ich bin neu hier und hoffe, dass ich im richtigen Teil des Forums meine Frage stelle. Falls es falsch ist bitte verschieben.
Alsoo.. ich habe im vergangenen August eine Ausbildung angefangen und da mein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40€ mtl. zahlt habe ich einen Bausparvertrag abgeschlossen.
Ich habe nun die Anlage VL erhalten. Diese dient ja als Anlage für den Antrag auf Arbeitnehmer Sparzulage (Anlage N der Einkommenssteuererkärung, wenn ich es nun richtig herausgefunden habe?)
Ist es richtig, dass ich diese Anlage auch ohne eine Einkommenssteuererklärung einreichen kann?
Und wie lange habe ich Zeit, diese für 2009 einzureichen?
Ich erhalte Halbwaisenrente, muss ich diese dort mit angeben?
Dann noch eine weitere Frage.. im vergangenen Jahr hat meine Mutter noch ALG2 bezogen (allerdings nur bis zum 31.07.). Da ich bei ihr gewohnt habe gehörte ich mit zu ihrer Bedarfsgemeinschaft. Muss ich darüber auch etwas angeben?
Reiche Deine VL-Bescheinigung (Anlage VL) zusammen mit Deiner Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein. Die Anlage VL wird von dem Kreditinstitut/Bausparkasse zugesandt, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen direkt vom Arbeitgeber eingezahlt wurden.
Hat man vermögenswirksame Leistungen bekommen, kann in der Anlage N ganz unten auf der Seite 3 angegeben werden, wie viele Anlagen VL für diesen Steuerpflichtigen eingereicht werden.