearbeitungsgebühren mehr verlangt, sind die RSV-Prämien in die Höhe geschossen. Komisch oder?

    Aber auch hier scheint es eine Möglichkeit zu geben diese verträge zu widerrufen. Eine Musterklage wird gerade von RA Dubas vorbereitet.

    Wenn Ihr einen solchen "relativ neuen" Vertrag habt, dann seht mal in der Widerrufsbelehrung der RSV nach. Dort wird unter dem Punkt "Finanzierte Geschäfte" wahrscheinlich stehen, dass der Darlehnsnehmer mit dem Widerruf der Versicherung auch nicht mehr an das Darlehn "und zwar nur in Höhe der Versicherungsprämie" gebunden ist.

    Dies widerspricht aber den Aussagen in der Widerrufsbelehrung zum Darlehnsvertrag. Dort steht, dass wenn der Darlehnsnehmer ein Widerrufsrecht für den verbundenen Vertrag hat und dieses ausübt, er auch nicht mehr an den Darlehnsvertrag gebunden ist.

    Wer soll das denn bitte verstehen? Gem. BGH zieht der Widerruf des einen Vertrages auch den Widerruf des anderen mit sich. Uns zwar voll umfänglich und nicht nur teilweise.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  7. Avatar von Mista_Blue
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo zusammen,

    ich habe mir letztens einen Antwalt genommen. Ich hatte selbst die Santander aufgefordert und Frist gesetzt, erst dann einen Antwalt beauftragt. Nach einigem Hin und Her ist die Bank jetzt eingeknickt und hat gesagt, dass sie die Bearbeitungsgebühren "in den nächsten Wochen" zurückzahlt. Die haben weder einen genauen Betrag, noch einen Zeitpunkt genannt und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie die Anwaltskosten auf keinen Fall tragen werden. Lt. meines Anwalt's, müssen die das aber. Da die Bank so wischiwaschi geantwortet hat, werde ich trotzdem Klage einreichen lassen. Die verhalten sich sowas von unprofessionell, das geht auf keine Kuhhaut! Vermutlich sitzen da irgendwelche Praktikanten in der Rechtsabteilung, man weiss es nicht!

    Ich kann nur raten, Frist zu setzen und danach einen Anwalt einzuschalten. Die knicken ein!

  8. Avatar von Akim
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo zusammen,

    habe bereits kurz nach Bekanntgabe der Urteile bei der Santander die Bearbeitungsgebühren zurückgefordert, wie üblich BlaBla-Schreiben erhalten und heute OH WUNDER die Rückerstattung auf mein Konto erhalten, habe aber zuvor an den Ombudsmann eine Beschwerde geschrieben, worauf dieser am 05.08.2014 die Santander zur Stellungnahme aufgefordert hatte, Santander hatte mir aber am 04.08.2014 (beide Schreiben sind im übrigen am gleichen Tag bei mir in der Post gewesen), ein 3-Seiten-Schreiben geschickt, worin sie die Urteile auseinander plücken und gegenargumentieren.

    Da der Ombutsmann kostenlos ist, vielleicht eine Alternative zum Anwalt

    PS: Jetzt versuche ich das mit der RSV --- nach Auskunft der Verbraucherzentrale, soll da auch ein Verfahren beim BGH anhängig sein.

    Hat dazu jemand vielleicht nähere Infos?

  9. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Akim,
    ich weiß von einem meiner Kunden, dem ich RAin Dubas empfohlen hatte, dass sein Verfahren bezüglich des Widerrufs eines Kreditvertrages bereits beim BGH anhängig ist.

    Zur Vorgeschichte: Die Widerrufsbelehrung seines Kreditvertrages war unzureichend. Der Richter am Amtsgericht MG hat die Klage abgewiesen. Die Berufungskammer kam zu dem gleichen Ergebnis und hat das Urteil bestätigt. Wollen wir doch mal sehen was der BGH dazu sagt.
    Die Urteilsbegründung des Amtsgerichts habe ich gelesen. Mein Eindruck war der, dass weder der Richter am Amtsgericht noch die Richterinnen am Landgericht absolut keine Ahnung hatten oder einfach nur zu faul waren sich mit dem Fall auseinander zu setzen. (Wie gesagt, das ist mein ganz persönlicher Eindruck)

    Die Einzelheiten hier zu erörtern würde zu lange dauern. Fakt ist aber, dass sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht in MG, wo es nur irgendwie geht, zugunsten der Santander Bank entscheiden.

    Ein Schelm der Böses dabei denkt!

    Selbst der BGH hatte bereits in der Vergangenheit einige Urteile gefällt, die auch den Richtern und Richterinnen in MG bekannt sein dürften. Da es aber leider nicht um deckungsgleiche Fälle ging und die Voraussetzungen sich etwas anders darstellten wurden diese Urteile ignoriert.

    Leider darf ein Richter das. Er muss sich nicht an die BGH Rechtsprechung halten. Wenn er den Fall auch nur ein kleinwenig anders sieht, kann er wegen der richterlichen Unabhängkeit entscheiden wie er will.

    Ich gehe davon aus, dass der BGH auch in diesem Fall wahrscheinlich verbraucherfreundlich entscheiden wird. Sollte dies der Fall sein, kann die Santander Bank sich auf eine Klageflut einrichten und die Richter in MG kommen vielleicht mal ins Grübeln und denken über ihre Sünden der Vergangenheit nach.

    Hoffentlich müssen wir nicht zu lang auf das BGH Urteil warten.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  10. Avatar von Finanz1009
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo,

    habe versucht mich hier durchzulesen wegen meinem Fall, aber bin komplett durcheinander...
    Ich habe folgende Info nötig. Habe bei Santander einen Kredit für Auto aufgenommen und darin sind RSV Beitrag und Safe Beitrag enthalten.
    Vertrag ist vom 14.02.2013.
    Meine Frage. Kann ich die Beiträge noch iwie widerrufen oder nur kündigen?
    Wenn kündigen mit welcher Frist? 3 Jahre ab 2013 oder sofort?
    Kann mir hier jemand helfen? Ggf. ein Musterschreiben empfehlen?
    Vielen Dank!
    MfG
    Finanz1009

  11. Avatar von Akim
    Akim ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    @ Finanz1009
    Du schreibst der Vertrag ist von 14.02.2013, Widerruf ist meiner Meinung nach nicht mehr möglich, da die Frist 14 Tage (glaube ich, musst du noch einmal genau nachlesen) abgelaufen ist, und wenn, dann darauf achten, ob der Kredit=RSV nennt man verbundenes Geschäft (Willkommen im Club), denn dann geht erst einmal gar nichts kündigen, da du neben Kredit gleich die RSV abgeschlossen hast.
    Ich rate dir, wobei dies keine juristische Beratung darstellt, den Vertrag auf Bearbeitungsgebühren zu prüfen, die zurück fordern und wie vor geschrieben, auf das BGH-Urteil zu warten.

    PS: Prüf mal, ob du bei der RSV als VersicherungNEHMER oder als versicherte Person stehst.
    Bei meinem Vertrag bin ich nur versicherte Person, im Moment stellt sich das so dar, dass ich da blechen muss, aber keine wirklichen Rechte habe, irgendwo gibt es einen Musterbrief, google mal die Gesellschaft.
    LG

  12. Avatar von Finanz1009
    Finanz1009 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Ich hatte keine Bearbeitungsgebühren drin. Nur wie geschrieben die beiden Versicherungen. Ich kann also nicht aus besonderen Grund widerrufen?
    Kann ich denn wenigstens zum jetzigen Zeitpunkt diese unnötigen Versicherungen kündigen?

  13. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Erst einmal prüfen lassen, ob die Widerrufsbelehrungen in den Verträgen rechtmäßig sind - Wenn nicht, dann alles widerrufen!

  14. Avatar von Gambler
    Gambler ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Santander Leidgeprüfte,

    bzgl. der Bearbeitungsgebühr sollte man die S-Bank auffordern diese Gebühr mit den anteiligen Zinsen innerhalb von 3 Wochen zurückzuzahlen. Einschreiben mit Rückschein!
    Die Bank wird sich nicht rühren (wie bei mir), aber egal, denn am 28.10.14 entscheidet der BGH ob eine 10 Jahresfrist oder eine 3 Jahresfrist gilt. Falls die 10 Jahresfrist gilt kann am die Bearb.-gebühr auch von älteren Krediten zurückfordern.
    Da aber die Santander ebenso wie die Commerz Finanz dickfällig sind, sollte man sich nicht ärgern und den Fall an einen Anwalt übergeben. Denn bei 3 Jahre alten Krediten (und jüngeren) liegt die Urteilsbegründung vor und die Bank hat kein Recht das Geld zurück zu behalten. Also klagt und teilt das Ergebnis bitte hier mit. Ich werde es ebenso halten.

  15. Avatar von JeanClaude14
    JeanClaude14 ist offline

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    Standard RSV und vieles mehr

    Nach langem und stillen Verfolgung dieses Thread melde ich mich auch mal an und mache einigen Mut.

    So ich habe seit Ende Juli mit der Santander Consumer Bank bzw Santander Insurance zu schaffen.

    Erste Berührung mit Santander :

    Ich habe mir ein Auto geholt und ein Teil finanziert 7400€ durch die SB.Dabei habe ich ,obwohl es keine Anforderung war , von mir selber die RSV und SafeCar abgeschlossen.Habe das Auto aber nach 6 Monaten zurück an den Händler verkauft.

    RSV belief sich auf 355eu und die Safe Car auf 257€.
    Die RSV lief 6 Monate lang und die Safe Versicherung 5 Monate lang.

    Als ich die RSV kündigen wollte,kam prompt eine erste Absage,das sie nicht zahlen werden wegen 3 Jahre Blablabla.
    Ich daraufhin habe die Insurance wieder angeschrieben und mit einem Anwalt gedroht(muss zugeben der Brief ging 2 Seiten lang und müsste einige Paragraphen aufzählen).
    Santander,muss man zugeben,war wiederum prompt und haben mich angeschrieben das Sie von von 355eu mir genau 247,83 zurück erstatten.Wenn ich aber nach der Formel von dem User Bankenschreck gehe,komme ich auf 295€.
    Frage an Bankenschreck,kann man diese Formel von irgendeiner Seite nachvollziehen?Oder gar von der Santander Bank?Wäre sehr hilfreich.
    Ich war eigentlich damit zufrieden und habe daraus keinen Hehl mehr gemacht.Ich bin aber der Auffassung , wenn man die S-Insurance nervt ,werden sie nach geben und euch die RSV auszahlen.Da es eine Akzeptabel Summe für mich war,habe ich nicht mehr daraus was gemacht.

    Die Safe Versicherung,hat weniger Stress gemacht ,aber die Restsumme war üppig.Von 257eu habe ich für 5 Monaten einen Restbetrag von 172eu bekommen.
    Da ich mir aber dachte das es nur um paar Euros sich handelt,werde ich nicht mehr nachfragen.

    Somit ist meine erste Begegnung mit der Santander Insurance bzw Consumer Bank,teils erfolgreich ausgegangen.

    Wie gesagt,macht euch schlau,lest euch ein und nervt die Leute.Ansonsten wird keiner zu euch kommen und euer Geld zurück geben.

    So zu meiner 2ten und aktuellen Begegnung mit der Santander.
    Die mir echt zu schaffen macht.
    Neues Auto,neuer Kredit!Kredit beantragt um die 18000eu.
    Da ich den Kredit,laut dem AutoHändler,ohne die RSV nicht bekommen könnte,haben wir die auch abgeschlossen.Die Betrug für 72 Monate(wie der Kredit) 2865eu.Insgesamt belief der Kredit auf 20865€.
    Ab Juli hat der Kredit angefangen.Da mir diese Bank so dubiose war,habe ich den Kredit umschulden lassen und das ohne eine RSV.Die Ablöse betrug nach 2 Monaten,obwohl knapp 385eu die Rate war ,genau 20735,60€.

    Ich frage mich,ob ich nicht über den Tisch gezogen worden bin.Klar berechnet die Bank eine Gebühr bei einer vorläufigen Ablösung des Kredites.Wie kann es aber sein das der Kredit 20865eu betrug und nach 2 Monaten die Ablöse auf 20735,60 um nur ca 100eu gesunken war.was geschah mit den restlichen 600eu?

    Meine Frage : Kann ich nachträglich einen Raten und Tilgungsplan anfordern?

    So kommen wir zu meinem eigentlich Problem.

    Die RSV!
    Sie betrug 2865eu.
    Ich habe sie natürlich nach der Ablöse direkt gekündigt.Erstmal kam eine Absage,das ich den 3 Jahren mindeslaufzeit gebunden bin und die Kündigung erst in 05.2017 eingehen wird und der Restbetrag direkt überwiesen wird.

    Dies war natürlich nicht die Antwort die ich lesen wollte.

    Daraufhin einen 3 Seiten langen Brief mit Paragraphen und Androhung eines Anwalts,habe Sie mir darauf geantwortet ,das Sie mir von 2865 eu nach 2 Monaten genau 1850 zurück erstatten werden.Ich habe hinzu noch 14 Tage Zeit und muss mich entschieden.Ansonsten geht die RSV weiter.Meiner Meinung nach ist das für 2 Monaten Versicherung viel zu viel und will mich nicht damit abspeisen.
    Ich stehe jetzt in Verbindung mit dem Beschwerdemangement.Die haben mir einen(also nicht meinen)Darlehnsvertrag geschickt , wo ich wegen der RSV unterschrieben haben sollte.Es ist aber nicht meiner sondern von einem anderen....meint ihr ich kann es gegen die wegen Verstoß gegen das Datenschutz verwenden?!

    Wie dem es auch sei,habe ich die wieder angeschrieben,das Sie mir eine Begründung schicken sollen warum der Restbetrag so mickrig ausgefallen ist.

    Ich habe mich auch mit dem Herr Guido Lenné in Verbindung gesetzt,
    Er will für die Erstberatung bis zu 249,99eu und war aber nicht bereit auf die Sache erstmal rein zu schnuppern,bevor ich ihm die Vollmacht unterzeichne.

    Frage an die,die eine Ahnung haben,sind 1850eu gerechtfertigt?
    Wenn ja wie kann man dies errechnen?

    Ich habe die Formel von Bankenschreck genommen,
    Ich komme auf 2785!

    Ist dies ok oder zu viel???

    Wie soll ich weiter vorgehen?Anwalt einschalten nach so einem Angebot?

  16. Avatar von JeanClaude14
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    So meine Lieben,
    Ich kann einen weiteren Erfolg über die Santander Bank berrichten.
    Ohne Anwalt,nur durchs googeln und lesen der Paragraphen und vielleicht Glück.

    Habe ich meine RSV zurück erstattet bekommen!

    Ohne das ich eine Antwort bekam,da mein Brief 5 Seiten war,habe ich von 2850eu genau 2735eu zurück bekommen

    Erstmals haben die mir nur 1850eu angeboten.Ich war damit nicht einverstanden,haben denen wieder geschrieben und geschrieben.Somit kann ich euch sagen das es nur einer Sache von Geduld und etwas können ist.


    Gibt nicht auf!!!!

  17. Avatar von RAM
    RAM ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Und wo sind die fehlenden 115 Euro?
    Haben die für die Nichtzahlung einen Grund genannt?

  18. Avatar von JeanClaude14
    JeanClaude14 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von RAM
    Und wo sind die fehlenden 115 Euro?
    Haben die für die Nichtzahlung einen Grund genannt?
    Ich hätte die Versicherung nur 2 Monate und das heißt das die nicht verbrauchten Monate zurück erstattet wurden.

    Die haben mir nix geschrieben...das Geld war einfach heute auf dem Konto.

  19. Avatar von Finanz1009
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Mal eine andere Frage... Warum kann man die Versicherung kündigen, aber erst mit einer Kündigungsfrist von 3 Jahren????
    Das kann doch nicht Rechtens sein?
    Sonst könnte doch jeder einen Vertrag (Mobilfunk etc.) solcher Art aufsetzen und die Kündigungsfrist im Kleingedruckten hinterlegen...
    Gibt es dagegen schon Klagen und Urteile?
    Danke!

  20. Avatar von Finanz1009
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Mit welchen Paragraphen hast Du Sie als Grund angeschrieben um die RSV Beiträge zurück zu bekommen?
    Hast zufällig eine Vorlage?
    Danke!

  21. Avatar von Finanz1009
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    So, habe von der TARGO-Bank am WE ein Schreiben erhalten, dass wohl mein Anspruch auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren verjährt ist!
    Lediglich Verträge nach dem 01.01.2011 hätte Anspruch. Meiner ist vom 22.07.2010. Muss ich mich jetzt damit zufrieden geben?
    Danke für Eure Hilfe!

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