Schutz vor Altersarmut nach einer Trennung

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  1. Avatar von Tribito
    Tribito

    Standard Schutz vor Altersarmut nach einer Trennung

    Guten Abend.

    Ich mache mir ein wenig Sorgen, wenn ich an meine finanzielle Situation im Alter denke. Mit meiner Frau zusammen hatte ich ein Haus, das wir allerdings nach unserer Trennung verkauft haben, Der größte Teil des Erlöses ging für den Kredit drauf.

    Da meine Frau immer die Besserverdienende war, habe ich keine großen Ersparnisse getätigt. Jetzt bin ich 48 Jahre und möchte unbedingt noch etwas fürs Alter tun.

    Womit kann ich jetzt am besten vorsorgen?

    MfG, Tribito

  2. Avatar von MaklerHH
    MaklerHH ist offline

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    Standard AW: Schutz vor Altersarmut nach einer Trennung

    Hallo Herr Tribito,

    mittlerweile gibt es recht viele verschiedene Modelle für die Altersvorsorge. Welche davon für Sie geeignet ist, hängt in erster Linie von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie selbständig sind, dann fallen Riester und betriebliche Altersvorsorge (Ausnahme GmbH Gesellschafter/Geschäftsführer) schon mal raus. Als Angestellter haben Sie die Qual der Wahl, da Sie zwischen allen 4 Modellen wählen können. Ihre Steuersituation und auch Risikoneigung sind ebenfalls wichtig bei der Entscheidungsfindung.

    Lassen Sie sich von einem Fachmann (z.B. Versicherungsmakler) in Ihrer Nähe unabhängig beraten, das ist ein Thema für 2 oder mehr Beratungsgespräche a 2 Stunden.

    Viele Grüße aus Hamburg

  3. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Schutz vor Altersarmut nach einer Trennung

    Versicherungsmakler-unabhängig? Kleiner Scherz

  4. Avatar von MaklerHH
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    Standard AW: Schutz vor Altersarmut nach einer Trennung

    Ein kurzer Blick ins Vermittlerregister wirkt Wunder...

    Insurance Agents Register

    Es gibt durchaus einen Grund warum sich nicht jeder Vermittler auch Makler nennen darf...

  5. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Schutz vor Altersarmut nach einer Trennung

    Ich habe ja nichts gegen Makler gesagt. Ohne eine Eintragung ins Handelsregister darf in Deutschland eh keiner tätig werden. Wo steht im Handelsregister aber etwas von Unabhängig?

  6. Avatar von MaklerHH
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    Standard AW: Schutz vor Altersarmut nach einer Trennung

    Ich habe auch nichts gegen Makler oder andere Vermittler am Markt. Im Handelsregister wird man auch nicht fündig werden, wohl aber aber im Versicherungsvermittlerregister. Da steht dann auch was zum Thema Abgrenzung zwischen Makler und Versicherungsvertreter, hier der Link:

    https://www.vermittlerregister.info/d...0Erlaubnis.pdf

    PDF Seite 2 und 3, ich hoffe ich konnte helfen und die Frage beantworten.

    Gruß aus Hamburg

  7. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Schutz vor Altersarmut nach einer Trennung

    Danke für den Hinweis. Hätte ich nicht gewußt


    Versicherungsmakler

    Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber (Versicherungsnehmer)
    die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne
    von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut
    zu sein. Der Versicherungsmakler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen
    auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenwahrer. Auch
    der Handelsvertreter eines Versicherungsmaklers ist Versicherungsmakler im Verhältnis
    zum Kunden. Als Versicherungsmakler gilt auch, wer gegenüber dem Versicherungsnehmer
    den Anschein erweckt, er sei Versicherungsmakler.


    Der letzte Satz ist interessant!
    Sinnvoll zum 34d ist natürlich der 34c. Der setzt aber eine andere Ausbildung voraus.

  8. Avatar von MaklerHH
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    Standard AW: Schutz vor Altersarmut nach einer Trennung

    Gern geschehen!

    Das Berufsbild des Versicherungsmaklers wurde in den letzten Jahren durch verschiedene Urteile deutlich von anderen Vermittlern abgegrenzt. Was die Haftung gegenüber dem Kunden angeht, ist diese also viel umfassender als z.B. die eines Versicherungsvertreters, wo der Kunde in der Regel sich gleich an die Versicherung wenden muß (Haftungsübernahme). Daher hat der Versicherungsmakler auch eine Vermögenshaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch entsprechend kostet.

    Wer sich als Versicherungsmakler ausgibt, vergrößert seine Haftung gegenüber dem Kunden also deutlich, ohne jedoch eine entsprechende Haftungsdeckung seitens der Versicherung zu haben, es sei denn, er hat sich auch wie ein Versicherungsmakler versichert (da teuer wohl eher unwahrscheinlich). Da begeben sich einige Vermittler am Markt in eine Haftungsproblematik, von der diese wohl gar nichts ahnen und was im worst case zu einer Privatinsolvenz für diese führen kann.

    In einigen Bereichen halte ich die Kombination von 34d und 34c für zwingend erforderlich, möchte man seinen Kunden finanziell wirklich umfassend beraten. Wichtiges Grundwissen aus dem 34c Bereich ist zum Beispiel bei fondsgebundenen Produkten nötig, um keine Fehlberatung zu produzieren. Eine Riesterente als Fondssparplan darf ein reiner 34d Vermittler zum Beispiel gar nicht vermitteln, weil dazu eine Erlaubnis nach 34c notwendig ist.

  9. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Schutz vor Altersarmut nach einer Trennung

    Hallo

    Der Irrtum bei der Haftpflicht, liegt an der Stelle, das das Unternehmen zwar erst einmal die Kosten übernimmt im Extremfalle (Falschberatung) das Geld aber vom Versicherungsvertreter wieder holt. Soweit ich weiß ist aber der Abschluß einer Vermögensschadenshaftpflicht nicht zwingend vorgeschrieben. Ich lasse mich da gern belehren. Ich kann mir schon vorstellen, das viele Makler das Risiko unterschätzen oder sich dessen gar nicht bewußt sind und deshalb diesen wichtigen Punkt, auch aus Kostengründen, nicht geklärt haben. Der Dumme ist der Kunde.

  10. Avatar von MaklerHH
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    Standard AW: Schutz vor Altersarmut nach einer Trennung

    Naja, solange der Makler weiß, dass er Makler ist, sollte das kein Problem sein, da ohne eine entsprechende Versicherung eine Eintragung ins Vermittlerregister als Makler nicht möglich ist. Ist somit als zwingend vorgeschrieben, solange es sich um einen Makler handelt. Schwierig wird es bei den Graustufen zwischen gebundenem Vertreter und Makler bzw. Vertretern, wo oftmals die Versicherung dahinter die Haftung übernommen haben. Bei der Ausschließlickeit sehe ich da kein Problem, wohl aber bei den Mehrfachagenten, die für 2 oder 3 Versicherer arbeiten, dass ist für den Kunden auf Anhieb weniger leicht zu durchschauen, wer hier für was haftet.

    Das Vermittlerregister bietet somit dem Verbraucher die Möglichkeit sich schnell über den Status eines Vermittler zu informieren und dann im Gespräch gezielt Fragen zu stellen, wer in welcher Konstellation zu den einzelnen Versicherern welche Haftung übernimmt.

    Gruß aus Hamburg

  11. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Schutz vor Altersarmut nach einer Trennung

    O.K.
    Das Problem ist, das die Kunden von diesen gesetzlichen Hintergründen meißtens keine Ahnung haben.

  12. Avatar von MaklerHH
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    Standard AW: Schutz vor Altersarmut nach einer Trennung

    Das stimmt leider, wie auch in so vielen anderen Bereichen auch.
    Hier noch mal was ganz aktuelles zum Thema Anschein erwecken, dass man als Vertreter auch Versicherungsmakler sei:

    VersicherungsJournal Deutschland - Wenn ein Versicherungsvertreter wie ein Makler auftritt

    Gruß aus Hamburg

  13. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Schutz vor Altersarmut nach einer Trennung

    O.K. Das ist ganz starker Toback. Da würde jeder zur Verantwortung gezogen, wenn er sich bei Ablehnung eines Antrages nicht weiter kümmert. Muß er eben zugeben, das seine Versicherung abgelehnt hat. Damit kann man doch leben.

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