Ärger mit der Santander!

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  1. Avatar von luphinho
    luphinho ist offline
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    Standard Ärger mit der Santander!

    Hallo,

    Ich habe Ärger mit der Santander Bank und benötige Ihre ‚Hilfe!

    Im August 2009 habe ich einen Kredit über 38.000€ bei der Santander abgeschlossen, den Ich jetzt tilgen möchte.
    Nach meiner ersten Anfrage im Januar 2010 nannte mir die Santander einen Ablösebetrag von ca. 42.000€, gut mit Bearbeitungsgebühr und Zinsen für die ungetilgten ersten 2 Monate, kam mir der Betrag trotzdem ziemlich hoch vor.
    Da fiel mir die RSV auf, die mit ca.5400€ im Kreditvertrag steht und über die kein Wort in der Ablöseforderung steht.
    Nach einem unfreundlichen Gespräch in der Filiale erklärte mit der Bearbeiter, er sei nicht für die RSV verantwortlich und auch das beraten bei Kündigungen ist nicht seine Aufgabe, wenigstens übergab er mir eine Tel. der RSV.
    Frustriert rief ich bei der RSV an (Rimaxx) an und die erklärte mir das ich trotz Kündigung eine mindest Vertragslaufzeit von 3 Jahren einhalten muss!???
    In den Ablösebetrag waren ca. 1000€ Vorfälligkeitszinsen enthalten, um diese zu sparen, da es ausdrücklich erwähnt ist, das ich den Kreditvertrag nach 6 Monaten und einer Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen kann, kündigte ich den Vertrag im Februar zum Mai 2010 unter Einhaltung aller fristen (9Monate nach Vertragsabschluss) und kündigte in diesem Schreiben gleichzeitig die RSV mit der Bitte sollte dies nicht möglich sein, mir mitzuteilen zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist.
    Das Antwortschreiben der Santander war dann der Hammer!
    Über die RSV wurde in diesem Schreiben kein Wort verloren, ist das korrekt?
    Die Bank ignorierte meine Kündigung zum Mai und schreib sie Verzichtet kulanter Weise auf diese und bittet mich das Konto im April auszugleichen und fordert wieder 1000€ Vorfälligkeitsentschädigung, diesmal sogar 20€ mehr als beim 1. Schreiben?
    Ist diese Forderung berechtigt?
    Über lege jetzt die Verbraucherzentrale und einem Anwalt mit dieser Sache zu beschäftigen, macht das Sinn oder ist die Bank im Recht?
    Laut meiner Auffassung und Recherche sind Vorfälligkeitszinsen bei ordentlicher Kündigung nicht berechtigt und auch die
    RSV müsste doch auch bei Kündigung des Kredites unter Abzug der ersten 9 Monate mir den Restbetrag erstatten oder?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe, bin echt mit meinem Latein am Ende!

  2. Avatar von golfy2021
    golfy2021 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Rudi,

    leider schon zu spät.
    Mein RA hat mir geraten die 4.000,-- € zu nehmen und da sich mein RA nicht gerade auf Versicherung und Bankenrecht auskennt, bleibt mir wohl nichts anderes übrig.
    Jetzt hoffe ich nur, dass das mit der Bearbeitungsgebühr durchgeht und dann ist die ganze Sache für mich abgeschlossen.
    Nie wieder S.-Bank und wieder besch... werden.


    Gruß
    golfy2021

  3. Avatar von DoMiNo191023
    DoMiNo191023 ist offline

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    Böse Ärger mit der Santander!

    Hallo,
    bin neu hier, weil ich mal wissen wollte ob schon einige Erfahrung mit der Santander gemacht haben. WIR ja und nur negative .
    Letztes Jahr haben wir einen Kredit aufgenommen ---> natürlich mit RSV.
    Nicht mal ein viertel Jahr später haben wir ihn aufstocken lassen - 3 Autounfälle und noch ein paar andere Pechsträhnen . So.... jetzt hängen wir schön in der Sch...sse. Im ersten Kredit war wie gesagt die RSV und Gebühren (immerhin war der Zinssatz human für ein Filialkredit...) bei der Aufstockung auch RSV und Gebühren.

    Mich würde interessieren - WAS passiert mit der RSV vom Erstkredit? Die Versicherung meinte nur der Kredit existiert ja nicht mehr....
    Die Bank hat sich nicht zu geäussert ( hatte ne Frist gesetzt und gesagt dann gehts zum Anwalt) . Nichts tat sich, also Anwalt eingeschaltet und der kümmert sich jetzt um die RSV und auch die Gebühren von beiden Verträgen.

    Was denkt ihr, bekommen wir was von der RSV wieder? Die KAnzlei hatte auf jeden Fall vor kurzem ERfolg in einen Gebühren streit.

    Dann.... die Santander hat mich und mein MAnn innerhalb weniger Tage bei der Schufa angefragt ( nicth nur ne Konditionsanfrag - nein, richtig Kreditanfragen ) DAS hat erstmal mein Score runtergerissen... hatte vorher Score B (Bankenscore) und jetzt habe ich I . Ich könnt echt platzen !! ICh habe keinen Negativeintrag und mein Score ist von 98 auf 92 % gerutscht - nur weil die mich innerhalb von ein 3 Tagen 6-7 x angefragt haben ( die Sachbearbeiterin ist mit den Verträgen nicht klar gekommen und hat jedes Mal bei Änderung ne Neuanfrage gestartet........ lt. Schufa kann ich da nichts machen.... ausser abwarten bis der Score sich erholt hat. ICH möchte von der bank so schnell wie möglich weg.... aber ne UMfinanzierung ist nicht drin bei dem Bankenscore *sauer*

    JEtzt hoffe ich wenigstens das ich die RSV wiederbekomme vom ERstvertrag und die Gebühren von beiden Verträgen... Was meint ihr ? haben wir Aussicht auf Erfolg?

    Die Santander ist ja wohl echt das Letzte.... alleine das online-Banking ist ne Katastrophe..... oje, sorry für das vollheulen...

  4. Avatar von GNP
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo an alle Interessierten,

    wir haben zwischenzeitlich mehrere erfolgreiche Klageverfahren in unserer Kanzlei gegen die Santander geführt, welche entweder durch Anerkenntnisurteile oder Versäumnisurteile beendet wurden, worauf hin die Santander sodann die Bearbeitungsgebühren anstandslos nebst Zinsen und Prozesskosten inklusive Rechtsanwaltskosten erstattet hat. Leider geht es nur auf diesem Wege und die Bank ist außergerichtlich nicht zu einer Zahlung zu bewegen.

    Gruß

    GNP

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  5. Avatar von bananalars01
    bananalars01 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zwischenfrage: wenn ich das hier so alles lese.

    Ich habe eine Rechtschutz die auch für Privatfälle gilt(Auxilia),
    Beispiele für Bankenrecht fehlen da aber.

    Weiß jemand ob solche Fälle wie Streitigkeiten mit Banken duch eine
    Privatversicherung abgedeckt sind oder braucht man eine extra Rechtsschutzversicherung ?

    Also konkret: ich habe eine Rechtsschutz für Arbeit, Miet und Strafrecht, aber gilt das auch für Streiten mit Banken, Versicherungen ?

  6. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von bananalars01

    Also konkret: ich habe eine Rechtsschutz für Arbeit, Miet und Strafrecht, aber gilt das auch für Streiten mit Banken, Versicherungen ?
    Nein, sie gilt nur für Arbeit, Miet und Strafrecht

    Wobei mich das mit dem Strafrecht verwundern... die meisten Versicherungen versichern gar kein Strafrecht... Was nicht heißt, dass es nun keine tut.

    Was mich auch verwundert, wieso hast du keine Privatrechtsschutz dabei? Die müsste das eigentlich abdecken.

  7. Avatar von DoMiNo191023
    DoMiNo191023 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Also meine Versicherung meint das fällt unter Vertragsrecht und somit in die normale privatrechtschutz. Ich bin bei der DEVK und ich habe nen komplettpaket inkl. Strafrecht. Die übernehmen nur kein Familien und Erbrecht .

  8. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von GNP
    Hallo an alle Interessierten,

    wir haben zwischenzeitlich mehrere erfolgreiche Klageverfahren in unserer Kanzlei gegen die Santander geführt, welche entweder durch Anerkenntnisurteile oder Versäumnisurteile beendet wurden, worauf hin die Santander sodann die Bearbeitungsgebühren anstandslos nebst Zinsen und Prozesskosten inklusive Rechtsanwaltskosten erstattet hat. Leider geht es nur auf diesem Wege und die Bank ist außergerichtlich nicht zu einer Zahlung zu bewegen.

    Gruß

    GNP

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    So kann die Bank ja auch am meisten Zeit schinden, bis sie dann am Ende doch zahlen muss.

    Ich vermuten, die Anerkenntnis wird auch nicht sofort erfolgen sondern erst in/nach dem mündlichen Termin vor Gericht?

  9. Avatar von Guli
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo... İst zwar lânger her aber würde mich freuen wenn ihr mir trotzdem weiterhelfen könnt. Also ich habe auch erfahren dass man sâmtliche rsv und bearbeitungsgebühren zurück bekommen kann. Wer hat erfahrung?mein freund hat 2007 einen kredit bei der santander aufgenommen und den insgesamt nochmal 5 mal aufgestockt. Die letzte aufstockung war 2012. Was habt ihr eurem anwalt diesbezüglich gezaht? Wollte er ein erfolgsholorar haben? Bitte helft mir. Kennt ihr einen guten anwalt

  10. Avatar von Theo-Theo
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von DoMiNo191023

    ...

    Dann.... die Santander hat mich und mein MAnn innerhalb weniger Tage bei der Schufa angefragt ( nicth nur ne Konditionsanfrag - nein, richtig Kreditanfragen ) DAS hat erstmal mein Score runtergerissen... hatte vorher Score B (Bankenscore) und jetzt habe ich I . Ich könnt echt platzen !! ICh habe keinen Negativeintrag und mein Score ist von 98 auf 92 % gerutscht - nur weil die mich innerhalb von ein 3 Tagen 6-7 x angefragt haben ( die Sachbearbeiterin ist mit den Verträgen nicht klar gekommen und hat jedes Mal bei Änderung ne Neuanfrage gestartet........ lt. Schufa kann ich da nichts machen.... ausser abwarten bis der Score sich erholt hat. ICH möchte von der bank so schnell wie möglich weg.... aber ne UMfinanzierung ist nicht drin bei dem Bankenscore *sauer*

    ...

    In Sachen SCHUFA bin ich der Meinung, dass Ihr das nicht auf Euch sitzen lassen müßt und dass Ihr NICHT abwarten müßt, bis sich der Score "von alleine" wieder verbessert.

    Nach Deiner Darstellung waren das definitiv falsche Anfragen der Santander. Insofern würde ich da die Santander sachlich anschreiben mit der Aufforderung, für eine Berichtigung / Bereinigung der Schufa-Meldungen zu sorgen (Anschreiben per Einschreiben; Terminsetzung bzgl. Berichtigung / Bereinigung der Schufa-Meldungen).
    Ich würde zusätzlich auch gleichzeitig den Ombudsmann sachlich anschreiben mit der Bitte um Unterstützung in dieser Sache, da Eure Anfrage bei der Schufa ja nicht weitergeholfen hat. So habt Ihr als kleines Druckmittel den Ombudsmann (und ohne Druck läuft ja bei der Santander offensichtlich nichts).

    Viel Erfolg in dieser Sache!

    Und: Auch nach meinen Erfahrungen: Unheimlich viele unfähige Leute in diesem Laden; ich frage mich, ob die denn überhaupt eine Bank-Ausbildung haben!!! Und ich wundere mich auch, dass denen nicht die Banken-Lizenz entzogen wird - bei so vielen Problemen!!!

  11. Avatar von Alcapone
    Alcapone ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    ...........

  12. Avatar von Sumpfmolch
    Sumpfmolch ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    edit:
    Thema durch Rückruf der Santander Bank und Korrektur des Vertrages erledigt.

    Wichtig bleibt:
    - Vertrag genauestens prüfen. Es scheinen systematisch zusätzliche, kostenpflichtige, Angebote vorangekreuzt zu werden, obwohl der Antragsteller diese in seinem Antrag klar abgelehnt hat.

    - die RSV ist optional und nicht Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens. Auch wenn anderes behauptet wird.

  13. Avatar von TImoNRW
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Ombudsmannverfahren nicht erfolgreich


    Entscheidung:
    Von einer schlichtung wird abgesehen.

    Soweit sich die beschwerdeführer gegen die ihnen im darlehsverträgen in rechnung gestellten bearbeitungsgebühren wenden, können sie sich auf die urteile mehrerer oberlandesgerichte berufen, die insoweit eine unangemessene benachteiligung des kunden angenommen haben.
    Indessen ist zu dieser frage unter den aktenzeichen xi zr 405/12 ein revisionsverfahren beim bundesgerichtshof anhängig, dessen ausgang abgewartet werden soll. Bei dieser sachlage sehe ich in übereinstimmung mit den anderen ombudsleuten nach nr.2 absatz 2 letzter satz der verfahrensordnung vone iner schlichtung ab.
    Ergänzend weise ich darauf hin, dass sich das von den beschwerdeführerin vorgelegte schreiben der bank vom 06.11.2008, wonach keine bearbeitungsgebühr erhoben werde, ausdrücklich auf ein anderes produkt, nämlich den sogenannzen clever dispo bezieht.

    Hinsichtlich der ratenschutzversicherung entnehme ich dem Schreiben der Beschwerdeführer vom 30.1.2013, dass der versicherer mittlerweile die kündigung akzeptiert hat und ihnen ein betrag von 294,22 eur erstattet worden ist. Soweit sie die erstattung der bereits gezahlten von 216,78 eur wünschen, muss ich von einer schlichtung absehen, weil ich insoweit den sachverhalt nich allein anhand der schriftlichen unterlagen klären kann (Nr. 4 abs 4 satz 3 und 3 der Verfahrensordnung. Die bank bestreitet nämlich das vorbringen der beschwerdeführer, dass sie ohne diese versicherung das darlehen nicht erhalten hätten, so das ich zu diesen vorgang die beschwerdeführer als partei und den bankmitarbeiter als zeugen vernehmen müsste. Das ist jedoch im schlichtungsverfahren nicht möglich.

    Abschließend weise ich die beschwerdeführer darauf hin, dass es ihnen frei steht, sich mit ihren anliegen an die ordentlichen gerichte (amtsgericht) zu wenden. Hierfür brauche sie keinen rechtsanwalt und können bei finanzieller bedürftigkieit prozesskostenhilfe beantragen.


  14. Avatar von Sumpfmolch
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Scheint bei der Santander gängige Praxis zu sein den Leuten zu sagen, dass ohne die (im Vertrag rein optional bezeichnete) RSV kein Kredit gewährt wird.

    In meinem fall war es abends ein Anruf mit Rufnummerunterdrückung.

    Weiterhin:
    In Online Finanzierungsanträgen wird der Verzeicht auf RSV ignoriert und
    den Antragstellern ein Vertrag mit vorangekreuzter RSV zugeschickt.

  15. Avatar von Stumpenrudi
    Stumpenrudi ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von TImoNRW
    Ombudsmannverfahren nicht erfolgreich

    Hallo Timo,

    blöde Sache, aber die Ombudsmänner/frauen können garnicht anders handeln, da es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung diesbezüglich gibt.
    Die diversen OLG Urteile bzw. die mitlerweile tausende von anderen Urteile gegen die Banken sind leider alles Einzelfallentscheidungen und auf andere bzw Deine Sache nicht anwendbar. Du benötigst quasi eine eigene Richterliche Entscheidung.
    Auch wenn die Ombudslute wissen, dass die Gebühr nicht rechtens ist, so dürfen sie der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH nicht vorweggreifen.Erst wenn diese offiziell gesprochen wurde, können die Ombudsleute deren Rechtsprechung folgen und eingreifen. Klingt blöd....ist aber leider so.
    Die Banken wissen das und nutzen es voll aus.
    Einzige Möglichkeit: Der Ombudsmann/frau kann die Verjährung aussetzen und bis zur Entscheidung durch den BGH ruhen lassen.
    Du solltest Deine Sache einen Anwalt übergeben.Der Klageerfolg ist Dir so gut wie sicher.

    Gruss

  16. Avatar von syrincs02
    syrincs02 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo,

    habe auch mal einen beitrag dazu..

    ich habe in 2008 einen Kredit bei der damals SEB Bank aufgenommen...Auto finanziert...

    diese Bank wurde dann durch die Santander übernommen.

    Jetzt habe ich in einem anderen Forum gelesen , das man sich die Gebühren zurück holen kann...

    bei mir sind es 984 euro , 3 %...so steht es in den Unterlagen.

    Habe der Sanstander , welche etwa 25km entfernt einen Sitz hat, folgendes per Einschreiben geschrieben:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Zusammenhang mit dem oben bezeichneten Darlehen haben Sie mir für die Kreditbearbeitung ein Entgelt in Höhe von xxx Euro berechnet. Damit bin ich nicht einverstanden.

    Die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Dazu liegen folgende Entscheidungen von Oberlandesgerichten vor:

    OLG Bamberg vom 4.08.2010 (3 U 78/10), OLG Celle vom 13.10.2011 (3 W 86/11), OLG Dresden vom 2.12.2010 (8 U 1461/10), OLG Dresden vom 29.09.2011 (8 U 562/11), OLG Düsseldorf vom 24.02.2011 (I-6 U 162/10), OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011 (17 U 59/11), OLG Hamm vom 11.04.2011 (31 U 192/10), OLG Karlsruhe vom 3.05.2011 (17 U 192/10), OLG Zweibrücken vom 21.02.2011 (4 U 174/10).

    Ich fordere Sie deshalb auf, die einbehaltene Bearbeitungsgebühr nebst 4 Prozent Zinsen p.a. seit Berechnung der Gebühr bis zum xxx auf mein Konto Nr. xxx bei xxx BLZ: xxx zu überweisen.


    Sollte eine Zahlung fristgerecht nicht feststellbar sein, werde ich einen Fachanwalt für
    Bankenrecht mit der Durchsetzung meines Anspruches beauftragen.

    Infolgedessen werde ich dann meine Rechtsschutzversicherung um Unterstützung bitten, welche bei mir vorhanden ist.

    Falls Sie sich auf dem Standpunkt verfestigen das die o.g. Urteile nicht für richtig halten, kann
    ich Ihnen auch Urteile übersenden ,welche erst vor kurzem gegen die Santander ergangen sind.

    Herr RA Guido Lenne aus Leverkusen würde sich dann gerne mit meinem Fall auseinandersetzen, denn er hat in letzter Zeit schon einige Male erfolgreich gegen Ihr Unternehmen geklagt.

    Ich bitte daher auch von einem telefonischen Kontakt Abstand zu halten.
    Ich bevorzuge daher nur einen schriftlichen Kontakt.

    Zudem werde ich dann bei der Verbraucherstelle vor Ort Rat einholen.




    Mit freundlichen Grüßen

    Ich denke ich bekomme erstmal eine Absage von der Bank, wie sollte man dann vorgehen??

    Gruss und danke

  17. Avatar von Stumpenrudi
    Stumpenrudi ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von syrincs02
    Hallo,

    habe auch mal einen beitrag dazu..



    Ich denke ich bekomme erstmal eine Absage von der Bank, wie sollte man dann vorgehen??

    Gruss und danke

    Grüß Dich,

    der Weg ist schoneinmal richtig.Nachdem Deine gestellte Frist vorüber ist, beginnt der Verzug.
    Mit einer Absage der Bank ist zu rechnen.Manchmal bieten sie aber auch einen Deal an, zb die Rückzahlung von 1/3 oder 1/2 der Gebühren.Auf keinen Fall darauf einlassen.
    Solltest Du von der Bank eine Absage erhalten, solltest Du Dir Juristische Hilfe holen. Der von Dir o.g RA ist schonmal eine seehr gute Wahl.Es gibt auch andere.
    Die ganze Sache wird sich etwas hinziehen, macht aber nix...Du bekommst es sehr gut verzinst :-)

    Gruss

  18. Avatar von golfy2021
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Zusammen,

    mein RA teilt mir heute mit, dass die Santander die Bearbeitungsgebühr nicht zurückerstattet. Er will eine Klage vorbereiten.
    Kann mir diesbezüglich jemand von Euch weiterhelfen?
    Im Schreiben der S...Bank steht u.a.
    Die von Ihnen zitierte Rechtsprechung ist auf unsere Vertragsbeziehung nicht anwendbar. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass sämtlich OLG-Urteile, die das Thema "Bearbeitungsgebühr" zum Gegenstand hatten, die Zulässigkeit von Preisklauseln in Preisverzeichnissen und Preisaushängen behandeln. Darüber hinaus ist über die Frage der Zulässigkeit der Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr in einem Preisverzeichnis nach wie vor noch nicht höchstrichterlich entschieden.
    Hierauf kommt es für unser Vertragsverhältnis aber auch nicht an, weil wir weder gemäß unseres Preisverhältnisses noch unseres Preisaushangs eine Bearbeitungsgebühr verlangen und verlangt haben.
    Die mit Ihrem Mandanten darlehensvertraglich vereinbarte Bearbeitungsgebühr ist ein Bestandteil der Gesamtkosten für die Gewährung des Darlehens. Ebenso wie der im Darlehensvertrag vereinbarte Zinssatz, ist auch die Bearbeitungsgebühr eine Hauptpreisabrede, denn Zinssatz und Bearbeitungsgebühr werden insgesamt als effektiver Jahreszins im Darlehensvertrag ausgewiesen und bestimmen demnach gem.
    §6 Abs. 1 PAngV die Gesamtkosten des Kredites.
    Die im Vertrag ausgewiesene Bearbeitungsgebühr ist im Rahmen des Darlehensvertragsabschlusses mit Ihrem Mandaten individuell vereinbart worden. Mit seiner Unterschrift hat Ihr Mandant dokumentiert, dass er mit den Gesamtkosten - nämlich dem ausgewiesenen effektiven Jahreszins - einverstanden sind.
    Demgemäß war Ihr Mandant auch mit der Bearbeitungsgebühr als Bestandteil des effektiven Jahreszins einverstanden.

    SO, jetzt wäre die Frage an Euch, kommen die damit vor Gericht durch?
    Habt ihr das gleiche oder ein ähnliches Schreiben von der S...Bank auch bekommen?
    Bin über jede Hilfe dankbar.

    Gruß
    golfy2021

  19. Avatar von syvell
    syvell ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Das sind Standardschreiben, das bekommen alle, die das Musterschreiben schicken.

    Ich würde sagen, Klage einreichen lohnt sich auf jeden Fall.

  20. Avatar von Stumpenrudi
    Stumpenrudi ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von syvell
    Das sind Standardschreiben, das bekommen alle, die das Musterschreiben schicken.

    Ich würde sagen, Klage einreichen lohnt sich auf jeden Fall.

    Auf jeden Fall Klage einreichen.
    Das Standardschreiben beisst sich beim genauen lesen schon.

    Zitat der Bank:

    Die im Vertrag ausgewiesene Bearbeitungsgebühr ist im Rahmen des Darlehensvertragsabschlusses mit Ihrem Mandaten individuell vereinbart worden.

    Zitat Ende.

    Das ist natürlich völliger Blödsinn. Die Bearbeitungsgebühr ist ein Teil des Vertrages und wurde von der Bank und Dir nicht individuell vereinbart.....sondern nur von der Bank, da es schon als Vertragsgrundlage in den AGB´s festgelegt wird.
    Ausserdem verstößt die Bearbeitungsgebühr nach § 307 BGB.

    BGB - Einzelnorm

    Ist der Kredit schon vollständig abbezahlt ?????? Nicht ganz unwichtig für die Klagebegründung.Es hat in einigen Fällen Probleme gegeben, wo die Gebühr versucht wurde zurückzufordern, diese aber noch garnicht komplett bezahlt war.

    Gruss


    Hier mal was zum lesen:

    Santander erklärt erneut Anerkenntnis vor Amtsgericht Mönchengladbach ? Kreditgebühren werden erstattet - Anwaltskanzlei Lenné

  21. Avatar von syrincs02
    syrincs02 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    also bei mir ist der Kredit noch nicht abgezahlt...

    macht das Probleme...

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