Einheitliche Gebühren für Barabhebung am fremden Geldautomaten
Als ich letztens in der Stadt war, lag auf meinem Weg gerade kein Geldautomat meiner Bank. Trotzdem habe ich keinen anderen genutzt, weil ich mir nicht sicher war, wie hoch die Gebühren sind, wenn ich „fremd“ verfüge.
Ich habe mal gehört, dass das inzwischen locker 10 Euro sein sollen. Das ist mir eindeutig zuviel. Was ich aber auch gerne wüsste, ist, ob die Höhe der Gebühren für eine solche Fremdverfügung einheitlich sind, oder ob jede Bank das für sich regeln kann. Wer kann mich ins Licht setzen???
AW: Einheitliche Gebühren für Barabhebung am fremden Geldautomaten
Hallo Wandervogel,
die Gebühren für Bargeldverfügungen an "Fremdautomaten" sind von Bank zu Bank unterschiedlich und werden von den Instituten individuell festgelegt, d.h. es gibt keine einheitliche Regelung. Demnach kann man nur bei der eigenen Bank nachfragen oder im Preisaushang nachschauen, wie hoch die Gebühr ist. Es gibt mittlerweile aber auch Banken, die kostenlose Bargeldverfügung anbieten. Dazu gehört die DKB, bei der man mit der VISA Card weltweit kostenlos an jedem geldautmaten abheben kann, der VISA akzeptiert.