Ärger mit der Santander!

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  1. Avatar von luphinho
    luphinho ist offline
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    Standard Ärger mit der Santander!

    Hallo,

    Ich habe Ärger mit der Santander Bank und benötige Ihre ‚Hilfe!

    Im August 2009 habe ich einen Kredit über 38.000€ bei der Santander abgeschlossen, den Ich jetzt tilgen möchte.
    Nach meiner ersten Anfrage im Januar 2010 nannte mir die Santander einen Ablösebetrag von ca. 42.000€, gut mit Bearbeitungsgebühr und Zinsen für die ungetilgten ersten 2 Monate, kam mir der Betrag trotzdem ziemlich hoch vor.
    Da fiel mir die RSV auf, die mit ca.5400€ im Kreditvertrag steht und über die kein Wort in der Ablöseforderung steht.
    Nach einem unfreundlichen Gespräch in der Filiale erklärte mit der Bearbeiter, er sei nicht für die RSV verantwortlich und auch das beraten bei Kündigungen ist nicht seine Aufgabe, wenigstens übergab er mir eine Tel. der RSV.
    Frustriert rief ich bei der RSV an (Rimaxx) an und die erklärte mir das ich trotz Kündigung eine mindest Vertragslaufzeit von 3 Jahren einhalten muss!???
    In den Ablösebetrag waren ca. 1000€ Vorfälligkeitszinsen enthalten, um diese zu sparen, da es ausdrücklich erwähnt ist, das ich den Kreditvertrag nach 6 Monaten und einer Einhaltung von 3 Monaten Kündigungsfrist kündigen kann, kündigte ich den Vertrag im Februar zum Mai 2010 unter Einhaltung aller fristen (9Monate nach Vertragsabschluss) und kündigte in diesem Schreiben gleichzeitig die RSV mit der Bitte sollte dies nicht möglich sein, mir mitzuteilen zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist.
    Das Antwortschreiben der Santander war dann der Hammer!
    Über die RSV wurde in diesem Schreiben kein Wort verloren, ist das korrekt?
    Die Bank ignorierte meine Kündigung zum Mai und schreib sie Verzichtet kulanter Weise auf diese und bittet mich das Konto im April auszugleichen und fordert wieder 1000€ Vorfälligkeitsentschädigung, diesmal sogar 20€ mehr als beim 1. Schreiben?
    Ist diese Forderung berechtigt?
    Über lege jetzt die Verbraucherzentrale und einem Anwalt mit dieser Sache zu beschäftigen, macht das Sinn oder ist die Bank im Recht?
    Laut meiner Auffassung und Recherche sind Vorfälligkeitszinsen bei ordentlicher Kündigung nicht berechtigt und auch die
    RSV müsste doch auch bei Kündigung des Kredites unter Abzug der ersten 9 Monate mir den Restbetrag erstatten oder?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe, bin echt mit meinem Latein am Ende!

  2. Avatar von frechdachs57
    frechdachs57 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    ich habe mal eine Frage...

    Ich war auch so dumm mir einen kredit über die Santander zu holen für ein Auto..
    Dies war am 22.06.2012 .Jetzt wollte ich den Kredit ablösen. Der kredit belief sich auf 22 100€. ich kam auf eine ungefähre Ablösesumme von 23500€. ich rief bei der santander an und die meinten die Ablösesumme wäre 27.800€ . Das fand ich echt heftig für 3 wochen. Dann erklärte sie mir das dort ja die ratenschutzversicherung mit 3235€ und die Santander Safe für 1149€ mit drin wären. Die war aber so unfreundlich am Telefon das ich dort nochmal anrief. ich sagte dann das wenn ich die Versicherungen kündigen würde die knapp 5000 € ja von der ablösesumme abgezogen werden müssten, dann sagte er ich könnte die kündigen würde da aber nichts zurück bekommen und dann würde die Ablösesumme auch so bleiben. Das versteh ich nicht wenn der kredit weg ist dann müsste man doch auch die summe für die Versicherungen abziehen. Wie würdet ihr euch verhalten..brauche schnell hilfe da ich nur noch die Woche habe ..wegen der 30 tage Frist..lg

  3. Avatar von Klaumada
    Klaumada ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Ja, immer wieder das alte Lied. Du mußt leider erst wirklich den Kredit ablösen, da du die Versicherung darüber mitfinanziert hast. Ich hoffe du hast die Ablösesumme schriftlich. So jetzt geht der Ärger erst richtig los, jetzt mußt du die Versicherungen kündigen. Was dich dann erwartet wirst du ja hier schon gelesen haben. Aus Sicht einer Leidgeprüften, mach dir kein Streß und such dir bei Anlehnung einen Anwalt deines Vertrauens der auf Bankrecht spezialisiert ist. Recht zu haben heißt noch lange nicht Recht zu bekommen. Also Kopf hoch, und so verfahren.

  4. Avatar von frechdachs57
    frechdachs57 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Das macht mir wenig Mut...Aber wir ziehen das jetzt durch..

  5. Avatar von Tokee
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Mahlzeit,
    habe versucht mir die Gebühren wiederzuholen. Sogar mit dem Ombudsmann für Banken. Leider ohne Erfolg . Der Ombudsmann verweist zur Zeit auf das offene Verfahren vor dem BGH.

  6. Avatar von Zora79
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Guten Abend alle zusammen,

    Dank der vielen guten Beiträge hier im Forum habe ich ein Schreiben an CL geschickt mit der Bitte um Rückerstattung meiner Rsv.
    Heute hatte ich auch einen Geldbetrag auf meinem Konto, allerdings weit weniger als im Santander Vertrag steht.
    Ich habe von CL auch keinerlei Kundigungsbestatigung erhalten (weder mündlich noch schriftlich).

    Ich überlege ein Schreiben aufzusetzen, wo ich die Herrschaften bitte, mir die Rückerstattung genau auseinander zu klamüsern.

    Habt Ihr noch Tipps für mich?

    @hannes danke!


    Lg

    Und an alle, die noch kämpfen, nicht unterkriegen lassen... Bei mir ging's ohne Anwalt! ;-)

  7. Avatar von Zora79
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Andreas,

    Habe gerade Deinen Beitrag gelesen im Finanz Forum.
    Meine Frage an Dich: wie hast Du denn Die Rsv nun berechnet?
    Ich habe heute nämlich nur einen Teilbetrag zurückerstattet bekommen.
    Über eine Antwort von Dir würde ich mich sehr freuen.
    lg

  8. Avatar von Christiane1978
    Christiane1978 ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Es scheint nichts neues mit diesem Unternehmen zu sein, dass immer wieder Probleme auftreten. Ich kenne mitlerweile drei Leute die dort Scherereien haben. Viel Positives habe ich dagegen noch nicht gehört.

  9. Avatar von Klaumada
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  10. Avatar von Ravemaster84
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Der BGH entscheidet am 11.09.2012 über ein Grundsatzurteil (XI ZR 452/11) hinsichtlich der Bearbeitungsgebühren für Darlehen. In meinem Fall habe ich ein KFZ-Darlehen bei der readyBank geschlossen, welches schon längst nicht mehr läuft. Die Bearbeitungsgebühr habe ich bereits als Forderung angemeldet und die readyBank hat geschrieben, dass sie das Urteil des BGH abwarten will. Experten gehen jedoch von einem Urteil zu Gunsten der Darlehensnehmer aus.

  11. Avatar von Klaumada
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    11. September ist Verhandlungsbeginn, ob sie dann auch schon verkünden? Wichtig ist wohl vorher schon sein Anspruch geltend zu machen. Die Verbraucherzentralen haben hierfür auch ein Blanko Schreiben ins Netz gestellt.

  12. Avatar von Zora79
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Klaumada
    11. September ist Verhandlungsbeginn, ob sie dann auch schon verkünden? Wichtig ist wohl vorher schon sein Anspruch geltend zu machen. Die Verbraucherzentralen haben hierfür auch ein Blanko Schreiben ins Netz gestellt.

    Wo finde ich das Blanko Schreiben? Vielleicht könntest Du bittenden Link reinstellen lieber Klaumada? Danke!

  13. Avatar von mesuru
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo zusammen

    bin neu hier und habe fleisig eure beiträge gelesen ich habe da das problem mit meinen zahlungen im ersten moment sagt mir ein berater ich hätte angeblich im mai 2012 eine stundung bekommen, wird auch von drei weiteren mitarbeitern bestätigt. dazu wird mir versichert das ich im august eine zahlung von 10 euro nur zu verrichten hätte und ab september erst wieder die standart rate von 619 euro

    dann kommt eine mahnug ins haus worauf mir eine beraterin sagt das im juni die rate zu rück gebucht wurde ist aber auf mein konto nicht ersichtlich auch meine hausbank kann das geld nur bei der santander finden.

    zwei tage später ruft mich santander an und sagt mir am telefon das ich einen rückstand von über 1000 euro habe ich dreh durch kann nicht mehr.

    unteranderem ruft mit die santander 5-6 mal am tag an jeden tag.

    will jetzt anzeige erstatten wegen versuchtem betrug und belästigung.
    ich kann icht mehr.

    ist das der beste weg ja oder nein oder wie soll ich mich noch verhalten?

  14. Avatar von Ravemaster84
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Der beste Weg ist es erstmal zu versuchen, sein Darlehen da weg zu holen. Also mit anderen Banken über eine Umschuldung sprechen.

    Es gibt noch Ombudsmänner wo man sich beschweren kann. Oder die Bafin direkt. Aber man sollte erstmal schauen, dass das Ganze ein Ende mit Schrecken wird, wie ein Schrecken ohne Ende...

  15. Avatar von mesuru
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    bei einer anderen bank bekomm ich keine umschuldung

  16. Avatar von Klaumada
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Zora, hier bitte der Link ( Zurückfordern Bearbeitungsgebühr).Musterbrief Kreditbearbeitungsgebühr - Fordern Sie Ihr Geld zurück! - Infodokument - Stiftung Warentest

  17. Avatar von Klaumada
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Hallo Mesuro, mal bei der von Essen Bank probieren.

  18. Avatar von Klaumada
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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

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  19. Avatar von polatalemdar
    polatalemdar ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von flinho12
    Mein Schreiben an die Credit Life lautete wiefolgt:


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20.02.2012.

    Die erfolgte Beratung und anschließende Vertragsunterzeichnung zur Aufnahme in den von Ihnen angesprochenen Gruppenversicherungsvertrag bezog sich ausschließlich auf die Restschuldversicherung zur Absicherung des von mir beantragten Kreditvertrages (Finanzierungs-Nr. xxxxx) mit der Santander Consumer Bank AG. Somit gilt dies nur dann, wenn der Vertragszweck - also das abzusichernde Risiko, für welches der Versicherungsvertrag geschlossen worden ist - fortbesteht. Dieser entfällt jedoch durch die erfolgreiche Ablösung des Santander BestCredit.

    Ich bitte daher um erneute wohlwollende Prüfung der Kündigung meiner zweckgebundenen Ratenschutzversicherung und Rückerstattung zuviel gezahlter Versicherungsbeiträge auf mein

    Konto xxxx
    BLZ xxxx
    Postbank xxxx
    Kontoinhaberin: xxxxx

    Wie Sie der Anlage entnehmen können, schloss ich den Best Credit und die dazugehörige Ratenschutzversicherung im Juli 2010 unter der Voraussetzung ab, das bereits bezahlte Beiträge bei vorzeitiger Ablösung anteilig erstattet werden.

    Eine Kopie dieses Schreibens erhält mein Anwalt, der den Sachverhalt auf Sittenwidrigkeit nach § 139 BGB prüfen wird, sofern ich innerhalb der nächsten vier Wochen nichts von Ihnen hören werde.

    Mit freundlichen Grüßen

    xxxx

    Hallo zusammen,

    ich habe vor 2 Monaten ein Darlehn bei Santander Consumer Bank und die RSV (bei Credit Line) abgeschlossen.
    Beides möchte ich nun duch eine andere Bank vorzeitig kündigen, weil die andere Bank mir 1% bessere Zinzen anbietet.

    Dank vieler Beiträge hier im Forum und dem Beitrag von flinho12 habe ich ein erfolgreiches Telefonat mit Credit Line durchgeführt. Ich habe gefragt, wie es aussehen würde, wenn ich mein RSV vorzeitig kündige. Er meinte das würde nicht gehen, weil es eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren hat.
    Ich meinte jedoch, dass ich in den nächsten 3-6 Monaten mein Darlehn komplett zurückzahle und somit eine RSV nicht mehr notwendig ist.
    Der Mitarbeiter hat versucht mit anderen Sachen zu argumentieren, wie "was passiert wenn Sie Arbeitslos werden", "was passiert wenn Sie ihr Geld nicht an die ander Bank überweisen können", "die RSV tritt auch in anderen Bereichen auf, auch wenn Sie das Darlehen rückgezahlt haben", etc.
    Ich meinte, dass ich das privat zahle und keine offenen Raten mehr zu zahlen habe. Auch meinte ich, dass ein Lebensversicherung ja auch nicht nach dem Tod weiter besteht!
    Zudem habe ich gesagt:
    Während meiner Beratung und anschließende Vertragsunterzeichnung für mein KFZ im Juni wurde mir jedoch gesagt, dass die RSV seine Gültigkeit verliert, wenn das Darlehn zu einem früheren Zeitpunkt zurückgezahlt wurde. Allein aus diesem Grund habe ich die RSV akzeptiert.

    Der Mitarbeiter hat letztendlich eingesehen, dass er mich nicht aufs Ohr hauen kann und vorgeschlagen, dass ich das so in der Form schriftlich kündigen soll.

    Also nicht klein beigeben und alles schriftlich dokumentieren. Ich werde die Kündigen in den nächsten Tagen rausschicken. Mal gucken was Satnander zurückschreibt!


  20. Avatar von syvell
    syvell ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Klaumada
    11. September ist Verhandlungsbeginn, ob sie dann auch schon verkünden? Wichtig ist wohl vorher schon sein Anspruch geltend zu machen. Die Verbraucherzentralen haben hierfür auch ein Blanko Schreiben ins Netz gestellt.

    Das heißt, ich müßte dieses Schreiben jetzt an die Banken schicken, wo ich einen Kredit mit Bearbeitungsgebühr abgeschlossen habe?

    Ich hätte ehrlich gesagt Angst, dass mir die Bank (z.B. die Santander) den Kredit komplett kündigt und ich alles auf einen Schlag zurückzahlen soll.

  21. Avatar von syvell
    syvell ist offline

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    Standard AW: Ärger mit der Santander!

    Zitat Zitat von Ravemaster84
    Der BGH entscheidet am 11.09.2012 über ein Grundsatzurteil (XI ZR 452/11) hinsichtlich der Bearbeitungsgebühren für Darlehen. In meinem Fall habe ich ein KFZ-Darlehen bei der readyBank geschlossen, welches schon längst nicht mehr läuft. Die Bearbeitungsgebühr habe ich bereits als Forderung angemeldet und die readyBank hat geschrieben, dass sie das Urteil des BGH abwarten will. Experten gehen jedoch von einem Urteil zu Gunsten der Darlehensnehmer aus.
    Kann man das denn wirklich ohne Bedenken auch bei laufenden Krediten machen? Ich hätte echt Bedenken, dass die Banken dann ihre Macht ausspielen und den Kredit einfach kündigen.

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