Hallo.

Meine Frau arbeitet seit letztem Jahr in einer Schule und leitet dort an zwei Nachmittagen in der Woche Arbeitsgemeinschaften zum Thema Yoga und Entspannung für Kinder. Sie hat einen Vertrag für Minijobber, der bis zum Ende des laufenden Schuljahres befristet ist. Nun erklärte ihr die Leitung letztens aber, dass es auch sein kann, dass man ihre Dienste schon ab April nicht mehr bräuchte.

Ist das grundsätzlich so, dass man Minijobbern auch vor Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit kündigen kann oder genießen auch sie einen Kündigungsschutz, genau wie alle anderen auch?

Nette Grüße
Gentleman