Ärger mit der Santander!

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  1. Avatar von luphinho
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    Standard Ärger mit der Santander!

    Hallo,

    Ich habe Ärger mit der Santander Bank und benötige Ihre ‚Hilfe!

    Im August 2009 habe ich einen Kredit über 38.000€ bei der Santander abgeschlossen, den Ich jetzt tilgen möchte.
    Nach meiner ersten Anfrage im Januar 2010 nannte mir die Santander einen Ablösebetrag von ca. 42.000€, gut mit Bearbeitungsgebühr und Zinsen für die ungetilgten ersten 2 Monate, kam mir der Betrag trotzdem ziemlich hoch vor.
    Da fiel mir die RSV auf, die mit ca.5400€ im Kreditvertrag steht und über die kein Wort in der Ablöseforderung steht.
    Nach einem unfreundlichen Gespräch in der Filiale erklärte mit der Bearbeiter, er sei nicht für die RSV verantwortlich und auch das beraten bei Kündigungen ist nicht seine Aufgabe, wenigstens übergab er mir eine Tel. der RSV.
    Frustriert rief ich bei der RSV an (Rimaxx) an und die erklärte mir das ich trotz Kündigung eine mindest Vertragslaufzeit von 3 Jahren einhalten muss!???
    In den Ablösebetrag waren ca. 1000€ Vorfälligkeitszinsen enthalten, um diese zu sparen, da es ausdrücklich erwähnt ist, das ich den Kreditvertrag nach 6 Monaten und einer Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen kann, kündigte ich den Vertrag im Februar zum Mai 2010 unter Einhaltung aller fristen (9Monate nach Vertragsabschluss) und kündigte in diesem Schreiben gleichzeitig die RSV mit der Bitte sollte dies nicht möglich sein, mir mitzuteilen zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist.
    Das Antwortschreiben der Santander war dann der Hammer!
    Über die RSV wurde in diesem Schreiben kein Wort verloren, ist das korrekt?
    Die Bank ignorierte meine Kündigung zum Mai und schreib sie Verzichtet kulanter Weise auf diese und bittet mich das Konto im April auszugleichen und fordert wieder 1000€ Vorfälligkeitsentschädigung, diesmal sogar 20€ mehr als beim 1. Schreiben?
    Ist diese Forderung berechtigt?
    Über lege jetzt die Verbraucherzentrale und einem Anwalt mit dieser Sache zu beschäftigen, macht das Sinn oder ist die Bank im Recht?
    Laut meiner Auffassung und Recherche sind Vorfälligkeitszinsen bei ordentlicher Kündigung nicht berechtigt und auch die
    RSV müsste doch auch bei Kündigung des Kredites unter Abzug der ersten 9 Monate mir den Restbetrag erstatten oder?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe, bin echt mit meinem Latein am Ende!

  2. Avatar von Ravemaster84
    Ravemaster84 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Kann die Bank einen bestehenden Darlehensvertrag bei püntlicher Zahlung aller Raten einfach kündigen?

  3. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Ravemaster84
    Kann die Bank einen bestehenden Darlehensvertrag bei püntlicher Zahlung aller Raten einfach kündigen?
    Ich glaube, die haben schon ihre Möglichkeiten.

  4. Avatar von Klaumada
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Die Angst ist nicht unbegründet und ja eine Bank kann einen Kredit auch bei pünktlicher Zahlung kündigen. Zum jetzeitigen Zeitpunkt würde ich dieses ( meine Persönliche Meinung) Verfahren nur auf abbezahlte Darlehen anwenden. Und gerade mit der oben genannten Bank wäre ich sehr Vorsichtig.

  5. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Dann laße ich das lieber, mein Kredit bei der Santander läuft erst seit Anfang des Jahres (mit einer 3%igen Bearbeitungsgebühr)!

    Aber wenn das Gericht nun endscheidet, dass Bearbeitungsgebühren nicht erhoben werden dürfen - müßte dann nicht automatisch zurückgezahlt werden?

  6. Avatar von Klaumada
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    3%nicht schlecht. Haben Sie diese mit dir verhandelt? Oder haben sie dir ein Vordruck gegebenen, wo das schon eingetragen war?

  7. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Das war schon eingetragen, es handelte sich um eine Kreditaufstockung eines schon bestehenden Kredites.

    Bei der Summe sind 3% trotzdem ganz schön happig. Aber wie immer werden solche Banken am Ende doch gewinnen.

  8. Avatar von Klaumada
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Verstehe ich das richtig. Für die Darlehnsaufstockung mußtest du nochmal Bearbeitungsgebühr von 3 % bezahlen?

  9. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Ja, so ist das.

  10. Avatar von Ravemaster84
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Super Sache...
    Schau dich doch nach einem anderen Darlehensgeber um...oder hatte ich den Vorschlag bereits gemacht? Dann löst das Darlehen bei der Santander auf und forderst die Gebühren zurück. Natürlich würde ich dann erstmal auf das Urteil warten...

  11. Avatar von Klaumada
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    Cool AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Ravemaster84
    Super Sache...
    Schau dich doch nach einem anderen Darlehensgeber um...oder hatte ich den Vorschlag bereits gemacht? Dann löst das Darlehen bei der Santander auf und forderst die Gebühren zurück. Natürlich würde ich dann erstmal auf das Urteil warten...
    Umschulden finde ich gut. Doch Geld zurückfordern würde ich sofort nach Darlehnsablösung machen. Kann ja erst ohne Anwalt gemacht werden. Dich wenigstens schon mal sein Anspruch geltend machen. Natürlich muß ja jeder selbst entscheiden.;-). Der BGH wird auch Entscheiden ( sofern es für die Dahrlensnehmer ist) , wie sieht es mit der Anspruchsfrist aus usw....

  12. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Ich kann leider nicht umschulden, das ist ja das Problem.

  13. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Mich würde interessieren, wer das Musterschreiben Bearbeitungsgebührrückforderung an die Santander geschickt hat und dort einen laufenden Vertrag hat?

    Und kann man das Schreiben auch erst nach dem BGH Urteil schicken (dann natürlich mit geändertem Text) oder muß es auf jeden Fall vorher sein?

  14. Avatar von Ravemaster84
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Du kannst es natürlich auch schon vorher schicken. Habe ich bei meiner Bank ebenfalls gemacht. Die werden aber ein Schreiben zurücksenden, dass die erstmal das Urteil des BGH abwarten wollen.

  15. Avatar von syvell
    syvell ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Wahrscheinlich ist es besser, bis zum endgültigen Urteil zu warten und zu sehen, was dabei herauskommt. Hoffentlich ist das Urteil dann auch so eindeutig, dass sich die Banken ggfl. nicht mehr rausreden können.

  16. Avatar von Bankenschreck
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo liebe Leute,
    ich beobachte dieses Forum nun schon seit einiger Zeit. In einigen anderen Foren habe ich auch bereits einige Tipps gegeben und Artikel verfasst.
    Ich kann also mit Fug und Recht behaupten, dass ich mich in diesen Bereichen ganz gut auskenne.
    Das Thema Bearbeitungsgebühren ist so eine Sache für sich. Es gibt Banken die akzeptieren die Forderung auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren sofort und bei anderen Banken (wie z.B. der Santander Bank) muss man eben ein bisschen nachhelfen. Mit der richtigen Argumentation an der richtigen Stelle geht manchmal sehr viel.
    Meine Erfahrung ist die, dass ein und dieselbe Bank manchmal unterschiedliche Rechtsauffassungen vertritt. Will sagen, dass es manchmal nur auf den Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung der Bank ankommt.
    In aller Regel ist es aber so, dass wenn der Kreditkunde sich selbst an die Bank wendet hat er nur eine sehr geringe Chance sein Geld zurück zu bekommen.
    Ich kann jedem nur empfehlen sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.
    Alternativ dazu gibt es auch noch einige Firmen die sich professionell mit den Themen Kreditbearbeitungsgebühren und Restschuldversicherungen (Wiederruf von RSV / Kreditverträgen) beschäftigen.
    Meine Kunden und ich haben mit der Fa. DBS aus Essen (unter "vertragswertcheck" werdet Ihr bei google fündig) sehr gute Erfahrungen gemacht. Die arbeiten mit einer jungen Rechtsanwältin zusammen, die nichts anderes macht als Kredit- und Versicherungsverträge zu widerrufen und rückabzuwickeln. Die haben in diesen Bereichen sehr viel Erfahrung und auch bereits sehr viele Erfolge vorzuweisen.

    Glück auf, Der Bankenschreck

  17. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Also, selbst wenn der BGH entscheidet, dass die Bearbeitungsgebühren nicht zulässig sind, hat man als "Normalbürger" sprich Kreditnehmer keine Chance, sein Geld zurückzubekommen??? Alle Macht den Banken und Anwälten?

  18. Avatar von Bankenschreck
    Bankenschreck ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Moin,
    "alle Macht den Banken und den Anwälten" ist nicht so ganz richtig. Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass die Banken (auch nach einem verbraucherfreundlichen Urteil) das Geld freiwillig wieder heraus geben. Rechne doch einfach mal hoch wie viel das wäre. Wir sprechen hier über Milliarden.
    Meiner Erfahrung nach versuchen die Banken nätürlich alles das Geld zu behalten. Ich gehe davon aus, dass die meisten Banken es auch nach einer BGH - Entscheidung auf eine Klage ankommen lassen werden. Getreu dem Motte "verklag mich doch" Dir wird soeieso irgendwann die Lust vergehen. Andererseits vertrauen die Banken auch darauf, dass die Bgh - Entscheidungen nicht an die große Glocke gehängt werden und die meisten Kunden keine Ansprüche stellen werden weil sie gar nicht wissen, dass sie welche haben.
    Der Bankenschreck

  19. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Ich denke auch, dass eher nur ein Bruchteil der Leute überhaupt Ansprüche stellen werden. Ich bin auch erst jetzt über dieses Thema gestolpert, dabei ist es ja schon Monate alt.

    Tja, ich warte mal erstmal ab, was am 11.9. bei der Verhandlung rauskommt. Ich sehe aber auch nicht ein, dass ich denen das Geld einfach so "schenke". Allerdings will ich natürlich auch nicht horrende Anwalts- und Gerichtskosten zahlen....

  20. Avatar von syvell
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Bankenschreck
    Moin,
    "alle Macht den Banken und den Anwälten" ist nicht so ganz richtig. Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass die Banken (auch nach einem verbraucherfreundlichen Urteil) das Geld freiwillig wieder heraus geben. Rechne doch einfach mal hoch wie viel das wäre. Wir sprechen hier über Milliarden.
    Der Bankenschreck
    Meine laienhafte Vorstellung ist: der BGH fällt ein Urteil, ich schicke meine Forderung an die Bank und bekomme mein Geld zurück. Sind Gerichtsurteile des BGH nicht bindend??

    Sonst stimmt die Aussage (siehe oben) ja doch: Ohne Anwalt nützt auch das schönste Urteil nichts.

    Aber das ist wohl eine endlose Diskussion, warum mal als einfacher Bürger nicht einfach seine Rechte bekommt, ohne die erst erstreiten zu müssen.

  21. Avatar von Klaumada
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von syvell
    Ich denke auch, dass eher nur ein Bruchteil der Leute überhaupt Ansprüche stellen werden. Ich bin auch erst jetzt über dieses Thema gestolpert, dabei ist es ja schon Monate alt.

    Tja, ich warte mal erstmal ab, was am 11.9. bei der Verhandlung rauskommt. Ich sehe aber auch nicht ein, dass ich denen das Geld einfach so "schenke". Allerdings will ich natürlich auch nicht horrende Anwalts- und Gerichtskosten zahlen....
    Ich gebe hier nur mal das Stichwort: Prozesskostenhilfe.

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