Ärger mit der Santander!

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  1. Avatar von luphinho
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    Standard Ärger mit der Santander!

    Hallo,

    Ich habe Ärger mit der Santander Bank und benötige Ihre ‚Hilfe!

    Im August 2009 habe ich einen Kredit über 38.000€ bei der Santander abgeschlossen, den Ich jetzt tilgen möchte.
    Nach meiner ersten Anfrage im Januar 2010 nannte mir die Santander einen Ablösebetrag von ca. 42.000€, gut mit Bearbeitungsgebühr und Zinsen für die ungetilgten ersten 2 Monate, kam mir der Betrag trotzdem ziemlich hoch vor.
    Da fiel mir die RSV auf, die mit ca.5400€ im Kreditvertrag steht und über die kein Wort in der Ablöseforderung steht.
    Nach einem unfreundlichen Gespräch in der Filiale erklärte mit der Bearbeiter, er sei nicht für die RSV verantwortlich und auch das beraten bei Kündigungen ist nicht seine Aufgabe, wenigstens übergab er mir eine Tel. der RSV.
    Frustriert rief ich bei der RSV an (Rimaxx) an und die erklärte mir das ich trotz Kündigung eine mindest Vertragslaufzeit von 3 Jahren einhalten muss!???
    In den Ablösebetrag waren ca. 1000€ Vorfälligkeitszinsen enthalten, um diese zu sparen, da es ausdrücklich erwähnt ist, das ich den Kreditvertrag nach 6 Monaten und einer Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen kann, kündigte ich den Vertrag im Februar zum Mai 2010 unter Einhaltung aller fristen (9Monate nach Vertragsabschluss) und kündigte in diesem Schreiben gleichzeitig die RSV mit der Bitte sollte dies nicht möglich sein, mir mitzuteilen zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist.
    Das Antwortschreiben der Santander war dann der Hammer!
    Über die RSV wurde in diesem Schreiben kein Wort verloren, ist das korrekt?
    Die Bank ignorierte meine Kündigung zum Mai und schreib sie Verzichtet kulanter Weise auf diese und bittet mich das Konto im April auszugleichen und fordert wieder 1000€ Vorfälligkeitsentschädigung, diesmal sogar 20€ mehr als beim 1. Schreiben?
    Ist diese Forderung berechtigt?
    Über lege jetzt die Verbraucherzentrale und einem Anwalt mit dieser Sache zu beschäftigen, macht das Sinn oder ist die Bank im Recht?
    Laut meiner Auffassung und Recherche sind Vorfälligkeitszinsen bei ordentlicher Kündigung nicht berechtigt und auch die
    RSV müsste doch auch bei Kündigung des Kredites unter Abzug der ersten 9 Monate mir den Restbetrag erstatten oder?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe, bin echt mit meinem Latein am Ende!

  2. Avatar von fpg
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Robo
    Schließlich kostet jedes verlorene Verfahren zusätzliches Geld,
    Berufung auch.

  3. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Robo,
    das Aktenzeichen würde mich interessieren. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig aber ich glaube Du brauchst Dir keine sorgen zu machen. Das AG Mönchengladbach sieht die Bearbeitungsgebühr erfahrungsgemäß als Preisnebenabrede. Von daher dürfte die Bank nicht in Berufung gehen.

    Wenn Du so freundlich wärest, teile mir doch das Aktenzeichen mit. danke

    Der Bankenschreck

  4. Avatar von fpg
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Bankenschreck
    Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig ...
    Wie das? Verkündet / zugestellt, was fehlt noch zur Rechtskraft?

  5. Avatar von Robo
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Die mündliche Verhandlung war am 05.10.12


    Wenns hilft, denn DANKE Button nicht vergessen
    LG Robo

  6. Avatar von fpg
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Robo
    Die mündliche Verhandlung war am 05.10.12
    Wann die Klage eingereicht wurde, wäre also noch von Interesse.

  7. Avatar von Paule
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Sehr interessant. Gute Tipps, hatte letztens ein ähnliches Problem! Danke das der Bereich hier bereits auf gemacht wurde

  8. Avatar von Robo
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    oh man...ich muss mal eben suchen , die Schreiben sind zur zeit noch auf drei PC´s verteilt

    Wofür werden denn die genauen Daten benötigt??

  9. Avatar von Stumpenrudi
    Stumpenrudi ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Robo
    Ja, im moment ist das wohl so. Aber ich könnte mir vorstellen, das die Banken bei zeiten aufhören, sich zu blamieren, und das Geld so erstatten. Schließlich kostet jedes verlorene Verfahren zusätzliches Geld, und vielleicht zeigen die Gerichte den Banken ja auch irgendwann mal die Rote Karte.
    So nach dem Moto, sucht euch einen anderen Dummen, um zeit zu schinden.Ihr habt jetzt oft genug verloren, bezahlt endlich!!
    (schön wäre es ja schon )
    LG Robo

    Das denke ich weniger, dass die Banken damit aufhören.Warum auch ? Die Mehrkosten sind für die Banken Peanuts.Und solange der Klageweg bestritten werden muss, wird es immer Leute geben, die davor zurückschrecken., gegen die zu unrecht erhobene Gebühr vorzugehen.Gewisse Banken verlangen derzeit bei Neuabschluss immer noch zu unrecht eine Bearbeitungsgebühr.
    Und genau darauf wird von Seiten der Bank spekuliert.

    Das läuft in den Staaten etwas anders. Wenn dort einer Institution Verfahrensverschleppung (ich nenne es jetzt mal so) vorgeworfen werden kann, werden horende Strafen verhängt.....

    Was mich an der ganzen Sache einfach wundert, warum von Seiten der Gerichte nicht viel schneller nur nach Aktenlage verhandelt wird....

  10. Avatar von fpg
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Stumpenrudi
    Das läuft in den Staaten etwas anders. Wenn dort einer Institution Verfahrensverschleppung (ich nenne es jetzt mal so) vorgeworfen werden kann, werden horende Strafen verhängt...
    Hier heißt das "Untätigkeitsklage" - kannst du einreichen, wenn sich ein halbes Jahr gar nichts tut.

    Zitat Zitat von Robo
    Wofür werden denn die genauen Daten benötigt??
    Naja, dafür wäre das mal von Interesse. Beim nächsten Mal also.

  11. Avatar von syvell
    syvell ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Robo
    oh man...ich muss mal eben suchen , die Schreiben sind zur zeit noch auf drei PC´s verteilt

    Wofür werden denn die genauen Daten benötigt??
    Ich habe selber gerade einen Fall laufen, ich würde gerne das Zeitfenster einschätzen können.

  12. Avatar von fpg
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Kannst du nicht, da arbeitet jedes Gericht anders.

  13. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Robo, ein Urteil erlangt erst dann Rechtskraft wenn keine Berufung eingelegt wird oder mehr eingelegt werden kann. I.d.R. hat die Bank 4 Wochen Zeit dazu.
    Übrigens wegen deines Urteils das ich gerne lesen würde:
    Es interessiert mich die Begründung. Ich habe mittlerweile mehrere Urteile zu dieser Sache gelesen. Die Begündungen waren teilweise sehr unterschiedlich obwohl das Ergennis immer das gleiche war. Jeder Richter "tickt" eben anders.

    Ich habe sogar schon erlebt, dass ein Amtsrichten gegen den BGH entschieden hat. Leider war eine Berufung, wegen des geringen Streitwertes nicht zulässig. Dumm gelaufen.

    Der Bankenschreck

  14. Avatar von fpg
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Bankenschreck
    Hallo Robo, ein Urteil erlangt erst dann Rechtskraft wenn keine Berufung eingelegt wird oder mehr eingelegt werden kann.
    Danke für den Tipp, aber bist du da sicher? Dann zeig' mir doch mal die Paragrafen, mit denen ich meinem dämlichen Amtsgericht kontern kann - die haben ein "Urteil" für "rechtskräftig" erklärt und gleich eine Kontopfändung draus gemacht. Konnten zwar bis jetzt nichts pfänden (P - Konto), aber das möchte man natürlich auch vermeiden, wenn mal mehr eingeht.

  15. Avatar von Robo
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Bankenschreck
    Hallo Robo, ein Urteil erlangt erst dann Rechtskraft wenn keine Berufung eingelegt wird oder mehr eingelegt werden kann. I.d.R. hat die Bank 4 Wochen Zeit dazu.
    Übrigens wegen deines Urteils das ich gerne lesen würde:
    Es interessiert mich die Begründung. Ich habe mittlerweile mehrere Urteile zu dieser Sache gelesen. Die Begündungen waren teilweise sehr unterschiedlich obwohl das Ergennis immer das gleiche war. Jeder Richter "tickt" eben anders.

    Ich habe sogar schon erlebt, dass ein Amtsrichten gegen den BGH entschieden hat. Leider war eine Berufung, wegen des geringen Streitwertes nicht zulässig. Dumm gelaufen.

    Der Bankenschreck
    Ich hatte gar nicht gefragt ;-) aber trotzdem Danke

  16. Avatar von Robo
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    @ Bankenschreck

    ich bin da nicht so firm drin, also entschuldige bitte schon mal die nachfrage:
    Wenn jemand das Aktenzeichen hat, kann er die jeweiligen Urteile, und die begründungen dazu einfach so lesen????
    Mit Namen und so??

    Weil, dann würde ich es bestimmt nicht mitteilen wollen
    lg Robo

  17. Avatar von fpg
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Robo
    Wenn jemand das Aktenzeichen hat, kann er die jeweiligen Urteile, und die begründungen dazu einfach so lesen????
    Mit Namen und so??
    Ich bin's zwar nicht, aber Gegenfrage: Wie soll das gehen? Wenn einer irgendein Aktenzeichen weiß, hat er noch lange keine Akteneinsicht.

  18. Avatar von Robo
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    @ fpg

    Zitat Zitat von Bankenschreck
    Übrigens wegen deines Urteils das ich gerne lesen würde:
    Es interessiert mich die Begründung. Ich habe mittlerweile mehrere Urteile zu dieser Sache gelesen. Die Begündungen waren teilweise sehr unterschiedlich obwohl das Ergennis immer das gleiche war. Jeder Richter "tickt" eben anders.

    Der Bankenschreck
    Der Bankenschreck

    fragte bereits in seinem Posting Nr 402 ob er das Aktenzeichen bekommen könnte, weil ihm die Begründung interessieren würde.
    Deswegen meine frage, ob man nur mit dem Wissen des Aktenzeichens auf Urteile zugreifen kann. Dazu noch in Klarschrift, soll heißen: samt namen und so.
    lg Robo

  19. Avatar von fpg
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Robo
    Deswegen meine frage, ob man nur mit dem Wissen des Aktenzeichens auf Urteile zugreifen kann.
    Wenn sie öffentlich sind, schon. Sind sie aber eher selten.

  20. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Moin,
    NEIN. Keine Angst. Die Urteile auf die jeder zugreifen kann enthalten weder Namen, Anschriften noch sonst irgendwelche persönlichen Angaben. Das ginge ja allein aus datenschutzrechtlichen Gründe nicht.

    Der Bankenschreck

  21. Avatar von Robo
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    Also vorstellen konnte ich mir das auch nicht wirklich, aber man weiß ja nie
    lg Robo

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