Das Wetter in den letzten Tagen hat dafür gesorgt, dass die Einrichtung, in der ich arbeite, für zwei Tage geschlossen werden musste. Nachdem wir gestern den Betrieb wieder aufgenommen haben, hat unsere Chefin uns verkündet, dass wir für die wetterbedingten Schließungstage Urlaub nehmen müssen.
Ich habe gedacht, ich höre nicht richtig. Das kann doch nicht sein!!! Urlaub dient doch der Erholung und ist nicht als Kontingent für die Auswirkungen von Naturkatastrophen gedacht. Wer weiß, ob es rechtlich vertretbar ist, dass uns dafür tatsächlich Urlaub abgezogen wird?