Ärger mit der Santander!

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  1. Avatar von luphinho
    luphinho ist offline
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    Standard Ärger mit der Santander!

    Hallo,

    Ich habe Ärger mit der Santander Bank und benötige Ihre ‚Hilfe!

    Im August 2009 habe ich einen Kredit über 38.000€ bei der Santander abgeschlossen, den Ich jetzt tilgen möchte.
    Nach meiner ersten Anfrage im Januar 2010 nannte mir die Santander einen Ablösebetrag von ca. 42.000€, gut mit Bearbeitungsgebühr und Zinsen für die ungetilgten ersten 2 Monate, kam mir der Betrag trotzdem ziemlich hoch vor.
    Da fiel mir die RSV auf, die mit ca.5400€ im Kreditvertrag steht und über die kein Wort in der Ablöseforderung steht.
    Nach einem unfreundlichen Gespräch in der Filiale erklärte mit der Bearbeiter, er sei nicht für die RSV verantwortlich und auch das beraten bei Kündigungen ist nicht seine Aufgabe, wenigstens übergab er mir eine Tel. der RSV.
    Frustriert rief ich bei der RSV an (Rimaxx) an und die erklärte mir das ich trotz Kündigung eine mindest Vertragslaufzeit von 3 Jahren einhalten muss!???
    In den Ablösebetrag waren ca. 1000€ Vorfälligkeitszinsen enthalten, um diese zu sparen, da es ausdrücklich erwähnt ist, das ich den Kreditvertrag nach 6 Monaten und einer Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen kann, kündigte ich den Vertrag im Februar zum Mai 2010 unter Einhaltung aller fristen (9Monate nach Vertragsabschluss) und kündigte in diesem Schreiben gleichzeitig die RSV mit der Bitte sollte dies nicht möglich sein, mir mitzuteilen zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist.
    Das Antwortschreiben der Santander war dann der Hammer!
    Über die RSV wurde in diesem Schreiben kein Wort verloren, ist das korrekt?
    Die Bank ignorierte meine Kündigung zum Mai und schreib sie Verzichtet kulanter Weise auf diese und bittet mich das Konto im April auszugleichen und fordert wieder 1000€ Vorfälligkeitsentschädigung, diesmal sogar 20€ mehr als beim 1. Schreiben?
    Ist diese Forderung berechtigt?
    Über lege jetzt die Verbraucherzentrale und einem Anwalt mit dieser Sache zu beschäftigen, macht das Sinn oder ist die Bank im Recht?
    Laut meiner Auffassung und Recherche sind Vorfälligkeitszinsen bei ordentlicher Kündigung nicht berechtigt und auch die
    RSV müsste doch auch bei Kündigung des Kredites unter Abzug der ersten 9 Monate mir den Restbetrag erstatten oder?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe, bin echt mit meinem Latein am Ende!

  2. Avatar von Berlinerjung
    Berlinerjung ist offline

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    Beitrag Immer wieder die Santander?

    Komisch, dass ich immer wieder von der Santander solche Sachen höre oder lesen muss. Mir ist da schon einiges zu Ohren gekommen, was ich hier aber leider nicht wiedergeben kann.

    Das einzige was ich sagen kann, mir wurde wiederholt erzählt, dass man bei der Santander keinen Online-Kredit erhält ohne gleichzeitig eine Restschuldversicherung abzuschließen. Ohne soll da gar nichts gehen. Außerdem kenne ich gleich mehrere Leute, die ihre Kredite von dort ablösen oder ablösen wollen.

  3. Avatar von syvell
    syvell ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Mich würde mal interessiern, wie lange so ein Verfahren in der Regel dauert, bzw. dauern kann: vom Einreichen der Klage zum positiven Ergebnis (von denen es ja einige gibt).

    Ich habe gehört, es kann bis zu einem Jahr dauern??

  4. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Berlinerjung,

    Daumen hoch für Deine letzte Feststellung (fett und unterstrichen). Du hast absolut Recht. Wenn man sich die Machenschaften mancher Banken ansieht bekommt der Begriff "Bankraub" eine ganz andere Bedeutung.

    Hallo syvell,
    ein solches Verfahren kann durchaus bis zu einem Jahr dauern. Es kann aber auch bedeutend schneller gehen. Der Ablauf ist eigentlich immer gleich.

    Zunächst versucht der Kreditnehmer selbst die Forderung geltend zu machen. Dann kommt die Absage von der Bank. Meistens derart verklausuliert, dass der Kunde nichts versteht.
    Dann geht die Sache zum Anwalt. Das Gleiche passiert nochmal. Der Anwalt bekommt aber ein inhaltlich anderes schreiben. Die Argumente der Bank sind aber genau so falsch wie in der Kundenabsage.
    Der Anwalt reicht nun Klage ein. Die Bank hat dann eine Frist von ca 4 Wochen um zur Klage Stellung zu beziehen. Bis hierher sind meistens schon 3 Monate vergangen. Dann kommt es zum Gerichtstermin (Gütetermin). Erfahrungsgemäß hat der Richter sich nicht vorbereitet. Meistens schlägt er einen Vergleich vor. Er will den Fall vom Tisch haben.
    Ab jetzt ist alles offen. Entweder wird ein Vergleich geschlossen oder es geht weiter. I.d.R. wollen die Banken nur Zeit schinden und hoffen darauf, dass dem Kunden das Geld zum weiterklagen ausgeht. Sollte es doch soweit kommen, dass ein Urteil bevorsteht lenkt die Bank meistens ein und erkennt die Forderung an (natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht).

    Ein guter Anwalt, der bei der betreffenden Bank bereits bekannt ist und die Bank auch schon "bezwungen" hat, kann die ganze Sache durch ein wenig Verhandlungsgeschick, beschleunigen.

    Die hier geschilderten Abläufe habe ich bereits selbst erlebt. Deshalb empfehle ich meinen Kunden nur eine Anwältin. Ihr wisst schon welche ich meine. Das ist natürlich keine Garantie auf Erfolg. Jeder Fall ist einzeln zu betrachten.

    Der Bankenschreck

  5. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hat hier eigentlich jemand in diesem Zusammenhang Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt?

    Was ich irgendwie nicht so toll finde, ist, dass die Gegenseite auch weiß, dass man PKH beantragt hat. Irgendwie wird doch so jedem unter die Nase gerieben, dass man sozusagen "bedürftig" ist.

    Ich glaube, das ist ein ein anderer Punkt, auf den die Banken hoffen: dass das manchen zu peinlich ist und es dann lieber gleich bleiben lassen.

  6. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Moin,
    ist doch eigentlich egal. Wenn es um´s Geld geht. PKH ist aber auch kein Problem. Davon habe ich in diesem Zusammenhang auch schon gehört. Was dabei rausgekommen ist kann ich aber nicht sagen.

    Übrigens hat die Commerzbank einem meiner Kunden diese Woche 1.000 € Bearbeitungsgebühr zugestanden.

    Ihr wisst schon wer den Fall bearbeitet hat.

    Gruß
    Der Bankenschreck

  7. Avatar von fpg
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Bankenschreck
    PKH ist aber auch kein Problem.
    Unter zwei Voraussetzungen: Man muss im Antrag die Bedürftigkeit und die Erfolgsaussichten begründen.

    Zitat Zitat von syvell
    Was ich irgendwie nicht so toll finde, ist, dass die Gegenseite auch weiß, dass man PKH beantragt hat. Irgendwie wird doch so jedem unter die Nase gerieben, dass man sozusagen "bedürftig" ist.
    Das dürfte aus eben diesem Grund eigentlich nicht sein, das geht außer dem Gericht niemanden sonst etwas an. Wenn das der Prozessgegner erfährt, macht das Gericht wohl was falsch.

  8. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Ich habe das Schreiben des Amtsgerichts vorliegen, wo die Gegenseite im Rahmen der Erfolgsprüfung des PKH-Antrages Stellung zum Fall nehmen soll. Das mit der PKH steht dick und fett in dem Schreiben.

    Also ist das nicht üblich?

  9. Avatar von fpg
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von syvell
    Ich habe das Schreiben des Amtsgerichts vorliegen, wo die Gegenseite im Rahmen der Erfolgsprüfung des PKH-Antrages Stellung zum Fall nehmen soll. Das mit der PKH steht dick und fett in dem Schreiben.

    Also ist das nicht üblich?
    Nee, das kann ja wohl nur ein Witz sein: Die Gegenseite soll deine Erfolgsaussichten beurteilen? Das ist Sache des Gerichts! Aber nicht die Erfolgsaussichten des PKH - Antrags zu prüfen, sondern die der Klage. An Hand dieser wiederum ist zu entscheiden, ob PKH gewährt wird. Die Gesamtkosten des Verfahrens kriegt nämlich zum Schluss die unterliegende Partei aufgebrummt.

  10. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Nein, die Gegenseite soll Stellung zur beabsichtigen Klage nehmen, aber es steht halt klar im Schreiben des Gerichts, dass eine Prüfung eines PKH-Antrages auf Bedürftigkeit und Mutwilligkeit erfolgen wird (vom Gericht natürlich).

  11. Avatar von fpg
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von syvell
    Nein, die Gegenseite soll Stellung zur beabsichtigen Klage nehmen, ...
    Das ist normal.

    Zitat Zitat von syvell
    aber es steht halt klar im Schreiben des Gerichts, dass eine Prüfung eines PKH-Antrages auf Bedürftigkeit und Mutwilligkeit erfolgen wird (vom Gericht natürlich).
    Auch logisch. Der ganz normale Verfahrensablauf.

  12. Avatar von TImoNRW
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Post Bankenverband:

    Gleichzeitig weisen wir Sie darauf hin, dass unser Schlichtungsverfahren zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Banken und Kunden nur für die in unseren Verfahren angeschlossenen privaten Banken gilt, zu denen die CreditLife International Services Gmbh nicht gehört.
    Ist aber trotzdem Santander zugeleitet worden

  13. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    [Nee, das kann ja wohl nur ein Witz sein: Die Gegenseite soll deine Erfolgsaussichten beurteilen? Das ist Sache des Gerichts! Aber nicht die Erfolgsaussichten des PKH - Antrags zu prüfen, sondern die der Klage. An Hand dieser wiederum ist zu entscheiden, ob PKH gewährt wird. Die Gesamtkosten des Verfahrens kriegt nämlich zum Schluss die unterliegende Partei aufgebrummt.]

    Das ist schon richtig so. Das Gericht teilt der Gegenseite mit, dass es zunächst über den PKH Antrag entscheiden wird und gibt der Gegenseite die Möglichkeit Stellung zum Vorwurf zu nehmen.

    Ob eine mögliche Klage Aussicht auf Erfolg haben könnte entscheidet das Gericht allein. Wenn die Aussichten gut sind wird dem PKH Antrag wahrscheinlich stattgegeben.
    Um dies zu erreichen sollte der Vortrag Deines Anwaltes aber hieb- und stichfest sein.
    Der Bankenschreck

  14. Avatar von Robo
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    @ all

    eben mal fix zur Klage, bezüglich der Bearbeitungsgebühr, gegen die S. Bank berichtet:

    Die S.Bank wurde am 04.12.12, in unserem Fall, in der 1. Instants vom Amtsgericht Mönchengladbach, zur Rückzahlung nebst Zinsen verurteilt.
    Wie auch die P. Bank zuvor hat auch die S.Bank nun 4 wochen zeit, in Berufung zu gehen.


    Lg Robo

  15. Avatar von fpg
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Berufung hat aber keine aufschiebende Wirkung, also zahlen müssen sie erst mal.

  16. Avatar von syvell
    syvell ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Robo
    @ all

    eben mal fix zur Klage, bezüglich der Bearbeitungsgebühr, gegen die S. Bank berichtet:

    Die S.Bank wurde am 04.12.12, in unserem Fall, in der 1. Instants vom Amtsgericht Mönchengladbach, zur Rückzahlung nebst Zinsen verurteilt.
    Wie auch die P. Bank zuvor hat auch die S.Bank nun 4 wochen zeit, in Berufung zu gehen.


    Lg Robo
    Darf ich fragen, wie lange das nach Einreichen der Klage beim Gericht gedauert hat?

  17. Avatar von Robo
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Klar
    in kürze:

    am 05.03.12 hatten wir selber das erste Schreiben an die S.Bank gesendet, mit der Aufforderung , die zu unrecht von der S.Bank berechneten Bearbeitungsgebühren zurück zu zahlen.

    Es kam das übliche standartschreiben zurück.
    Dann Anwalt beantragt
    Anwalt die S.Bank angeschrieben
    S. Bank sendete das übliche Blabla zurück
    Klage eingereicht
    Mündliche vorverhandlung, welche zu ungunsten der S. Bank verlief
    Urteilsverkündung 04.12.12

    nun 4 Wochen warten, ob S.Bank in Berufung geht
    lg Robo

  18. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Meine Güte, dann dauert das ja wirklich fast ein Jahr bis so etwas durch ist....

    Danke für die Info!

  19. Avatar von fpg
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Robo
    Klage eingereicht
    Mündliche vorverhandlung, welche zu ungunsten der S. Bank verlief
    Urteilsverkündung 04.12.12
    Und von der Klage bis zur Verhandlung?

    Zitat Zitat von Robo
    nun 4 Wochen warten, ob S.Bank in Berufung geht
    Brauchst du nicht.

  20. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von fpg
    Und von der Klage bis zur Verhandlung?

    Ja, das würde mich auch noch interessieren.

  21. Avatar von Robo
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Ja, im moment ist das wohl so. Aber ich könnte mir vorstellen, das die Banken bei zeiten aufhören, sich zu blamieren, und das Geld so erstatten. Schließlich kostet jedes verlorene Verfahren zusätzliches Geld, und vielleicht zeigen die Gerichte den Banken ja auch irgendwann mal die Rote Karte.
    So nach dem Moto, sucht euch einen anderen Dummen, um zeit zu schinden.Ihr habt jetzt oft genug verloren, bezahlt endlich!!
    (schön wäre es ja schon )
    LG Robo

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