Zusatzbeitrag bei gesetzlichen Krankenkassen: Versicherte haben Sonderkündigungrrecht
Die ersten gesetzlichen Krankenkassen haben die Einführung
von Zusatzbeiträgen angekündigt. Damit laufen sie Gefahr, Versicherte
zu verlieren, wie eine Umfrage der Ratingagentur Assekurata zeigt.
Knapp ein Drittel der gesetzlich Versicherten ist ab einem monatlichen
Zusatzbeitrag von acht Euro bereit, die Krankenkasse zu wechseln, ergab
die Umfrage, der der WELT vorliegt.Die Versicherungs-Experten von
Assekurata rechnen damit, dass in einer zweiten Welle monatliche
Zusatzbeiträge von bis zu 20 Euro von den Mitgliedern erhoben werden
könnten. Laut Umfrage würde die Wechselbereitschaft in diesem Fall
auf knapp 60 Prozent ansteigen.
Die Versicherungs-Experten von Assekurata rechnen damit, dass in einer
zweiten Welle monatliche Zusatzbeiträge von bis zu 20 Euro von den
Mitgliedern erhoben werden könnten. Laut Umfrage würde die
Wechselbereitschaft in diesem Fall auf knapp 60 Prozent ansteigen.
Nur ein Fünftel der gesetzlich Versicherten würde der eigenen Kasse
unabhängig von der Höhe des Zusatzbeitrages treu bleiben.
Wenn eine Kasse Zusatzbeiträge einführt, haben Versicherte ein
Sonderkündigungsrecht. Das setzt die übliche 18-monatige Mindestbindung
an eine Krankenkasse außer Kraft. In diesem Fall gilt eine Frist von nur
noch zwei Monaten. Die Kasse muss rechtzeitig über den Zusatzbeitrag
informieren, sodass der Versicherte den Anbieter rechtzeitig wechseln
kann, bevor der neue Beitrag fällig wird. Für Versicherte mit einem
freiwilligen Wahltarif, etwa mit Selbstbehalt oder
Beitragsrückerstattung, gilt das Sonderkündigungsrecht nicht.
Verbraucherschützer warnen jedoch vor überstürzten Entscheidungen.
Denn auch die neue Kasse kann einen Zusatzbeitrag erheben. Zudem komme
es nicht nur auf die Beiträge, sondern auch auf die Leistungen an. Die
Kostenübernahme von Impfungen, Angebote von alternativen Heilmethoden
und Unterschiede beim Kundenservice wie etwa eine Geschäftsstelle vor
Ort können ausschlaggebend bei der Kassenwahl sein.
Seit dem Start des Gesundheitsfonds Anfang des vergangenen Jahres
haben die Krankenversicherer die Möglichkeit, ihre Mitglieder
zusätzlich zur Kasse zu bitten, wenn sie mit deren Beiträgen finanziell
nicht auskommen. Mit dem Gesundheitsfonds wurde ein einheitlicher
Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten eingeführt - derzeit
liegt er bei 14,9 Prozent. Quelle Welt Online.
AW: Zusatzbeitrag bei gesetzlichen Krankenkassen: Versicherte haben Sonderkündigungrr
hallo Deniz77,
Das ist ja ein Artikel aus der "Welt", wie's drunter steht. Aber welcher Diskussionsansatz ergibt sich daraus? Bist du dafür, dagegen oder wolltest du uns nur informieren? Interessant wäre doch, ob die Kassen tatsächlich den Beitrag erheben müssen oder ob einige nur so tun, als seien sie pleite. Frau Merkel hat die Diskussion sicher auch im Vorfeld verfolgt hat und sich nun fragt, ob die Beiträge überhaupt mit der Verfassung vereinbar sind. Warum hat sie sich nicht mal vorher zu Wort gemeldet?