Zusatzbeitrag bei gesetzlichen Krankenkassen: Versicherte haben Sonderkündigungrrecht

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  1. Avatar von Deniz77
    Deniz77

    Ausrufezeichen Zusatzbeitrag bei gesetzlichen Krankenkassen: Versicherte haben Sonderkündigungrrecht

    Die ersten gesetzlichen Krankenkassen haben die Einführung
    von Zusatzbeiträgen angekündigt. Damit laufen sie Gefahr, Versicherte
    zu verlieren, wie eine Umfrage der Ratingagentur Assekurata zeigt.
    Knapp ein Drittel der gesetzlich Versicherten ist ab einem monatlichen
    Zusatzbeitrag von acht Euro bereit, die Krankenkasse zu wechseln, ergab
    die Umfrage, der der WELT vorliegt.Die Versicherungs-Experten von
    Assekurata rechnen damit, dass in einer zweiten Welle monatliche
    Zusatzbeiträge von bis zu 20 Euro von den Mitgliedern erhoben werden
    könnten. Laut Umfrage würde die Wechselbereitschaft in diesem Fall
    auf knapp 60 Prozent ansteigen.

    Die Versicherungs-Experten von Assekurata rechnen damit, dass in einer
    zweiten Welle monatliche Zusatzbeiträge von bis zu 20 Euro von den
    Mitgliedern erhoben werden könnten. Laut Umfrage würde die
    Wechselbereitschaft in diesem Fall auf knapp 60 Prozent ansteigen.
    Nur ein Fünftel der gesetzlich Versicherten würde der eigenen Kasse
    unabhängig von der Höhe des Zusatzbeitrages treu bleiben.

    Wenn eine Kasse Zusatzbeiträge einführt, haben Versicherte ein
    Sonderkündigungsrecht. Das setzt die übliche 18-monatige Mindestbindung
    an eine Krankenkasse außer Kraft. In diesem Fall gilt eine Frist von nur
    noch zwei Monaten. Die Kasse muss rechtzeitig über den Zusatzbeitrag
    informieren, sodass der Versicherte den Anbieter rechtzeitig wechseln
    kann, bevor der neue Beitrag fällig wird. Für Versicherte mit einem
    freiwilligen Wahltarif, etwa mit Selbstbehalt oder
    Beitragsrückerstattung, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.

    Verbraucherschützer warnen jedoch vor überstürzten Entscheidungen.
    Denn auch die neue Kasse kann einen Zusatzbeitrag erheben. Zudem komme
    es nicht nur auf die Beiträge, sondern auch auf die Leistungen an. Die
    Kostenübernahme von Impfungen, Angebote von alternativen Heilmethoden
    und Unterschiede beim Kundenservice wie etwa eine Geschäftsstelle vor
    Ort können ausschlaggebend bei der Kassenwahl sein.

    Seit dem Start des Gesundheitsfonds Anfang des vergangenen Jahres
    haben die Krankenversicherer die Möglichkeit, ihre Mitglieder
    zusätzlich zur Kasse zu bitten, wenn sie mit deren Beiträgen finanziell
    nicht auskommen. Mit dem Gesundheitsfonds wurde ein einheitlicher
    Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten eingeführt - derzeit
    liegt er bei 14,9 Prozent. Quelle Welt Online.

  2. Avatar von Arne Bender
    Arne Bender ist offline

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    Danke
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    Standard AW: Zusatzbeitrag bei gesetzlichen Krankenkassen: Versicherte haben Sonderkündigungrr

    hallo Deniz77,

    Das ist ja ein Artikel aus der "Welt", wie's drunter steht. Aber welcher Diskussionsansatz ergibt sich daraus? Bist du dafür, dagegen oder wolltest du uns nur informieren? Interessant wäre doch, ob die Kassen tatsächlich den Beitrag erheben müssen oder ob einige nur so tun, als seien sie pleite. Frau Merkel hat die Diskussion sicher auch im Vorfeld verfolgt hat und sich nun fragt, ob die Beiträge überhaupt mit der Verfassung vereinbar sind. Warum hat sie sich nicht mal vorher zu Wort gemeldet?

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