Zitat von
luphinho
Hallo,
Ich habe Ärger mit der Santander Bank und benötige Ihre ‚Hilfe!
Im August 2009 habe ich einen Kredit über 38.000€ bei der Santander abgeschlossen, den Ich jetzt tilgen möchte.
Nach meiner ersten Anfrage im Januar 2010 nannte mir die Santander einen Ablösebetrag von ca. 42.000€, gut mit Bearbeitungsgebühr und Zinsen für die ungetilgten ersten 2 Monate, kam mir der Betrag trotzdem ziemlich hoch vor.
Da fiel mir die RSV auf, die mit ca.5400€ im Kreditvertrag steht und über die kein Wort in der Ablöseforderung steht.
Nach einem unfreundlichen Gespräch in der Filiale erklärte mit der Bearbeiter, er sei nicht für die RSV verantwortlich und auch das beraten bei Kündigungen ist nicht seine Aufgabe, wenigstens übergab er mir eine Tel. der RSV.
Frustriert rief ich bei der RSV an (Rimaxx) an und die erklärte mir das ich trotz Kündigung eine mindest Vertragslaufzeit von 3 Jahren einhalten muss!???
In den Ablösebetrag waren ca. 1000€ Vorfälligkeitszinsen enthalten, um diese zu sparen, da es ausdrücklich erwähnt ist, das ich den Kreditvertrag nach 6 Monaten und einer Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen kann, kündigte ich den Vertrag im Februar zum Mai 2010 unter Einhaltung aller fristen (9Monate nach Vertragsabschluss) und kündigte in diesem Schreiben gleichzeitig die RSV mit der Bitte sollte dies nicht möglich sein, mir mitzuteilen zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist.
Das Antwortschreiben der Santander war dann der Hammer!
Über die RSV wurde in diesem Schreiben kein Wort verloren, ist das korrekt?
Die Bank ignorierte meine Kündigung zum Mai und schreib sie Verzichtet kulanter Weise auf diese und bittet mich das Konto im April auszugleichen und fordert wieder 1000€ Vorfälligkeitsentschädigung, diesmal sogar 20€ mehr als beim 1. Schreiben?
Ist diese Forderung berechtigt?
Über lege jetzt die Verbraucherzentrale und einem Anwalt mit dieser Sache zu beschäftigen, macht das Sinn oder ist die Bank im Recht?
Laut meiner Auffassung und Recherche sind Vorfälligkeitszinsen bei ordentlicher Kündigung nicht berechtigt und auch die
RSV müsste doch auch bei Kündigung des Kredites unter Abzug der ersten 9 Monate mir den Restbetrag erstatten oder?
Vielen Dank für Ihre Hilfe, bin echt mit meinem Latein am Ende!