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PfS GmbH
Sehr geehrter Moderator Escorpio,
es ist ja "nett", dass Sie Partei ergreifen, bzw. einen Sachverhalt beurteilen, in welchem Ihnen die genaue Hintergründe nicht bekannt sind.
Es war uns zwischenzeitlich möglich, den Vorgang des Kunden (hier User Kupernikus) ausfindig zu machen. Die Hintergründe gestalten sich dazu wie folgt:
Zum einen hatte der Kunde uns anfänglich verschwiegen, dass Insolvenzverfahren anhängig sind. Der uns eingereichte Grundbuchauszug war veraltet, so dass dieser "Umstand" noch nicht dort vermerkt war. Aufgrund auch weiterer privaten Umstände bei dem Kunden, erachtete es Herr Bode für angemessen, einen Eigenkapitalanteil von € 3.000,-- von dem Kunden für eine Ersteigerung der Immobilie zu veranschlagen. Es wurde sich im Nachgang der ersten Verhandlungen insoweit auch schon mit dem Kunden darauf verständigt, dass er lediglich € 1.500,-- bereit zu stellen hat. Herr Bode hatte sogar angeboten, aufgrund der Eigenkapitalleistung sein Honorar sowie die Auslagen die er für die Terminswahrnehmung hat, hinter die Eigenkapitalerbringung zurück zustellen. Dem Voraus ging aber, entgegen den Ausführungen des Kunden, einige Zeit. Dem Kunden war es anscheinden wirtschaftlich nicht möglich den Betrag zur Versteigerung bereit zu stellen. Lediglich € 500,-- hätte er bereit stellen können. Aufgrund der bei uns angegebenen angeblich vorliegenden monatlichen freien Geldbeträge des Kunden und seiner Lebensgefährtin, welche wir zwischenzeitlich bezweifeln dürfen, und dem Umstand, dass in dem hiesigen Fall auch seit über 3 Jahren keinerlei monatlichen Leistungen an die betreibenden Gläubiger erbracht worden sind (alleine das Versteigerungsverfahren läuft seit 2008), wäre eine Terminswahrnehmung wirtschaftlich für Herrn Boden, ohne das Eigenkapital des Kunden, nicht vertretbar gewesen. Es drängte sich hier auf, dass lediglich ein neuer "Blöder" gesucht wird, bei dem man das "Spielchen" kostenlos wohnen weiter betreiben kann, da augenscheinlich jegliche monatliche Einnahmen des Kunden vollkommen von den Lebenshaltungskosten aufgefressen werden und man sich an den Umstand, dass man monatlich keine Leistung an eine Bank oder einen Vermieter zu erbringen hat, gewöhnt hat und auch nicht gewillt ist, diesen Umstand zu ändern. Durch die Erbrigung des Eigenkapitalanteils hätte der Kunde seinen "guten Willen" gezeitgt, sich wenigsten etwas an dem wirtschaftlichen Risiko beteiligen zu wollen. Bei einem Verkehrswert von € 165.000,-- und einer daran orientierten Sicherheitsleistung in Höhe von € 16.500,-- erachten wir einen Eigenkaptialanteil von € 1.500,--, und dies noch unter Zurückstellung des eigenen Honorars, nicht für unmoralisch oder verwerflich.
Es mag sich jeder sein eigenes Urteil bilden, unter welchen Umstände er bei diesen Hintregründen Geld in einer solchen Größenordnung verliehen hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Pfandkredit Siegburg GmbH