Danke für den Hinweis. Hätte ich nicht gewußt
• Versicherungsmakler
Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer)
die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne
von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut
zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen
auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer. Auch
der Handelsvertreter eines Versicherungsmaklers ist Versicherungsmakler im Verhältnis
zum Kunden. Als Versicherungsmakler gilt auch, wer gegenüber dem Versicherungsnehmer
den Anschein erweckt, er sei Versicherungsmakler.
Der letzte Satz ist interessant!
Sinnvoll zum 34d ist natürlich der 34c. Der setzt aber eine andere Ausbildung voraus.