Ärger mit der Santander!

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  1. Avatar von luphinho
    luphinho ist offline
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    Standard Ärger mit der Santander!

    Hallo,

    Ich habe Ärger mit der Santander Bank und benötige Ihre ‚Hilfe!

    Im August 2009 habe ich einen Kredit über 38.000€ bei der Santander abgeschlossen, den Ich jetzt tilgen möchte.
    Nach meiner ersten Anfrage im Januar 2010 nannte mir die Santander einen Ablösebetrag von ca. 42.000€, gut mit Bearbeitungsgebühr und Zinsen für die ungetilgten ersten 2 Monate, kam mir der Betrag trotzdem ziemlich hoch vor.
    Da fiel mir die RSV auf, die mit ca.5400€ im Kreditvertrag steht und über die kein Wort in der Ablöseforderung steht.
    Nach einem unfreundlichen Gespräch in der Filiale erklärte mit der Bearbeiter, er sei nicht für die RSV verantwortlich und auch das beraten bei Kündigungen ist nicht seine Aufgabe, wenigstens übergab er mir eine Tel. der RSV.
    Frustriert rief ich bei der RSV an (Rimaxx) an und die erklärte mir das ich trotz Kündigung eine mindest Vertragslaufzeit von 3 Jahren einhalten muss!???
    In den Ablösebetrag waren ca. 1000€ Vorfälligkeitszinsen enthalten, um diese zu sparen, da es ausdrücklich erwähnt ist, das ich den Kreditvertrag nach 6 Monaten und einer Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen kann, kündigte ich den Vertrag im Februar zum Mai 2010 unter Einhaltung aller fristen (9Monate nach Vertragsabschluss) und kündigte in diesem Schreiben gleichzeitig die RSV mit der Bitte sollte dies nicht möglich sein, mir mitzuteilen zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist.
    Das Antwortschreiben der Santander war dann der Hammer!
    Über die RSV wurde in diesem Schreiben kein Wort verloren, ist das korrekt?
    Die Bank ignorierte meine Kündigung zum Mai und schreib sie Verzichtet kulanter Weise auf diese und bittet mich das Konto im April auszugleichen und fordert wieder 1000€ Vorfälligkeitsentschädigung, diesmal sogar 20€ mehr als beim 1. Schreiben?
    Ist diese Forderung berechtigt?
    Über lege jetzt die Verbraucherzentrale und einem Anwalt mit dieser Sache zu beschäftigen, macht das Sinn oder ist die Bank im Recht?
    Laut meiner Auffassung und Recherche sind Vorfälligkeitszinsen bei ordentlicher Kündigung nicht berechtigt und auch die
    RSV müsste doch auch bei Kündigung des Kredites unter Abzug der ersten 9 Monate mir den Restbetrag erstatten oder?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe, bin echt mit meinem Latein am Ende!

  2. Avatar von syrincs02
    syrincs02 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!



    letzter Kontakt zum Anwalt war der 21.2.2014 seitdem nichts mehr zwecks Klageeinreichung gehört....

    irgendwie denke ich langsam die wollen mich veräppeln:-((

  3. Avatar von laydee
    laydee ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    @Joschmi
    "Externe Dienstleister" bedeutet mMn folgendes: Du trittst dem Verein bei und dafür will der Gebühren haben. Die eigentliche Arbeit mit deinen Verträgen macht dann aber nicht der Verein, sondern der leitet deine Unterlagen an "externe Dienstleister" weiter, die dann aber auch noch ein bisschen dran verdienen wollen. Der Verein spielt also nur die Vermittlerrolle. Spar dir das Geld und suche dir einen RA deines Vertrauens!

    MfG

    Auszug aus der Homepage:
    "Wird für Sie eine Rückerstattung erreicht, wird der Erlös 50:50 geteilt."

    spätestens jetzt sollte es "klick" machen

  4. Avatar von syrincs02
    syrincs02 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    moin....

    endlich endlich was neues:

    Letzer Kontak zum RA: vom 21.02.2014

    er bat darin mal wieder um etwas Geduld.

    Naja, seitdem war funkstille..

    Am 28.04.2014 war ich mal wieder gefragt, ich hatte Ihm mal wieder geschrieben wie der Aktuelle Status ist, da ich ja seit fast 3 Monaten nichts mehr gehört hatte.

    Naja, nun kam schnell eine Antwort:

    Das am 2.5.2014 Klage beim Amtsgericht in Mönchengladbach eingereicht wird, er hatte mir sogar die Abschrift zugesand:

    Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag von 984,00 € zuzüglich
    jährlicher Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen
    Basiszinssatz seit dem 18.06.2013 zu bezahlen
    .


    Der Vertrag läuft ja noch bis 2016 bei der Bank laut meinem Vertrag, aber warum da jetzt steht:
    Die Ansprüche der Beklagten gegen die Kläger aus dem Darlehen xxx auf Darlehensrück- und zinszahlung sind von den Beklagten noch nicht vollständig erfüllt, wie sich aus den vorgelegten Darlehensverträgen ergibt. Die Fälligkeit der letzten Rate ist am 01.08.2015.

    liegt es vielleicht daran:

    Die Beklagte wird verurteilt, das Darlehen mit der Nr. xxx neu zu berechnen.

    was ch komisch finde, das mt dem 1.8.2015 geschriebenen Abschnitt ist eine andere Darlehensnummer als das wo ich geschieben habe mit , das das Darlehen neu berechnet werden muss.


    naja wird schon seine richtigkeit haben...

    abschluss:

    - ich bin froh das endlich mal Klage eingereicht wird
    - es bei Gericht vor Ort sprich in Möchengladbach eingereicht wird
    - jedesmal passiert immer erst was, wenn ich dem RA schreibe vorher passiert da nie was

    - wie lange dauert es jetzt wieder bis eine entscheidung in der Klageeinreichung erreicht ist??

    Gruss Andreas

    p.s. ich bin erstmal froh das es lagsam weiter geht..

  5. Avatar von pjetro
    pjetro ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Leute, habe mir einiges in diesem thread durchgelesen und musste mich sofort anmelden um auch meine gedanken los zu werden.

    folgendes:
    Im september 2012 hab ich mir mein bike gekauft und eine Vollfinanzierung der S-bank in anspruch genommen. Dieses möchte ich nun vollständig ablösen. derzeit dürfte der noch offene restbetrag bei ca. 6500 liegen. Die Ablösesumme habe ich heute erst angefordert und kann daher noch keine genauen angaben machen.

    kaufpreis: 6990.-
    Rsv beitrag 809.-
    Safe Beitrag 513,79

    Sind somit netto: 8312,79
    + sollzins 873,39
    + bearbeitungsgebühr 290,95

    Gibt einen gesamtbetrag von 9477,13
    Angegebener eff.zins 4,49%

    1. Rate 105,13.- und weitere 71 raten zu 132.-

    Habe am informationsblatt gesehen das es sich bei den 809.- euro der rsv um eine mitfinanzierte einmalzahlung handelt. Genauso der gruppenversicherungsvertrag über 513,79.-
    die Gruppenversicherung kann jeden monat zu einer frist von einem monat gekündigt werden. Die rückzahlung des einmalbetrages kann nicht verlangt werden. Bei der rsv ist es ein wenig anders. Da heisst es: das für die dauer von mehr als 3 jahren geschlossen worden ist zum schluss des dritten oder jedes darauffolgende jahr unter einhaltung der Frist von drei Monaten gekündigt werden kann.

    Nach den 3 jahren möchte ich diese auf jeden fall kündigen und die andere wenn möglich sofort.

    die frage ist jetz nur: was kann ich tun, wie soll ich vorgehen? Tilgen oder warten, die zusatzdinger vorher kündigen? RA hinzuziehen in sachen kündigung? Viele fragen und ich hoffe auf antworten. Danke :-)

  6. Avatar von Robo
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallihallo,
    wie viele bestimmt in den Medien verfolgt haben, haben wir am 13.05.14 vorm BGH Karlsruhe, gegen die postbank gewonnen. bearbeitungsgebühren sind NICHT Rechtens!!!
    Holt euch euer Geld zurück.
    Musterschreiben, in denen Ihr nur eure Daten eingeben müsst, gibt es überall im Internet zum runterladen.
    Alles gute
    lg
    Robo

  7. Avatar von TImoNRW
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Santander hat aus Kulanz in unseren Fall erstattet allerdings handelt es sich auch nur um 87 EUR

  8. Avatar von Robo
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    hallo TimoNRW
    wieso kulanz? bzw. war das vor den Urteil?

  9. Avatar von TImoNRW
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Nach den Urteil

    vielen Dank für Ihre Eingabe zu der in unserem Darlehensvertrag vereinbarten Bearbeitungsgebühr.

    Der BGH hat in zwei konkreten Fällen entschieden, dass Bearbeitungsgebühren unter bestimmen Voraussetzungen unzulässig sein können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Kunden in jeden Fall einen Anspruch auf Erstattung der im Darlehensvertrag vereinbarten Bearbeitungsgebühren haben. Es bedarf vielmehr einer individuellen Prüfung sämtlicher Voraussetzungen.

    Im Interesse an einer weiterhin ungestörten Geschäftsbeziehung haben wir uns entschieden, die nicht verjährten Teile der Bearbeitungsgebühr ohne eine weitere Prüfung au Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erstatten. Die Erstattung erfolgt auf das von Ihnen benannte Konto.

  10. Avatar von Robo
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    @TimoNRW
    OHA, die geben echt nicht auf.
    Ich denke, das ist hinhaltetaktik. Tausende Kunden verlangen zur zeit Ihre, zu unrecht bezahlte, Gebühr zurück.
    Der Kunde braucht nur in seine Unterlagen schauen. Ist dort bereits ein unverhandelbarer Prozentsatz eingetragen gewesen, sollte die Sachlage klar sein. Ich behaupte mal so ins Blaue..... ;-)........ das wird bei den meisten, alten, Verträgen so gewesen sein.
    Klar, in seltenen fällen, gerade bei den Verträgen, die erst in den letzten Monaten geschlossen wurde, kann es sein, das dort anderes steht.
    Eine Überprüfung lohnt sich aber sicherlich.

    "Kulanz" sicher auch deswegen, weil Du dort vielleicht auch Dein Girokonto hast?
    Bei uns war es bei der Targo auch so.

  11. Avatar von Robo
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Die Banken müssen die Gebühren zurückerstatten

    „Für die Banken wird das jetzt richtig teuer“, sagte Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Allein die Postbank soll durch das Urteil rund 200 000 Euro verlieren. Denn die Bank muss nicht nur in Zukunft die Bearbeitungsgebühr streichen. Kunden können jetzt auch bereits gezahlte Gebühren zurückfordern (siehe Kasten). Die Verjährungsfrist dafür beträgt drei Jahre. Allerdings wird vor Gericht noch darüber gestritten, ob die Verjährungsfrist sogar zehn Jahre zurückreicht.



    Was Verbraucher jetzt tun sollten

    Nicht jede Bank erhebt Gebühren für die Kreditvergabe. Wer derzeit noch einen Kredit zurückzahlt, sollte deshalb zunächst einen Blick in den Vertrag werfen. Die Bearbeitungsgebühr muss darin separat aufgeführt werden. Ist das der Fall, können Verbraucher sie zurückfordern. Sie sollten das schriftlich tun und auf das BGH-Urteil (Aktenzeichen XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) verweisen. Einen Musterbrief zum Download bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen an. Der Anspruch der Verbraucher verjährt nach drei Jahren – allerdings muss der Bundesgerichtshof noch klären, wann diese Frist beginnt: nach Abschluss oder nach Auslaufen des Vertrags. Auch wenn der Vertragsabschluss länger als drei Jahre her ist, sollten Anleger daher ihr Glück versuchen und die Gebühren zurückfordern, rät Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg.


    zitat von Ursula Knapp Tagesspiegel vom 14.05.2014

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Wichtig zu beachten: Wurde eine Bearbeitungsgebühr frei verhandelt, ist sie durchaus zulässig. „Das setzt aber auch voraus, dass mit dem Kunden darüber gesprochen wurde und er tatsächlich über die Höhe verhandeln konnte.“ In diesem Fall darf die entsprechende Gebühr auch nicht schon im Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegt sein. In der Regel finden sich Klauseln dann im Darlehensvertrag.

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Welche Kredite betrifft das Urteil?
    Im Prinzip alle privaten Ratenkredite. Es ist ganz gleich, ob damit das Auto finanziert werden sollte oder eine neue Küche. Rechtlich betrachtet fallen auch Darlehen für Immobilien wie Häuser oder Wohnungen darunter. Die Laufzeit des Kredits ist nicht von Belang.
    Wie lange reichen die Erstattungsansprüche der Kunden zurück?
    Wann die Erstattungsforderungen betroffener Kunden verjähren, ist noch ungeklärt. Unter Juristen ist das umstritten. „Wer innerhalb der letzten drei Jahre einen Darlehensvertrag geschlossen hat, kann sein Bearbeitungsentgelt aber zurückverlangen“, sagt der Leverkusener Verbraucheranwalt Guido Lenné. Diese Forderungen seien auf jeden Fall noch nicht verjährt.
    Was ist dann mit älteren Krediten?
    Da sollten Schuldner erstmal abwarten, den Kredit weiter bedienen und sich die weitere Rechtsprechung des BGH genau anschauen, meint Verbraucheranwalt Lenné. Dem BGH liegen auch Verfahren vor, in denen sich die Banken auf die Verjährung der Forderung berufen haben. Verbraucheranwälte gehen davon aus, dass der BGH hier bald eine Entscheidung treffen wird.
    Kann man seine Gebühren auch zurückverlangen, wenn der Kredit schon abbezahlt ist?
    Ja, sagt der Anwalt der Schutzgemeinschaft der Bankkunden, Wolfgang Benedikt-Jansen. Wegen der ungeklärten Verjährungsfrage gilt jedoch auch hier: Derzeit ist nur auf der sicheren Seite, wer seinen Vertrag ab 2011 geschlossen hat.

  14. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo zusammen,
    hier ist ja nach dem BGH Urteil mal wieder richtig was los.
    Zur Verjährung sollte der BGH wirklich mal entscheiden. Leider haben es die Anwälte versäumt diese Frage auch vom BGH klären zu lassen.
    Aber noch ist nicht aller Tage Abend. Rechtsanwältin Dubas aus Essen befindet sich, wie mir kürzlich bekannt wurde, mit der Credit Plus Bank in der Revision beim BGH. Hierbei geht es um die Verjährung von Bearbeitungsgebüren.

    Viele Gerichte in Deutschland sind bereits der Meinung, dass die Verjährung der Bearbeitungsgebühren erst nach der mehr oder minder "gesicherten" Rechtsprechung der verschiedenen OLG einsetzt. Nämlich erst in 2011. Alles eine Frage der Argumentation. Ich kenne sehr viele Fälle in denen Frau Dubas bereits Bearbeitungsgebühren von Krediten vor 2011 erstreiten konnt.

    Beim nächsten Mal berichte ich Euch von einer "Ungeheuerlichkeit" des LG Mönchengladbach. Freut Euch schon mal darauf.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  15. Avatar von syrincs02
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Gerade erreicht mich folge Email als Abschrift von meinem RA.


    am 3.5.2014 wurde Klage bei dem Amtsgericht in Möchengladbach...

    hier die genaue Abschrift:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in dem Rechtsstreit xxx gegen Santander Bank AG hat das Gericht das schriftliche Vorverfahren angeordnet.

    Auf anordnung des Gerichts wurde die Beklagte aufgefordert, innerhalb von 2 Wochen mitzuteilen, ob sie sich gegen die Klage verteitigen will.

    Zugleich wurde eine weitere Frist von 2 Wochen zur Klageerwiderung gesetzt. Diese weitere Fristläuft also 4 Wochen nach zustellung dieses Schriebens ab.

    zudem hat mich dann noch dieses Schreiben erreicht:

    ...wird das schriftliche Vorverfahren angeordnet.

    Die Beklagte wird aufgefordert, innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht schriftlich anzuzeigen, wenn sie sich gegen die Klageverteidigen will oder ob der Anspruch teilweise oder ganz anerkannt wird.

    Eine Vertretung durch einen Rechstanwalt ist nicht vorgeschrieben.

    Geht die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nicht innerhalb der gesetzten Frist hier ein, kann der Antrag der Kläger ohne mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteils erlassen werden,mit welchem der Beklagten auch die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden und aus welchem der Kläger unmittelbar die Zwangsvollstreckung betreiben können, ohne zuvor Sicherheit leisten zu müssen.

    Wir der Anspruch anerkannt, ergeht gegen die Beklagte ohne münddliche Verhandlung ein Anerkenntnisurteil.

    Zugleich wird der Beklagten aufgegeben innerhalb einer Frist von 2 weiteren Wochen schriftlich auf die KLage zu erwidern.

    Diese Erwiderungsfrist läuft also 4 Wochen nach Zustellung dieser Verfügung ab.

    Bei Versäumung dieser Frist kann etwaiges verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Denn das Gericht darf verspätetes Vorbringen nur berüksichtigen, wenn dieses nach seiner freien Überzeugung ddie Erledigung des Rechtstreits nicht verzögert oder die Verspätung genügend entschuldigt wird. Andernfalls muss das Gericht verspätetes Vorbringen unberücksichtigtlassen.

    Es besteht bei nicht fristgerecht eingehender Stellungnahme die Gefahr, allein deshalb den Prozess zu verlieren.


    Soooo jetzt klärt mich mal einer auf, was stehn da??

    ich denke das ich es verstanden habe, will aber nochmal die Bestätigung von euch??

    danke Euch

  16. Avatar von syrincs02
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    jetzt geht es Schlag auf Schlag:-))

    heute eine Email mit der Rechnung von meiner Rechtschutzvers.

    in dem steht das die Rechtschutz 420Euro zu meinem Anwalt überweist..

    jetzt kommt langsam fahrt auf.-))

  17. Avatar von Mista_Blue
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo zusammen,

    ich habe bei der Santander ebenfalls die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr gefordert. Das haben die abgeschmettert, die Urteilsgründe würden noch nicht vorliegen und dass sie unaufgefordert auf mich zurück kommen.

    Das ist doch Hinhaltetaktik? Es ärgert mich, dass ich das jetzt wohl einem Anwalt übergeben muss. Oder kann hier jemand einen Tipp geben, wie man diese Bank zur Besinnung bekommt? Und weiss jemand, wann diese Urteilsgründe bekannt werden? Hab dazu im Netz noch nichts gefunden.

    Danke!
    Mista_Blue

  18. Avatar von Mista_Blue
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Schade, dass niemand antwortet. Und schade, dass ein interessanter Thread geschlossen wurde: *darfnochkeinelinksposten*/probleme_santander_t13271.html (Was genau mein Thema ist)

    Auch wenn das jetzt OT ist, aber warum wird das geschlossen? Warum muss jedes Thema zur Santander in einen Thread gekippt werden? Ich habe hier keine Antwort auf meine Frage gefunden.

  19. Avatar von Stumpenrudi
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Mista_Blue
    Schade, dass niemand antwortet. Und schade, dass ein interessanter Thread geschlossen wurde: *darfnochkeinelinksposten*/probleme_santander_t13271.html (Was genau mein Thema ist)

    Auch wenn das jetzt OT ist, aber warum wird das geschlossen? Warum muss jedes Thema zur Santander in einen Thread gekippt werden? Ich habe hier keine Antwort auf meine Frage gefunden.
    Hallo,

    wenn Du den Thread zur Santander und deren Machenschaften mal richtig gelesen hättest, hättest Du festgestellt, dass die von Dir gestellte Frage schon zig mal besprochen und drauf geantwortet wurde
    Natürlich ist das nur Hinhaltetaktik von der Bank.Die hoffen halt, dass der Weg zum Anwalt den ein oder anderen davon abhält, die zu unrecht geforderte Gebühr zurückzuverlangen.
    Und wenn hier jeder sein eigenes Posting eröffnet, wird die Sache für hilfesuchende nur unübersichtlich.
    Die Santander hat schon in unzähligen Fällen vor der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor Gerichten eine Klatsche nach der anderen erhalten.
    Dir wird nix anderes übrig bleiben, als Deine Ansprüche per Anwalt durchzusetzen.Sobald das Schreiben vom Juristen bei denen eintrifft, knicken die ein.

    Gruss

  20. Avatar von Mista_Blue
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Stumpenrudi
    Hallo,

    wenn Du den Thread zur Santander und deren Machenschaften mal richtig gelesen hättest, hättest Du festgestellt, dass die von Dir gestellte Frage schon zig mal besprochen und drauf geantwortet wurde
    Natürlich ist das nur Hinhaltetaktik von der Bank.Die hoffen halt, dass der Weg zum Anwalt den ein oder anderen davon abhält, die zu unrecht geforderte Gebühr zurückzuverlangen.
    Und wenn hier jeder sein eigenes Posting eröffnet, wird die Sache für hilfesuchende nur unübersichtlich.
    Die Santander hat schon in unzähligen Fällen vor der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor Gerichten eine Klatsche nach der anderen erhalten.
    Dir wird nix anderes übrig bleiben, als Deine Ansprüche per Anwalt durchzusetzen.Sobald das Schreiben vom Juristen bei denen eintrifft, knicken die ein.

    Gruss
    Danke für Deine Antwort. Dann werde ich mir wohl einen Anwalt nehmen müssen!

    Bzgl. der Forumregeln: Ich bin da anderer Meinung. Ich habe die letzten Seiten in diesem Thread gelesen und keine befriedigende Antwort gefunden. Es ist unzumutbar, User aufzufordern, zig. Seiten durchlesen zu müssen. Die Lösung wäre ein extra Forumbereich in dem spezifische Fragen zu diesem Thema oder dieser Bank besprochen werden können. Wie gesagt, hier wird alle in ein Thread gekippt. :-)

  21. Avatar von Stumpenrudi
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Mista_Blue

    Bzgl. der Forumregeln: Ich bin da anderer Meinung. Ich habe die letzten Seiten in diesem Thread gelesen und keine befriedigende Antwort gefunden. Es ist unzumutbar, User aufzufordern, zig. Seiten durchlesen zu müssen. Die Lösung wäre ein extra Forumbereich in dem spezifische Fragen zu diesem Thema oder dieser Bank besprochen werden können. Wie gesagt, hier wird alle in ein Thread gekippt. :-)

    Na ja...da muss ich Dir widersprechen.

    Du bist auf der Suche nach einer Lösung für Dein Problem, liest aber nur die letzten Seiten ?????
    Genauso könnte man spekulieren, dass Du zu faul bist, Dich in die Sache reinzulesen.
    Sorry, ist nicht böse gemeint, aber die individuelle Lösung für jeden einzelnen Fall wirst Du hier kaum finden.
    Dieses Forum bietet auch keine juristische Rechtsberatung, sondern hier schreiben User , genau wie Du einer bist, ihre Erfahrungen mit gewissen Banken bei ähnlichen Problemen.
    Letztendlich kann hier niemand sehen, ob genau in Deinem Fall die Kreditgebühr rechtswidrig ist.....wie auch ?

    Allerdings, und das zeigen hier dutzende von Beiträgen, steckt hinter den Vertröstungen der Banken System, den Kunden möglichst davon abzuhalten, die Gebühr zurückzufordern - trotz BGH Urteil.

    Vermutlich wollen sich die Banken mit dieser Hinhaltetaktik bis zum Jahresende 2014 ( Verjährungsfrist vieler Verträge) Zeit gewinnen....um dann auf Verjährung zu pochen

    Gruss

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