Änderung der Bedingungen in der Wohngebäudeversicherung
Wir haben vor kurzem ein Einfamilienhaus gekauft, in dem wir auch wohnen. Nachdem wir zunächst die Wohngebäudeversicherung des Vorbesitzers übernommen hatten, sind wir aber dann zu der Versicherungsgesellschaft gewechselt, bei der wir auch alle anderen Versicherungen haben.
Der Berater, der bei uns zuhause war, versicherte uns einen Versicherungsvertrag ohne Selbstbeteiligung. Als die Unterlagen kamen, haben wir festgestellt, dass dort nun doch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 700 Euro vorgesehen ist.
Trotzdem haben wir den ersten fälligen Beitrag einziehen lassen, da wir ja versichert sein wollten. Können wir im Nachhinein noch Änderungen des Vertrages erwirken? Sind mündliche Absprachen mit dem Versicherungsberater bindend?
AW: Änderung der Bedingungen in der Wohngebäudeversicherung
Das müßte man anhand der Antragsunterlagen prüfen können. Ich denke mal, Sie haben einen neuen Antrag unterschrieben und hoffentlich auch eine Kopie erhalten, daraus sollte der Versicherungsschutz (mit oder ohne SB) hervorgehen. Eine andere Quelle wäre das Beratungsprotokoll.
Die Frage ist auch, ob es ein Versicherungsberater war, oder eher ein Vertreter oder Makler, was ich eher glaube. Wenn dieser "wer auch immer" Sie als Kunden behalten will, dann wird er dies wohl möglich machen können.
AW: Änderung der Bedingungen in der Wohngebäudeversicherung
Mündliche Absprachen zu beweisen wird schwierig. Sie können aber bis ein Jahr nach Zahlung des Erstbeitrages von der Versicherung zurücktreten. Das Druckmittel sollte ausreichen Ihren Vertrag rückwirkend zu ändern. Sie sollte aber einmal über die Seriösität Ihres Vertreters nachdenken. Kümmert er sich wirklich um Sie, oder kommte er nur wenn Sie Ihn anrufen.