Änderung der ursprünglichen Tilgungsvereinbarung bei Hausfinanzierung

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  1. Avatar von Aloner
    Aloner

    Standard Änderung der ursprünglichen Tilgungsvereinbarung bei Hausfinanzierung

    Hi. Als wir vor drei Jahren unser Haus gekauft haben, konnten wir keine großen Sprünge machen. Können wir auch immer noch nicht, aber da wir jetzt doch ein höheres Nettoeinkommen im Monat zur Verfügung haben, würden wir den Tilgungsplan gerne dahingehend verändern, dass wir eine höhere Rate für die Hausfinanzierung zurückzahlen.

    Damit wäre das Darlehen ja auch schneller getilgt. Eigentlich läuft unser Finanzierungsvertrag zunächst über zehn Jahre, also noch sieben. Haben wir trotzdem das Recht, die Tilgungsraten zu verändern?

    Gruß, Aloner

  2. Avatar von MThiemann
    MThiemann ist offline

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    Standard AW: Änderung der ursprünglichen Tilgungsvereinbarung bei Hausfinanzierung

    Hallo Aloner,

    ob Sie das Recht zu einer Tilgungsänderung haben, ist seinerzeit Vereinbarungssache gewesen. Bitte prüfen Sie dazu Ihren Darlehnsvertrag.

    Einige Banken haben ein generelles Recht der zweimaligen Tilgungsänderung während der Zinsbindungsfrist mit ihren Kunden vereinbart.

    Falls die Bank sich nicht darauf einläßt, sparen Sie die freien Beträge einfach nebenbei in einem Bausparvertrag oder einem Fonds an (je nach Ihrer Anlagementalität), damit Sie in 7 Jahren eine höhere Sondertilgung leisten können.

    Das hätte übrigens auch den Vorteil, dass Sie flexibler bleiben. So können Sie Ihre Sparbeiträge nämlich jederzeit in der Höhe verändern und haben stets eine Liquiditätsreserve für die Wechselfälle des Lebens in der Hinterhand.

    Viele Grüße

    M. Thiemann

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