Es ist ja noch lange nicht soweit, aber meine Frau und ich (33 + 35) sind schon mal auf der Suche nach einer zusätzlichen Altersvorsorge über die gesetzliche Altersrente hinaus. Dabei ist uns auch wichtig, dass sie nicht nur eine persönliche Absicherung darstellt, sondern im Todesfall des Versicherten auch dem jeweils anderen Ehepartner zugute kommt.
Wie wir gehört haben, soll das bei der Riester-Rente ja wohl nicht der Fall sein. Wer von euch kann uns mal aufklären und hat eventuell auch noch wertvolle Tipps zu einer passenden Form der Altersvorsorge für uns beide?
AW: Geeignete Form der Altersvorsorge für Eheleute
Nun, durch Einschluß von Hinterbliebenenbausteinen ist das bei Ehepartnern eigentlich das kleinste Problem in der Altersvorsorge. Etwas schwieriger ist das schon bei Nichtverheirateten. Das kommt immer auf das gewählte Modell (Schicht 1, 2 oder 3?) an.
Gerade auch bei der Riesterrente kann das Vertragsguthaben des Ehepartners bei Tod in den eigenen Vertrag mit übernommen werden. Dabei muß es sich noch nicht mal um eine Versicherung handeln. Dieser Zusatz ist gesetzlich geregelt und gilt damit auch für riesterfähige Bausparverträge, Fondssparpläne und Banksparpläne.