Riester-Vertrag auch bei zukünftiger Selbstständigkeit?
Hallo, im Augenblick bin ich noch angestellt und denke darüber nach, etwas für meine Altersvorsorge zu tun. Es kann aber gut sein, dass ich so in 2-3 Jahren den Weg in die Selbstständigkeit einschlage.
Was passiert dann z.B. mit einem Riester-Vertrag, wenn ich den jetzt abschließe? Oder soll ich im Hinblick auf meine Zukunftspläne erst gar keinen solchen Vertrag eingehen? Vielleicht gibt es ja hier Gleichgesinnte, die mir einen Rat geben können.
AW: Riester-Vertrag auch bei zukünftiger Selbstständigkeit?
Der Riestervertrag läßt sich nur dann weiterführen, wenn Sie verheiratet sein sollten, Ihr Ehepartner selbst einen Riestervertrag besitzt und unmittelbar zulagenberechtigt ist. Dann würde Ihr Vertrag als sogenannter Huckebackvertrag geführt werden.
Ansonsten sind eventuell andere Modelle der Altersvorsorge in Ihrem Fall sinnvoller. Eine intensive Beratung macht auf jeden Fall Sinn. Das kann allerdings kein Forum leisten...
AW: Riester-Vertrag auch bei zukünftiger Selbstständigkeit?
Lieber Makler,
wieso redest du denn so einen Blödsinn.
Natürlich macht der Riester trotzdem Sinn auch bei Selbständigen ebenso lässt sich der Riestervertrag auch ohne heiraten zu müssen weiterführen. Jedoch ohne Zulagen und Steuervorteile.
Abgeltungssteuerfrei. Schon mal was davon gehört.
Wo ich dem Makler aber Recht gebe ist der Huckepackvertrag. Wenn du verheiratet bist und dein Partner eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit hat dann bist du mittelbar zulagenbegünstigt und erhälst trotz selbständigkeit die staatlichen zulagen.
AW: Riester-Vertrag auch bei zukünftiger Selbstständigkeit?
Natürlich läßt sich der Riestervertrag weiterführen. Ohne Steuerersparnis und Zulagen macht Riester aber keinen Sinn. Da gibt es für Selbstständige bessere Modelle. Abgeltungssteuer. Was für Riester gilt, gilt auch für Rürup. Nur das ich Rürup als Selsständiger von der Steuer absetzen kann, Riester nicht. Versteuern muß ich Sie im Alter beide.