Gesetzlicher Anspruch auf Ausgleich von Wochenendarbeit?
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Gesetzlicher Anspruch auf Ausgleich von Wochenendarbeit?
Guten Tag liebe Forumleser!
Mein Arbeitsvertrag sieht eine wöchentliche Arbeitszeit von 27,5 Stunden verteilt auf 5 Tage in der Woche vor. Nun soll ich aber im März außer diesen 5 Tagen auch noch an einem Wochenende arbeiten, ohne dafür irgendeinen Ausgleich zu erhalten. Der Arbeitgeber lässt sich weder auf einen finanziellen Ausgleich noch auf zusätzliche freie Stunden ein. Auch der Betriebsrat hat schon interveniert, leider ohne Erfolg.
Ich kann mir aber gar nicht vorstellen, dass das wirklich legal ist, seinen Mitarbeitern keinen Ausgleich zu gewähren. Immerhin fehlt mir an diesem Wochenende die Erholungszeit, die ich für die kommende Arbeitswoche benötige.
Wie seht ihr das?
lg, Katzenpfote
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