Ärger mit der Santander!

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  1. Avatar von luphinho
    luphinho ist offline
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    Standard Ärger mit der Santander!

    Hallo,

    Ich habe Ärger mit der Santander Bank und benötige Ihre ‚Hilfe!

    Im August 2009 habe ich einen Kredit über 38.000€ bei der Santander abgeschlossen, den Ich jetzt tilgen möchte.
    Nach meiner ersten Anfrage im Januar 2010 nannte mir die Santander einen Ablösebetrag von ca. 42.000€, gut mit Bearbeitungsgebühr und Zinsen für die ungetilgten ersten 2 Monate, kam mir der Betrag trotzdem ziemlich hoch vor.
    Da fiel mir die RSV auf, die mit ca.5400€ im Kreditvertrag steht und über die kein Wort in der Ablöseforderung steht.
    Nach einem unfreundlichen Gespräch in der Filiale erklärte mit der Bearbeiter, er sei nicht für die RSV verantwortlich und auch das beraten bei Kündigungen ist nicht seine Aufgabe, wenigstens übergab er mir eine Tel. der RSV.
    Frustriert rief ich bei der RSV an (Rimaxx) an und die erklärte mir das ich trotz Kündigung eine mindest Vertragslaufzeit von 3 Jahren einhalten muss!???
    In den Ablösebetrag waren ca. 1000€ Vorfälligkeitszinsen enthalten, um diese zu sparen, da es ausdrücklich erwähnt ist, das ich den Kreditvertrag nach 6 Monaten und einer Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen kann, kündigte ich den Vertrag im Februar zum Mai 2010 unter Einhaltung aller fristen (9Monate nach Vertragsabschluss) und kündigte in diesem Schreiben gleichzeitig die RSV mit der Bitte sollte dies nicht möglich sein, mir mitzuteilen zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist.
    Das Antwortschreiben der Santander war dann der Hammer!
    Über die RSV wurde in diesem Schreiben kein Wort verloren, ist das korrekt?
    Die Bank ignorierte meine Kündigung zum Mai und schreib sie Verzichtet kulanter Weise auf diese und bittet mich das Konto im April auszugleichen und fordert wieder 1000€ Vorfälligkeitsentschädigung, diesmal sogar 20€ mehr als beim 1. Schreiben?
    Ist diese Forderung berechtigt?
    Über lege jetzt die Verbraucherzentrale und einem Anwalt mit dieser Sache zu beschäftigen, macht das Sinn oder ist die Bank im Recht?
    Laut meiner Auffassung und Recherche sind Vorfälligkeitszinsen bei ordentlicher Kündigung nicht berechtigt und auch die
    RSV müsste doch auch bei Kündigung des Kredites unter Abzug der ersten 9 Monate mir den Restbetrag erstatten oder?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe, bin echt mit meinem Latein am Ende!

  2. Avatar von Stumpenrudi
    Stumpenrudi ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von syrincs02
    also bei mir ist der Kredit noch nicht abgezahlt...

    macht das Probleme...
    Nein, macht es nicht. Nur weil er noch nicht abbezahlt ist, heisst dies ja nicht, dass die Gebühr rechtens ist.

    Allerdings ist das entscheidend, wie die Klage begründet wird.

    In vielen Kreditverträgen wird die Bearbeitungsgebühr anteilmässig mit der mon. Rate abgezahlt. Dies bedeutet, dass bei einem laufenden Kredit die Bearbeitungsgebühr noch nicht vollständig an die Bank gezahlt wurde (dies ist ja erst mit der Schlussrate der Fall). Wenn nun aber Dein Anwalt in seiner Klagebegründung die volle Gebühr zurückfordert, diese aber noch nicht voll bezahlt wurde, kann die Klage wegen fehlerhafter Klagebegründung abgewiesen werden.
    Daher sollte man auch einen Fachanwalt für Bankenrecht wählen, der sich mit dem Thema und der Problematik auskennt.


    Gruss

  3. Avatar von syrincs02
    syrincs02 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    ahh alles klar, also sollte ich eigentlich die Füsse still halten bis der Kredit abgezahlt wurde...

    oder gar sogar auf die Ablehnung warten und danach sofort zum Fachanwalt...

    evtl. wird es ja anteilig berechnet..

  4. Avatar von Stumpenrudi
    Stumpenrudi ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von syrincs02
    ahh alles klar, also sollte ich eigentlich die Füsse still halten bis der Kredit abgezahlt wurde...

    oder gar sogar auf die Ablehnung warten und danach sofort zum Fachanwalt...

    evtl. wird es ja anteilig berechnet..

    Nein....wieso willst Du die Füße still halten ???? Du hast der Bank ja eine Frist gestellt.Wenn diese Frist verstreicht und die Bank ablehnt, beginnt der Verzug.

    Nun solltest Du Dich an einen Fachanwalt wenden, der die Sache im Klageverfahren für Dich angeht.
    Da ist es dann aber entscheident, dass der Anwalt sich mit der Materie auskennt. Denn..... reicht er Klage ein mit einer fehlerhaften Klagebegründung, kann obig genannter Fall eintreten.

  5. Avatar von syrincs02
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    ok, hast mir schonmal sehr weitergeholfen, danke erstmal dafür...

    werde ihm dann def. den Vertarg mit allen wichtigen Summen und Daten übersenden..

    Ich denke das er dann schon sehen wird, das der Vertrag noch läuft...

  6. Avatar von golfy2021
    golfy2021 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Zusammen,

    Danke für die schnellen Rückmeldungen!
    Habe den Kredit Ende Februar 2013 komplett abgelöst.

    Jetzt hoffe nur, dass das ganze mein RA hinbekommt. Bin nämlich nicht
    Rechtsschutzversichert.

    Gruß
    Golfy2021

  7. Avatar von syrincs02
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Apropo Rechtschutzversicherung...

    gibt es dort irgendwelche Einschränkungen, ich habe eine Privat und Berufsrechtschutz für nichtselbständige, das einzigste was ich nicht habe ist die KFZ Rechtschutz...

    gibt es dort irgendwelche Einschränkungen oder wo sehe ich ob es trotz Rechtschutz überhaupt versichert ist...

  8. Avatar von Stumpenrudi
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von syrincs02
    Apropo Rechtschutzversicherung...

    gibt es dort irgendwelche Einschränkungen, ich habe eine Privat und Berufsrechtschutz für nichtselbständige, das einzigste was ich nicht habe ist die KFZ Rechtschutz...

    gibt es dort irgendwelche Einschränkungen oder wo sehe ich ob es trotz Rechtschutz überhaupt versichert ist...

    Ohne zu wissen, wo Du RS versichert bist, bzw in die Versicherungs AGB´s zu schauen, kann ich das auch nicht sagen.

    Allerdings dürfte es da keine Probleme geben, da Vertragsrecht bei den meisten RS abgesichert ist.

  9. Avatar von syrincs02
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Moin,


    gerade mal schnell heute Nacht in die Police geschaut...in der Police , welche ich bei der R+V Versicherung habe steht. a.u.

    Mitversichert sind:

    -u.a. Vertrags und Sachenrecht....

    also sieht es so aus, das es mit versichert ist...

    na dann auf zum Anwalt...:-)) sobald die Ablehnung von der Santander angekommen ist.

  10. Avatar von Kay Neahnung
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Kurzes Update von mir

    Prozess gewonnen, Santander wurde durch Anerkenntnisurteil verurteilt, mir die Bearbeitungsgebühr zu erstatten, samt Zinsen, Anwaltskosten, Prozesskosten, etc.

    Also, hartnäckig bleiben, es lohnt sich! Bin gespannt, wann die Kohle kommt.

  11. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Kay Neahnung
    Kurzes Update von mir

    Prozess gewonnen, Santander wurde durch Anerkenntnisurteil verurteilt, mir die Bearbeitungsgebühr zu erstatten, samt Zinsen, Anwaltskosten, Prozesskosten, etc.

    Also, hartnäckig bleiben, es lohnt sich! Bin gespannt, wann die Kohle kommt.
    Handelt es sich um das erste Verfahren oder um eine Berufung?

  12. Avatar von syrincs02
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Kurze Frage von mir...

    wie war das Vorgehen deinerseits, wie lange hat es gedauert??

  13. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Mich würde auch interssieren, von wann das Urteil war.

    Und wie hoch war der Streitwert?

  14. Avatar von golfy2021
    golfy2021 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Glückwunsch Kay.
    Von wann war eigentlich der Kreditvertrag? Meiner war von Ende 2011.

  15. Avatar von Kay Neahnung
    Kay Neahnung ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo

    also kurzer Ablauf:

    Bei mir ging es um 2 Kreditverträge (beide erledigt). Einmal um knapp 1130 EUR und einmal um knapp 226 EUR.
    Verträge waren aus 2010.

    Nachdem ich von der Santander das Standardschreiben erhielt (individuell vereinbart, etc pp), übergab ich die Sache meinem Anwalt. Das war im März 13.

    Der Anwalt erhielt das gleiche Schreiben wie ich, nur etwas detaillierter (also Absage).

    Klage eingereicht, jetzt kam das Anerkenntnisurteil. Die Anwälte von der Santander hatten geschrieben, dass sie die Forderung anerkennen, somit Anerkenntnisurteil.

    Wenn mich mein laienhaftes Jura-Wissen nicht im Stich lässt, ist das Urteil rechtskräftig. (Haben es ja schließlich anerkannt)

    Die Santander wurde verurteilt

    -mir die Bearbeitungsgebühr zzgl. 4% über dem aktuellen Basizszinssatz zu erstatten
    -die vorgerichtlichen Kosten zu erstatten (in meinem Fall 228 EUR)
    -die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

    Ich weiss jetzt aber nur nicht, ob ich auch die Gerichtskosten (195 EUR) auch erstattet bekomme. So wie ich das lese, wohl eher nicht.

    Wenn Interesse besteht, würde das Urteil hochladen (relevante Daten geschwärzt).

    Das diese Bank es immer auf einen Prozess ankommen lässt, ist verwunderlich. So haben sie mehr Kosten als wenn sie mir alles anstandslos bezahlt hätten.

    Ich kann nur raten, gegen die Bank vorzugehen. Je mehr Leute das machen, desto eher werden die einlenken. Wenn die merken, es klagen zu viele, dann werden die irgendwann auch ohne Anwalt auszahlen.

    Urteil war vom 22.5.2013

    Wenn ihr noch mehr wissen wollt, nur her damit.

  16. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Danke für die Infos!

    Da die Santander die Verfahrenskosten trägt, müßten die Gerichtskosten doch eigentlich damit abgegolten sein, oder?

    Wann war denn eigentlich die Verhandlung oder lief das alles nur schriftlich?

  17. Avatar von Kay Neahnung
    Kay Neahnung ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Syvell

    hab mich beim Anwalt erkundigt, Gerichtskosten = in den Verfahrenskosten mit drin. Ich bekomme die Gerichtskosten somit auch zurück.

    Das Urteil ist übrigens rechtskräftig, nach Rücksprache mit meinem Anwalt. Berufung/Revision nicht möglich.

    Es lief alles schriftlich ab, man muss nich vor Gericht erscheinen, falls du das meinst.

    Der Anwalt sitzt ja in Leverkusen, ich wohne gute 500km südlich davon. Es lief alles über email und per Telefon.

    Ich muss sagen, ich kann die Kanzlei Lenne sehr empfehlen. Man wurde immer auf den aktuellen Stand gehalten, was gerade Sache war, ohne das man nachfragen musste.

    Ich bekomme somit

    Streitwert ca 1355 EUR + Zinsen (= ca 1500 EUR) + 228 EUR Anwaltskosten + 195 EUR Gerichtskosten = 1923 EUR (ca).

    Das einzige, was ich nicht zurück bekomme, sind die 39 EUR für die Erstberatung. Was mir aber egal ist.

  18. Avatar von syrincs02
    syrincs02 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Ok, vielen Dank...

    werde dann mal auf die Absage von der Santander warten, und danach Herr Lenné aus Leverkusen bitte , sich meinen Falles anzunehmen.

    Und da ich eine Rechtschutz habe, brauche ich nicht in Vorkasse gehen müssen:-)

  19. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von syrincs02

    Und da ich eine Rechtschutz habe, brauche ich nicht in Vorkasse gehen müssen:-)
    Hattest die auch schon zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages?

  20. Avatar von syrincs02
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    hy,

    die Rechtschutz habe ich seit 01.2005

    also etwa 3 Jahre vor dem Kredit abgeschlossen...

  21. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von syrincs02
    hy,

    die Rechtschutz habe ich seit 01.2005

    also etwa 3 Jahre vor dem Kredit abgeschlossen...
    Dann sollte das keine Probleme machen.

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