Qualität der Beratungsgespräche bei Banken und Sparkassen
Hallo liebe Nutzer dieses Forums.
Irgendwo habe ich in der letzten Zeit gehört oder gelesen, dass sich bei den Beratungsgesprächen von Banken und Sparkassen etwas geändert haben soll. Soviel ich weiß, sollen da jetzt Protokolle geführt werden. Heißt das, dem Kunden wird das angefertigte Protokoll vorgelegt und er muss bestätigen, dass das Gespräch wirklich so mit diesen Inhalten stattgefunden hat?
Ich habe nämlich bei meinem letzten Gespräch in der Bank nicht mitbekommen, dass irgendetwas protokolliert wurde. Und das ist erst zwei Wochen her. Wann tritt diese Änderung in Kraft???
AW: Qualität der Beratungsgespräche bei Banken und Sparkassen
Seit Jahresbeginn gilt diese Regelung. Das bedeutet, dass jeder Kunde nach seinem Beratungsgespräch ein Protokoll ausgehändigt bekommt, das er unterschreiben muss.
Natürlich sollte der Kunde das Protokoll auch vorher lesen - und verstehen. Wer das nicht tut und blind unterschreibt, gibt der Bank ein Dokument in die Hand, mit der sie die ganze Verantwortung auf den Kunden abwälzen kann.
AW: Qualität der Beratungsgespräche bei Banken und Sparkassen
Man muss das Protokoll NICHT unterschreiben, das ist ein verbreiteter Irrglaube. Es wird sogar geraten NICHT zu unterschreiben, da dann die Banken dies gerichtlich als Zustimmung verwenden können im Streitfall - und ggf. steht auf dem, vielleicht sogar forgefertigten Protokoll, Sachen die so gar nicht besprochen wurden.