Ärger mit der Santander!

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  1. Avatar von luphinho
    luphinho ist offline
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    Standard Ärger mit der Santander!

    Hallo,

    Ich habe Ärger mit der Santander Bank und benötige Ihre ‚Hilfe!

    Im August 2009 habe ich einen Kredit über 38.000€ bei der Santander abgeschlossen, den Ich jetzt tilgen möchte.
    Nach meiner ersten Anfrage im Januar 2010 nannte mir die Santander einen Ablösebetrag von ca. 42.000€, gut mit Bearbeitungsgebühr und Zinsen für die ungetilgten ersten 2 Monate, kam mir der Betrag trotzdem ziemlich hoch vor.
    Da fiel mir die RSV auf, die mit ca.5400€ im Kreditvertrag steht und über die kein Wort in der Ablöseforderung steht.
    Nach einem unfreundlichen Gespräch in der Filiale erklärte mit der Bearbeiter, er sei nicht für die RSV verantwortlich und auch das beraten bei Kündigungen ist nicht seine Aufgabe, wenigstens übergab er mir eine Tel. der RSV.
    Frustriert rief ich bei der RSV an (Rimaxx) an und die erklärte mir das ich trotz Kündigung eine mindest Vertragslaufzeit von 3 Jahren einhalten muss!???
    In den Ablösebetrag waren ca. 1000€ Vorfälligkeitszinsen enthalten, um diese zu sparen, da es ausdrücklich erwähnt ist, das ich den Kreditvertrag nach 6 Monaten und einer Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen kann, kündigte ich den Vertrag im Februar zum Mai 2010 unter Einhaltung aller fristen (9Monate nach Vertragsabschluss) und kündigte in diesem Schreiben gleichzeitig die RSV mit der Bitte sollte dies nicht möglich sein, mir mitzuteilen zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist.
    Das Antwortschreiben der Santander war dann der Hammer!
    Über die RSV wurde in diesem Schreiben kein Wort verloren, ist das korrekt?
    Die Bank ignorierte meine Kündigung zum Mai und schreib sie Verzichtet kulanter Weise auf diese und bittet mich das Konto im April auszugleichen und fordert wieder 1000€ Vorfälligkeitsentschädigung, diesmal sogar 20€ mehr als beim 1. Schreiben?
    Ist diese Forderung berechtigt?
    Über lege jetzt die Verbraucherzentrale und einem Anwalt mit dieser Sache zu beschäftigen, macht das Sinn oder ist die Bank im Recht?
    Laut meiner Auffassung und Recherche sind Vorfälligkeitszinsen bei ordentlicher Kündigung nicht berechtigt und auch die
    RSV müsste doch auch bei Kündigung des Kredites unter Abzug der ersten 9 Monate mir den Restbetrag erstatten oder?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe, bin echt mit meinem Latein am Ende!

  2. Avatar von Klaumada
    Klaumada ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Tja, dann weist du ja was zu tun ist.;-)

  3. Avatar von TImoNRW
    TImoNRW ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Post CreditLife:

    in vorbezeichneter Angelegenheit haben Sie den Erhalt der Versicherungsbedingugnen durch Ihre gesonderte zweiter Unterschrift auf dem Darlehensvertrag (Kopie anbei) explizit bestätigt. Der Ausdruck erfoglt automatisiert beim Ausdruck der übrigen Unterlagen. Ein pauschales Bestreiten genügt daher nicht. Die Versicherungsbedingungen sind mithin Vertragsbestandteil geworden. Nach den vorgenannten Umständen gehen wir davon aus, dass diese auch ausgehändigt worden sind.

    Die o.g Ratenschutzversicherung wurde mit einer festen Laufzeit vereinbart. In ihren Fall beträgt sie 42 Monate. Soll die Ratenschutzversicherung vorzeitig beendet werden, besteht nach den Vertragsbedingungen eine Kündigungsmöglichkeit erstmal zum Schluss des driten Vetragsjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, somit erstmals zum 01.11.2014. Bis zu diesen Datum haben Sie vollen Versicherungsschutz.

    Da Sie jedoch ausdrücklcih die unmittelbare Beendigung Ihrer RSV wünschen, können wir IHnen anbieten, das Vertragsverhältnis außerordentlich aufzuheben.

    Wir bieten Ihnen im Rahmen dieser Aufhebung eine Erstattung in Höhe von 150,00 EUR unter gleichzeitiger Beebdigung des Versicherungsschutzes zum 23.11.2012 an. Dieses Angebot erfolgt in Ansprache mit der kreditgebenen Bank und Ohne Anerkenntniss einer Rechtspflicht.

    Sollten Sie damit einverstanden, bitten wir um Rücksendung des unterschriebenen Antwortbogens. Wenn wir innerhalb der nächsten 14 Tagen keine Antwort von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass die RSV bis zum 01.11.2014 weiterbestehen soll.

    Bei Abschluss des Darlehensvertrages hat der Unterzeichne des Kreditvertrages der Santander Consumer Ban ein unwiderrufliches Bezugrecht im Rahmen der RSV eingeräumt. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages, ohne Freitgabe des Bezugrechts durch die Bank, wird der Abrechnungsbetrag auf das Finanizierungskonto des Kreditinstituts überwiesen.

    Sollte das Darlehen bereits vollständig getiligt sein, teilen Sie bitte uns schriftlich Ihre Bankverbindung mit, da die Erstattung aus technischen Gründen auschließlich auf Ihr Konto erfolgen kann.

    Was meint ihr? 150,00 EUR entsprechen 2 Raten bei uns. Finazierungskonto ist doch das Darlehnskonto also nicht unser Girokonto ?

  4. Avatar von TImoNRW
    TImoNRW ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

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  5. Avatar von TImoNRW
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Post Santander:

    auf Ihr Schreiben vom 23.11.2012 teilen wir Ihnen mit, dass wir bei unsere bereis geäußerten Aufassung bleiben. Die Bearbeitungsgebühr wurde individuell vereinbart, und ist daher rechtlich nicht zu beantanden.
    Was machen wir jetzt?

    Auf das Angebot der Creditlife bezüglich RSV eingehen?

    Das würde bedeuten:

    Ende RSV: 23.11.2012, kein Versicherungsschutz, Raten für die 511,00 EUR weiter nur mit 150,00 EUR Abzug Kulanz sind immer noch 361,00 EUR.

    14 Tage haben wir Zeit, wobei Ombusmannverfahren läuft und das wird sich ja wie bekannt länger ziehen?

    Was meinen die anderen?

  6. Avatar von Stumpenrudi
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von TImoNRW
    Post Santander:


    Was machen wir jetzt?

    Auf das Angebot der Creditlife bezüglich RSV eingehen?

    Das würde bedeuten:

    Ende RSV: 23.11.2012, kein Versicherungsschutz, Raten für die 511,00 EUR weiter nur mit 150,00 EUR Abzug Kulanz sind immer noch 361,00 EUR.

    14 Tage haben wir Zeit, wobei Ombusmannverfahren läuft und das wird sich ja wie bekannt länger ziehen?

    Was meinen die anderen?

    Moin,

    was hast Du erwartet ? Typisches Standardschreiben der Santander Bank.Lass Dich auf keinen Fall einlullen.
    Wenn Du den Ombudsmann bereits eingeschaltet hast, erstmal nix weiter unternehmen.Die Verjährungsfrist ruht, solange der Fall dort ansässig ist.Sobald Du vom Ombudsmann ein Aktenzeichen erhälst, sämtlichen Schriftverkehr unter Aktenzeichen dorthin schicken.Am besten noch Urteile von RA Lenne aus Leverkusen oder verweise zu Urteilen beifügen.

    Die haben es einfach nicht anders verdient. Die wissen genau wie der Hase läuft- spekulieren aber immer erst darauf, dass jemand auf einen Vergleich eingeht.

    Lehn Dich ersteinmal entspannt zurück und warte bis der Ombudsmann sich meldet. 4% über Basiszins bekommst Du nirgendwo anders :-)

    Gruss

    Stumpenrudi

  7. Avatar von TImoNRW
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Wir haben eine Rechtschutzversicherung aber ich will die dafür mit 150 Selbstbeteiligung nicht in Anspruch nehmen. Der Streitwert ist auch gering.

    Das Schreiben ist ja von Creditlife mit den Angebot in Absprache mit der Bank. Santander äußert sich gar nicht zur RSV, beide Schreiben von Santander bezieht sich auf die Bearbeitungsgebühr, trotz Drohung mit RA Lenne aus Leverkusen.

    Ombudsmann Verfahren läuft da warte ich das ich Aktenzeichen bekomme um denen Unterlagen nachzureichen, also diese Schreiben jetzt.

    Okay ich denke auch nich auf die 150 einzugehen wegen dem Verfahren beim Ombudsmann.

  8. Avatar von Stumpenrudi
    Stumpenrudi ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    das habe ich schon verstanden, dass es sich um die Bearbeitungsgebühr handelt.

    Geringer Streitwert ....umso besser.Wieso willst Du deswegen nicht die RSV in Anspruch nehmen????Bislang jedes Urteil was bezüglich Bearbeitungsgebühr gesprochen wurde, fiel gegen die Banken aus.An anderer Stelle lenkte die Santander bereits mehrfach ein.Die wissen genau, dass sie gerichtlich so gut wie keinerlei Chance auf Erfolg haben.Gebühren werden für Dich da nicht anfallen, da bei Klageerhebung und Rechtstreitgewinn ( die Santander hat ja bereits vor einigen Gerichten Federn gelassen diesbezüglich) die Kosten, auch Deine, die Santander tragen muss.

    Aber solange Du die Sache beim Ombudsmann liegen hast brauchst bzw darfst Du auch nix machen.Die Entscheidung dessen ist für die Bank verpflichtend (bis 5000 Euro) und gleicht einem Urteil eines Richters.

    Daher wäre ein Vergleich bzw der Gang zum RA zzt eh überflüssig

  9. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Moin, ich bin es mal wieder. Der Bankenschreck. Ich habe mich in der letzten Zeit etwas zurück gehalten weil der Admin meinte ich sollte es lassen für „meine Firma“ zu werben.
    Also, vertragswertcheck ist nicht meine Firma! Ich arbeite mit dieser Firma lediglich sehr gut zusammen und empfehle alle meine Kunden, die Ärger mit Krediten, Restschuldversicherungen und Bearbeitungsgebühren haben, dort hin. Die Leute haben, im Gegensatz zu manchen anderen angeblichen Finanzprofis und Rechtsanwälten, wirklich Ahnung von dem was sie machen.
    Aber nun zum Thema. Ich habe in diesem Forum schon öfter gelesen, dass man den Banken mal richtig Druck machen soll. Das finde ich auch. Es gibt mittlerweile auch die Möglichkeit sich einer Musterklage anzuschließen.
    Rechtsanwältin Dubas www.ra-dubas.de , die meinen Kunden in sehr vielen Fällen bereits viel Geld von diversen Banken zurück geholt hat, arbeitet gerade an einer Musterklage gegen eine, in diesem Forum öfter mal erwähnte, Bank.

    Tenor der Klage ist folgender:
    Es soll der Bank Methode in der „Erschleichung“ von Restschuldversicherungen und Falschberatung nachgewiesen werden.
    Viele Kreditnehmer haben berichtet, dass entweder der Banker direkt in der Bank oder diverse Autoverkäufer beim Abschluss des Kreditvertrages / Autofinanzierungsvertrages auf den Abschluss einer RSV bestanden haben. Es wurde den Kunden eindeutig gesagt, dass es ohne die RSV keinen Kredit gäbe.
    In den Beratungsprotokollen und auch in der europäischen Standartinformation für Verbraucherkredite stand aber, dass der Abschluss der RSV freiwillig sei und nicht Voraussetzung für den Kredit.
    Frau Dubas ist gerade dabei noch weitere Geschädigte zu suchen denen das gleiche passiert ist. Geschädigte können sich über www.vertragswertcheck.de melden und ihre Erfahrungen mitteilen.

    Noch eine Anmerkung für den Administrator: Ich mache hier keine Werbung für meine Firma. Ich möchte den Forenmitgliedern lediglich hilfreiche Tipps geben.
    Der Bankenschreck

  10. Avatar von TImoNRW
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Jemand schrieb mir:

    TimoNRW, ein Ombudsmann wurde von Santander beauftragt, zu prüfen?
    Bist du wirklich so naiv, ein für euch positives Ergebnis zu erwarten?
    Die Ombudsmänner sind doch in aller Regel nur Feigenblätter der Versicherer.

    Beispiel gefällig?
    PKV erhöhte zum Jahreswechsel den Beitrag UM mehr als 60%.
    Ombudsmann der Versicherung prüfte allgemein:
    Allet schick.

    Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist jetzt bei einem gerichtlich bestellten Gutachten angekommen.
    Der Ombudsmann ist doch ein Witz. Wessen Brot ißt der denn?

  11. Avatar von rechner
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Bankenschreck
    Es soll der Bank Methode in der „Erschleichung“ von Restschuldversicherungen und Falschberatung nachgewiesen werden.
    Das dürfte schwierig werden.

    Zitat Zitat von Bankenschreck
    Es wurde den Kunden eindeutig gesagt, dass es ohne die RSV keinen Kredit gäbe.
    Haben sie das schriftlich?

    Zitat Zitat von Bankenschreck
    In den Beratungsprotokollen und auch in der europäischen Standartinformation für Verbraucherkredite stand aber, dass der Abschluss der RSV freiwillig sei und nicht Voraussetzung für den Kredit.
    Hm, wenn's sonst keine Sicherheit gibt, dann schon ...

  12. Avatar von tequila
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Rechner=tnt=wodim=....?? Langweilig...

  13. Avatar von rechner
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Was ist denn hier los? Ist das hier so üblich, dass man erst mal völlig off topic persönlich angemosert wird? Da muss ich mich doch gleich mal auf die Suche nach Beiträgen von oder über tnt und tequila machen.

  14. Avatar von tequila
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Lass gut sein,Hartzmut.Die nicht vorhandene Qualität Deiner Beiträge lässt schon genug Rückschlüsse zu.

  15. Avatar von rechner
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Die Ombudsmänner sind doch in aller Regel nur Feigenblätter der Versicherer.
    Das sehe ich anders. Ich weiß nun nicht, ob mein Fall damals ein "Regelfall" war, jedenfalls wurde er genau so behandelt:

    Unterscheidet sich das Ombudsmannverfahren von einem Gerichtsprozess?
    Ja. Ein wichtiger Unterschied ist, dass der Ombudsmann offenen Fragen von sich aus nachgehen kann. Sollten also Ihre Ausführungen in einem wichtigen Punkt nicht vollständig sein, wird der Ombudsmann bei Ihnen nachfragen. Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass der Ombudsmann keine Zeugen vernimmt. Das Verfahren ist daher auf die Unterlagen beschränkt, die Sie und Ihr Versicherer vorlegen.
    Wird sich der Versicherer daran halten, wenn der Ombudsmann die Beschwerde zu Ihren Gunsten entscheidet?
    Ja. Die Entscheidung ist für den Versicherer bindend, wenn der Ombudsmann einen Bescheid des Versicherers beanstandet, durch den Sie einen Nachteil bis 10.000 Euro erlitten haben. Liegt der Wert höher, muss das Versicherungsunternehmen sich nicht daran halten. Erfahrungsgemäß folgen die Versicherer aber auch dann zumeist der Auffassung des Ombudsmanns. Für Sie ist die Entscheidung stets unverbindlich. Der Weg zu den Gerichten bleibt Ihnen immer offen.
    Feigenblatt? Mitnichten, die Versicherungen sind gesetzlich verpflichtet, die Ombudsleute zu bezahlen.

  16. Avatar von Robo
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Nach einigen Privaten anfragen, hier ein aktueller stand der Dinge:

    Die Postbank ist am 26.11.012 bezüglicher der Bearbeitungsgebühr, in unserem Fall, in Berufung gegangen.

    Zeitschinden ??
    lg Robo

  17. Avatar von Robo
    Robo ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Sooooo,
    die Versicherung macht mit, wir gehen in die nächste Runde.
    Versteh die Postbank nicht

  18. Avatar von Stumpenrudi
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Robo
    Sooooo,
    die Versicherung macht mit, wir gehen in die nächste Runde.
    Versteh die Postbank nicht

    Sehr gut.Besser bekommst Du Dein Geld derzeit nirgendwo verzinst.

  19. Avatar von TImoNRW
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Das die Ombudsmänner nichtmal den Eingang bestätigen, das geht bei Gericht immer schneller, wo man direkt ein Aktenzeichen bekommt.

    Naja warten

  20. Avatar von Stumpenrudi
    Stumpenrudi ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von TImoNRW
    Das die Ombudsmänner nichtmal den Eingang bestätigen, das geht bei Gericht immer schneller, wo man direkt ein Aktenzeichen bekommt.

    Naja warten

    Ich hab ja bereits schonmal geschrieben, dass Du Geduld brauchst.Die scheinen ne Menge zu tun zu haben.....

    Bei mir hat es knapp 4 Wochen gedauert, bevor ich ein Aktenzeichen bekommen habe.

  21. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Rechner und alle anderen,
    es liegen bereits mehr als 10 "eidesstattliche Versicherungen" von betoffenen Kunden vor die derart hinter das Licht geführt wurden. Des Weiteren gibt es auch unbeteiligte Zeugen (also nicht verwandte Begleiter) die bei den Vertragsabschlüssen zugegen waren und mit dem jeweiligen Vertragsabschluss nichts zu tun hatten.
    Nätürlich wird es schwierig der Bank eine "Methode" nachzuweisen. Aber die Indizien werden immer eindeutiger und die Liste der Geschädigten immer länger. Allein aus meinem Kundenkreis.
    Man muss eben Geduld haben. Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam - aber gründlich.
    Wie mir bekannt wurde haben auch bereits einige Rechtsschutzversicherungen der Betroffenen signalisiert, dass sie den Fall begleiten würden. Das würden die sicherlich nicht machen wenn die Beweislage zu dünn wär und es keine Aussicht auf Erfolg gäbe.

    Ich werde Euch sicher weiter auf dem laufenden halten.
    Der Bankenschreck

    Übrigens: Ich finde es ziemlich ärgerlich, dass wenn bestimmte Begriffe in einem Beitrag vorkommen, diese automatisch verlinkt werden. Wie z.B. Vers.... Der Link stammt nicht von mir.

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