Teilnahme an Abendveranstaltungen trotz Krankschreibung?
Hallo,
ich habe ein großes Problem! Ich war letztens eine Woche krank geschrieben, weil ich eine Stimmbandentzündung hatte und damit in der Bank nicht arbeiten kann. Ich durfte überhaupt nicht sprechen. Am vorletzten Tag der Krankschreibung nahm ich abends an einem Vortrag meiner Gewerkschaft teil. Es waren auch KollegInnen vor Ort, die meine Teilnahme wohl an meinen Vorgesetzten weitergaben. Ich soll jetzt eine offizielle Abmahnung erhalten, obwohl ich ja nicht im Bett liegen musste und bei diesem Vortrag nicht zu reden brauchte. Kann ich dagegen vorgehen?
AW: Teilnahme an Abendveranstaltungen trotz Krankschreibung?
Wenn sich die Sache noch nicht erledigt hat bzw. für spätere Leser möchte ich um Folgendes ergänzen:
Im Sinne einer weiteren Verschlechterung des Arbeitsverhältnisses sollten hier die Erfolgsaussichten und Folgen eines Vorgehens gegen die Abmahnung bedacht werden.
Ich würde beides negativ bewerten.
Der Arbeitnehmer unterliegt der Pflicht, alle Aktivitäten zu unterlassen, die der Heilung und einer möglichst baldigen Wiederaufnahme seiner beruflichen Tätigkeit entgegen wirken könnten. Im weitesten Sinne kann so jede Aktivität problematisch werden, der außerhalb der eigenen vier Wände nachgegangen wird, ohne dass hierfür eine zwingende Notwendigkeit besteht, während man dem Betrieb krankheitsbedingt fernbleibt.
Aus diesem Grund halte ich persönlich das Vorgehen gegen die Abmahnung für nicht erfolgsversprechend und sehe in ihr vor allem das Problem einer weiteren Verschlechterung eines ohnehin belasteten Verhältnisses.