ich wende mich heute mal an dieses tolle Forum, weil
ich eine Frage zum Elterngeld habe:
Im April bekommen meine Freundin und ich ein Kind. Sie ist noch Vollzeit
berufstätig und erhält ja in der Mutterschutzfrist sechs Wochen vor der
Geburt ganz normal ihr Gehalt weiter. Wie sieht das aber nach der Entbindung
aus?
Muss vom Zeitpunkt der Entbindung an schon Elterngeld beantragt werden oder
bekommt sie in den ersten acht Wochen nach der Entbindung noch das
volle Gehalt des Arbeitgebers? Wer hat damit Erfahrungen?
Hallo,
erstmal wünsche ich euch alles gute für das bevorstehende Ereignis. Am Tag der Geburt eures Kindes könnt Ihr die Geburtsurkunden beantragen. Mit der Urkunde, die Ihr dann 1-3 Wochen später bekommt (Je nach Amt) könnt Ihr dann das Elterngeld beantragen. Dieses wird dann aber nachgezahlt ab Tag der Geburt. Das Geld was in den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt wird ist das sogenannte Mutterschutzgeld. Dieses wird aber von der Krankenkasse gezahlt. Nicht zu 100%, sondern nur 60-70% des Einkommens. Mit einem Extra Anschreiben vom Arbeitgeber wird dieses bei der Krankenkasse beantragt. Wenn der Arbeitgeber allerdings sich dazu bereit erklärt 100 % zu zahlen, dann ist dieser echt nett.
Na ja, ich wünsche euch bisdahin noch eine schöne Zeit.
Wenn Ihr dann für Euer Kind finanziell etwas für die Zukunft tun möchtet, kann ich euch eine kompetente Finanzberatung nur empfehlen. Die helfen euch dann auch bei der Beantragung der staatlichen Förderung, und alles andere was mit dem Thema Geld zu tun hat.
Liebe Grüße