Ärger mit der Santander!

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  1. Avatar von luphinho
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    Standard Ärger mit der Santander!

    Hallo,

    Ich habe Ärger mit der Santander Bank und benötige Ihre ‚Hilfe!

    Im August 2009 habe ich einen Kredit über 38.000€ bei der Santander abgeschlossen, den Ich jetzt tilgen möchte.
    Nach meiner ersten Anfrage im Januar 2010 nannte mir die Santander einen Ablösebetrag von ca. 42.000€, gut mit Bearbeitungsgebühr und Zinsen für die ungetilgten ersten 2 Monate, kam mir der Betrag trotzdem ziemlich hoch vor.
    Da fiel mir die RSV auf, die mit ca.5400€ im Kreditvertrag steht und über die kein Wort in der Ablöseforderung steht.
    Nach einem unfreundlichen Gespräch in der Filiale erklärte mit der Bearbeiter, er sei nicht für die RSV verantwortlich und auch das beraten bei Kündigungen ist nicht seine Aufgabe, wenigstens übergab er mir eine Tel. der RSV.
    Frustriert rief ich bei der RSV an (Rimaxx) an und die erklärte mir das ich trotz Kündigung eine mindest Vertragslaufzeit von 3 Jahren einhalten muss!???
    In den Ablösebetrag waren ca. 1000€ Vorfälligkeitszinsen enthalten, um diese zu sparen, da es ausdrücklich erwähnt ist, das ich den Kreditvertrag nach 6 Monaten und einer Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen kann, kündigte ich den Vertrag im Februar zum Mai 2010 unter Einhaltung aller fristen (9Monate nach Vertragsabschluss) und kündigte in diesem Schreiben gleichzeitig die RSV mit der Bitte sollte dies nicht möglich sein, mir mitzuteilen zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist.
    Das Antwortschreiben der Santander war dann der Hammer!
    Über die RSV wurde in diesem Schreiben kein Wort verloren, ist das korrekt?
    Die Bank ignorierte meine Kündigung zum Mai und schreib sie Verzichtet kulanter Weise auf diese und bittet mich das Konto im April auszugleichen und fordert wieder 1000€ Vorfälligkeitsentschädigung, diesmal sogar 20€ mehr als beim 1. Schreiben?
    Ist diese Forderung berechtigt?
    Über lege jetzt die Verbraucherzentrale und einem Anwalt mit dieser Sache zu beschäftigen, macht das Sinn oder ist die Bank im Recht?
    Laut meiner Auffassung und Recherche sind Vorfälligkeitszinsen bei ordentlicher Kündigung nicht berechtigt und auch die
    RSV müsste doch auch bei Kündigung des Kredites unter Abzug der ersten 9 Monate mir den Restbetrag erstatten oder?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe, bin echt mit meinem Latein am Ende!

  2. Avatar von feolone
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Habe auch ärger mit dieser Bank , kann mir jemand sagen wie ich die angeforderten RSV UND Bearbeitungsgebühr zurück bekomme ohne Rechtsanwalt da ich kein Rechtsschutz habe ? Es geht bei mir um eine grössere Summe da es um mehrere Verträge handelt und die im November 2013 vorzeitig abgelöst wurden . danke

  3. Avatar von Bobble
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Morgen

    also es lässt mir ja nu doch keine Ruhe
    Hab jetzt noch mal eweng gelesen bis jetzt haben alle ein Anerkentniss Urteil bekommen ich habe ja ein Teil Anerkentniss bekommen.
    Hab ich gute Chancen wenn ich in Berufung gehe alles zurück zu bekommen?
    Leider habe ich erst am Freitag einen Termin beim Anwalt.

    Gruß Andrea

  4. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Scada,
    Du hast in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Bank und Versicherung können sich auf den §11 berufen so oft sie wollen. Das ändert nichts an der Tatsache, dass das Risiko weggefallen ist und Du dein Geld zurück verlangen kannst.
    Aber Achtung! Wenn Du auf die Rückerstattung bestehst, werden die Dir wahrscheinlich ein unakzeptables Angebot machen. Hier die Formel nach der Du Deinen Anspruch berechnen kannst:

    (RSV-Prämie / vereinbarte Laufzeit) x nicht verbrauchte Monate (offizielle Berechungsformel der Santander)

    Die werden natürlich versuchen Dich mit weniger "abzuspeisen". lass´ Dich nicht darauf ein.

    Wenn Du Probleme hast, geh´ zum Anwalt oder Kredit Restschuldversicherung kuendigen oder widerrufen? - vertragswertcheck


    @ feolone,
    wenn Du in 2013 mehrere (auch alte Verträge) abgelöst hast, solltest Du diese unbedingt überprüfen lassen. Es kann gut möglich sein, dass einige sogar widerrufbar sind. Unter diesen Umständen kann Dir ein erfahrener Anwalt eventuell mehr aus den verträgen herausholen als gedacht. Für die Überprüfung empfehle ich Dir den Link (siehe oben).

    @ Bobble,
    das Anerkenntnisurteil bezieht sich warscheinlich nur auf die Bearbeitungsgebühr. Da die Bank die Erstattung weiterer Kosten wahrscheinlich ablehnt, geht der Prozess weiter.

    Nochmal für alle: Bei einem Widerruf kann der Anwalt, sofern er in diesem Bereich fit ist, neben der gesamten RSV-Prämie auch die bearbeitungsgebühren, eventuell darauf gezahlte Zinsen sowie eine Zinsdifferenz zwischen dem im Vertrag vereinbarten Zins und dem damals gültigen EWU-Zins fordern.
    Den EWU-Zinssatz könnt Ihr auf der Seite der Bundesbank unter den Zeitreihen "bkk01.SUD114 und 115" nachlesen.
    Die 114er ist für Kredite bis 60 Monate, die 115er für Kredite von mehr als 60 Monaten.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  5. Avatar von Kincade
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo,

    ich habe eine Frage. Zu dem ganz normalen Ärger mit der Santander kommt jetzt was anderes.

    ich wollte jetzt nach anderthalb jahren meinen Kredit über 10.000 vorzeitig ablösen. Ich habe im Monat ca 220€ gezahlt.

    Nun habe ich den Ablösebetrag angefordert, der beläuft sich auf 10.200€!

    Wie kann das sein? Ist es nur aufgrund der Zinsen? Belaufen sich die Zinsen nicht auf die Laufzeit von 7 Jahren?

    Ich habe damals extra gesagt ich möchte den vorzeitig ablösen und die Dame vor Ort hat mir versichert, dass die entsprechenden Zinsen dann natürlich nicht anfallen....

    Ich bin hier gerade etwas baff...

  6. Avatar von Bobble
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hast sicher auch ne Bearbeitungsgebühr bezahlt und eine Versicherung abgeschlossen?


    Gruß Andrea

  7. Avatar von Kincade
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Bobble
    Hast sicher auch ne Bearbeitungsgebühr bezahlt und eine Versicherung abgeschlossen?


    Gruß Andrea
    jap.... Bei der Versicherung bin ich noch grad dabei da rauszukommen...die bearbeitungsgebühr sollen die ruhig behalten...aber wenn das hier jetzt doch zum anwalt geht, dann das gleich mit... ich fahr morgen direkt zu meinem berater, mal sehen was der dazu sagt...

    ich hab grad in meinen vertrag geguckt... da steht drin, dass die Zinsen bei vorzeitiger ablöse für den zeitraum entfallen....wie kommen die bloß auf diese Summe?!

  8. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Kincade,
    Du kannst Deinen Kredit selbst nachberechnen unter Zinsen-berechnen.de | Online-Rechner für Ihre Finanzen oder aber Du rechnest Dir die Zinserstattung selbst aus: Gesamtbetrag der Zinsen x (Zinstage der Restlaufzeit +30) / (Zinstage gesamt x (Zinstage gesamt +30) = Zinserstattung. Du soltest nach der 30Tage Methode rechnen. Also 1 Monat = 30 Tage.
    das Ergebnis ziehst du vom Gesamtkreditbetrag minus Deiner bisher gezahlten Raten ab und Du hast den Restsaldo ermittelt.

    Auf die Bearbeitungsgebüht würde ich aber nicht verzichten. Das dürften in Deinem Fall ca. 300 € sein.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  9. Avatar von Bobble
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Ich war jetzt heute bei meiner Anwältin.
    Die sagte mir das das Gericht meint das die zwei ersten Bearbeitungsgebühren schon verjährt seinen deswegen bekomme ich nur 685 Euro und keine 1150 Euro obwohl es ja noch keine einheitliche Rechtssprechung dafür gibt.
    Wenn wir nicht auf den Vergleich eingehen und die Klage dann abgewiesen wird würde ich 92 Euro verlieren. Wenn meine Rechtsschutz weiter mit macht und wir dann vor dem OLG gewinnen würde ich 380 Euro mehr bekommen.
    Anwältin will erst mal klären ob die Rechtsschutz weiter zahlt dann können wir weiter machen ansonsten hat es keinen Sinn meinte sie.

  10. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Bobble,
    Deine Anwältin sollte sich auf die meinung des LG Stuttgart beziehen. Das LG ist der Meinung, dass die Verjährungsfrist erst in 2011 beginnt. Begründug: Der Verbraucher kann erst ab diesem Zeitpnkt von einer halwegs gesicherten Rechtssprechung ausgehen da sämtliche OLG Urteile zu diesem Thema in 2010 und 2011 gesprochen wurden.
    Das wissen aber auch die Richte in MG.
    Meiner Meinung nach sind die meisten nur zu faul eine Urteilsbegründung zu schreiben. Andere wieder sind einfach nur ahnungslos!
    Mit der Ausrede, dass es noch keine einheitliche Rechtsprechung gibt würde ich mich nicht abspeisen lassen. Es muss doch in MG mal jemand den A.... in der Hose haben, ein richtungsweisendes Urteil zu sprechen und dieses auch noch vernünftig zu begründen. Die brauchen doch nur mal in Stuttgart anrufen und sich ein entsprechendes Urteil zukommen lassen. Die Begründug kann der Richte sogar abschreiben.
    Aber das ist von den Mönchengladbachern wohl nicht zu erwarten. In diesem "Provinzgericht" geht es zu wie damals im "Königlich Bayrischen Amtsgericht". Eine Posse nach der Anderen. Soll sich doch die nächste Instanz damit beschäftigen.

    Gruß
    Der Bankenschreck

    Übrigens gibt es mal wieder ein super Urteil vom LG Frankfurt a.M. Dem Widerruf eines Darlehensvertrages mit RSV wurde in vollem Umfang statt gegeben. da kann MG sich mal ein Beispiel nehmen. Die Richter an den großen Gerichten wissen wie der Hase läuft.

  11. Avatar von trainard
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    bin auch Santander geschädigt

    ...möchte meinen bestehenden Kredit der noch 21 Monate laufen würde jetzt ablösen. Wie gehe ich richtig vor? Montag anrufen und Ablösebetrag (natürlich kostenpflichtig )anfordern? Oder sollte ich vorher meine RSV kündigen? Was muss ich beachten?
    Bekomme ich noch was zurück von der RSV?

    Santander SAFE musste ich damals auch noch abschließen, muss ich das auch noch extra kündigen? ODer wird alles insgesamt gekündigt wenn ich den Ablösebetrag bezahlt habe...Kenne mich mit dem ganzen leider so gar nicht aus.

    2 Schreiben zum Thema Bearbeitungsgebühr habe ich auch schon der Bank geschickt, wurden jedes mal abgelehnt. . . also führt wohl kein Weg vorbei am Anwalt.

  12. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo trainard,
    die Höhe des Ablösebetrages muss die Bank Dir kostenlos mitteilen. Sollte sie es nicht machen, dann fordere den Jahreskontoauszug aus 2013 an. Zumindest diesen muss die Bank Dir kostenlos zur Verfügung stellen.

    Wenn der Vertrag vor Mitte 2010 zu laufen begonnen hat, stehen die Chancen ganz gut, dass der Vertrag widerrufbar ist. Hier Kredit Restschuldversicherung kuendigen oder widerrufen? - vertragswertcheck kannst Du Deinen Vertrag kostenlos prüfen lassen.
    Sollte der Vertrag nicht widerrufbar sein, wirst Du wohl die RSV und die Safe gesondert kündigen müssen.

    Die Berchnungsformeln für die Restwerte der Versicherungen und den Restsaldo hatte ich bereits in einigen meiner anderen Berichte gepostet. Musst Du mal nachsehen.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  13. Avatar von syrincs02
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Ich muss nochmal kurz fragen, wie es in Sachen Verjährng aussieht, wenn der Vertrag bei der Santander im Oktober 2008 geschlossen wurde und leider noch 2 Jahre läuft, ich bin froh wenn der endlich abgezahlt ist...

  14. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo syrincs02,
    die Verjährungszeit beträgt bei Bearbeitungsgebühren generell 3 Jahre. Sollte der Vertrag noch laufen hast Du aber gute Chancen Dein Geld zurück zu bekommen. Die Frage ist nur die, ab wann die 3 Jahre zu laufen beginnen? Ab Vertragsunterzeichnung, ab Vertragsauflösung oder aber ab Kenntnisnahme das die Berechnung von Bearbeitungsgebühren unzulässig ist? Das AG und auch das LG Stuttgart sind der Auffassung, dass die Verjährungsfrist erst ab Kenntnissnahme beginnt. Beide Gerichte begründen dies mit dem Argument, dass es erst seit 2011 eine einheitliche und relativ gesicherte Rechtsprechung zu diesem Thema gibt. Hierzu sollte sich der BGH mal äussern. Leider wird das Thema Verjährung am 13.05.14 vor dem BGH nicht verhandelt. Hier geht es lediglich um die Zulässigkeit der Bearbeitungsgebühren.

    Sollte der Vertrag allerdings widerrufbar sein (z.B. wegen unzureichender Widerrufsbelehrung), gibt es keine Verjährung.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  15. Avatar von gimlin1980
    gimlin1980 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Seit letzten Freitag habe ich nun auch das Geld von den Gerichtskosten auf mein Konto .
    Zum Glück ging es ganz schnell von anfang Oktober mit erster Kontaktaufnahme über mitte Dezember Anerkenntnisurteil bis jetzt. Ich hatte einen sehr guten Anwalt aus Leverkusen.

  16. Avatar von syrincs02
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    GW zum Geldzurück:-))

    ich bin seit Juli letzten Jahren mit meinem Anwalt in Kontakt...

    bin mal gespannt wann endlich mal Klage eingereicht wird...grrr

  17. Avatar von anjeka1980
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo zusammen

    habe auch Ärger mit der Santander (Bearbeitungsgebühr und RSV).

    Habe ein Problem mit der Anwaltsfindung.

    Habe meinen alten Anwalt gefragt aber der schien sich nicht so richtig auszukennen.

    Kann mir wer bei der Anwaltsfindung helfen?

    LG
    Andrea

  18. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo anjeka1980,
    versuche es mal hier: Kredit Restschuldversicherung kuendigen oder widerrufen? - vertragswertcheck Die Anwälte kennen sich gut aus.

    @ all,
    noch ein Nachtrag zur Verjährung. Das LG Stuttgart hat in einem Urteil aus Februar 2014 festgestellt, dass die Verjährungsfrist erst im Jahr 2011 zu laufen beginnt. Der Grund ist der, dass die Darlehnsnehmer sich erst nach der OLG Rechtsprechnung auf die Rechtssicherheit verlassen können.
    Das AG Düsseldorf ist ebenfalls dieser Meinung. Und siehe da, auch einige Richter des AG Mönchengladbach teilen diese Meinung. Wer hätte das gedacht?
    Weiterhin geht das AG Lichtenberg auch davon aus, dass die Verjährung erst im Jahr 2011 beginnt.

    Im Klartext bedeutet dies, dass alle Bearbeitungsgebühren aus Verträgen ab 2003 zurückgefordert werden können. Ihr solltet Euch aber beeilen. Am 31.12.2014 endet die Verjährungsfrist für diese Verträge. Ab dem 01.01.2015 können nur noch Gebühren aus den Jahren 2012 - 2014 gefordert werden.

    Übrigens hat die Targobank sich einen neuen Namen für die Bearbeitungsgebühren einfallen lassen. Die heißt ab sofort "Individualpauschale". Verbraucherschützer sind gerade dabei die Targobank abzumahnen. Ich hoffe mit Erfolg.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  19. Avatar von KHV
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    Beitrag AW: Ärger mit der Santander!

    Sehr geehrte Bankkunden/innen - Kreditnehmer/innen,

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  20. Avatar von Joschmi
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Guten Abend,
    ich habe mir mal die HP von KHV angesehen. Grundsätzlich sieht diese ganz gut aus. Der gesamte Aufbau sowie § 2 der Satzung deuten auf einen wirtschaftlichen Verein hin.
    Stutzig gemacht hat mich § 3.
    Hier wird von Premium-, Förder- und Internetmitgliedern gesprochen. Internetmitglieder sind wohl die „Kunden“, Fördermitglieder sind wahrscheinlich die „Kundenvermittler“. Aber wer sind die Premiummitglieder? Denn nur diese haben ein Stimmrecht! Ich kenne das aus Vereinssatzungen nur so, dass jedes Mitglied (Ausnahmen können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sein) ein Stimmrecht hat.
    Premiummitglied kann man nur durch schriftlichen Antrag werden, den der Vorstand auch ablehnen kann. Dieser Ablehnung kann widersprochen werden. Über den Widerspruch entscheidet dann die Mitgliederversammlung in der wiederum nur Premiummitglieder stimmberechtigt sind. Ein Schelm der böses dabei denkt.
    Zitat einer Rechtspflegerin aus dem Juaforum: Wenn ein Verein von einem Kuratorium geleitet wird und seinen Mitgliedern nicht die Möglichkeit einer Mitentscheidung belässt, läuf der Verein Gefahr, für Zwecke missbraucht zu werden die im Interesse des Vereinsvorstandes liegen und nicht im Interesse der Mitglieder des Vereins.
    Mir stellt sich auch die Frage wer für die Überprüfung der Kreditverträge zuständig ist? Ein Rechtsanwalt? Jemand der die nötige Zulassung hat? Was sind externe Dienstleister?
    Vor allem aber, wer führt die in § 2 der Satzung beschriebene Beratung durch? Ein Hinweis über eine behördliche Zulassung ist im Impressum nicht zu finden.
    Meiner Meinung nach handelt es sich um ein wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen unter dem Deckmantel eines Vereins.


    Aber, liebe Premiummitglieder von KHV, macht Euch mal Gedanken zu Eurer Satzung! Die solltet Ihr schleunigst an die eines wirtschaftlichen Vereins anpassen.

    Gruß
    joschmi

  21. Avatar von Kass Finanz
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Problem ist, dass bei manchen Restschuldversicherungen nicht der Kunde Vertragspartner der Versicherung ist sondern die Bank. In diesen Fällen kann nur die Bank kündigen, der Kunde leider nicht. In diesen Fällen ist der Kreditkunde die versicherte Person. Entsprechend den Vertragsunterlagen kann der Kunde aus der Gruppenversicherung erst nach drei Jahren aussteigen.
    In Einzelfällen kann ich mir eine kulantere Regelung vorstellen.

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