Fragen zum BHW Dispo maxx

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  1. Avatar von Tomhilde
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    Standard Fragen zum BHW Dispo maxx

    Hallo,
    ich habe mir zusammen mit meiner Frau Ende 2005 eine Eigentumswohnung gekauft. Wir haben den Betrag von 123.000 Euro über einen BHW Dispo maxx 4.25 vollfinanziert. Ging damals aufgrund meiner Eigenschaft als Beamter auf Lebenszeit.

    Damals habe ich mich nicht wirklich mit der Materie richtig beschäftigt. Mein Bauchgefühl sagt mir nun das wir es hätten sicher besser machen können.

    Der Vertrag läuft über 10 Jahre. Ich zahle monatlich 544,25 Euro wobei 421 Euro nur Zinsen sind. Es werden also 123 Euro monatlich angespart. Weiterhin zahlen wir monatlich mindestens 50 Euro meistens mehr zusätlich auf das Bausparkonto ein.

    Folgende Fragen bereiten mir Kopfzerbrechen:
    1.) Wann wird der Vertrag Zuteilungsreif? Nach den 10 Jahren? Wird er es überhaupt oder wird einfach der angesparte Betrag genommen und von den 123T abgezogen und danach neu finanziert?
    2.) Kann ich nach den 10 Jahren den restlichen Betrag (werden wohl noch so ca. 80-85 Tausend Euro offen sein auf einmal zurückzahlen bzw über eine andere Bank finanzieren lassen?

    3.) Wann bzw wie müsste ich reagieren wenn ich den restlichen Betrag nach 10 Jahren von einer anderen Bank finanzieren lassen möchte (z.B. Kündigungdfristen einhalten)
    4.) Verlangt BHW zusätzliche Gebühren nach den 10 Jahren

    Ich hoffe die Fragen sind einigemaßen verständlich. Habe leider sehr wenig Ahnung von der ganzen Sache.
    Würde mich über ein paar Sachkundige Antworten sehr freuen.

    Gruß
    Tom

  2. Avatar von MThiemann
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    Standard AW: Fragen zum BHW Dispo maxx

    Hallo Tomhilde,

    die von Ihnen gewählte Finanzierungsvariante führt nach Ablauf der ersten 10 Jahre üblicherweise zu folgender Weiterfinanzierung:

    Teilung Ihres Bausparvertrages in 30% (ca. 36.000 EUR - dieser wird zugeteilt sein - mit einem Guthaben von ca. 15.000-17.000 EUR) und die Restsumme 87.000 EUR. Diese Summe ist dann weiterzufinanzieren bzw. zu verlängern (zu den dann gültigen Konditionen).

    Das 30/70-Verhältnis dürfte bei Ihnen positiver ausfallen, weil Sie zusätzliche Sparleistungen in Ihren Bausparvertrag einzahlen. Dadurch wird eine höhere Teilbausparsumme zuteilungsreif sein und so ein geringeres Restdarlehen verbleiben.

    Nun zu Ihren konkreten Fragen:

    Sie können den dann noch offenen Betrag durch jede andere Bank oder durch Eigenkapital zurückführen. Ihr Vertrag endet automatisch am vereinbarten Zinsbindungsende. Eine Kündigungsfrist ist von Ihnen nicht einzuhalten.

    Ca. 2 Monate vor Ablauf Ihrer bisherigen Finanzierung wird BHW Sie informieren und Ihnen eine Verlängerungsvereinbarung zusenden. Hier sollten Sie nicht wahllos unterzeichnen, sondern bereits im Vorwege (3-4 Monate vorher) Konditionen anderer Institute einholen. Gerade bei Umschuldungen lassen sich so meist 0,1 - 0,4 Prozent-punkte einsparen.
    Viele Institute bieten auch sogenannte Forwarddarlehen an, mit denen Sie Ihre Anschlussfinanzierung bereits bis zu fünf Jahre im Voraus sichern können.

    Die einzige Gebühr, die nach Ablauf der 10 Jahre beim BHW anfallen könnte, ist die Beglaubigungsgebühr für eine Abtretungserklärung der Grundschuld an eine andere Bank. Das holen Sie aber meist durch günstigere Zinsen wieder heraus.

    Viele Grüße
    M. Thiemann

  3. Avatar von Tomhilde
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    Standard AW: Fragen zum BHW Dispo maxx

    Hallo Herr Thiemann,

    vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Sie haben mir sehr weiter geholfen.

    MfG
    Tom

  4. Avatar von Tomhilde
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    Standard AW: Fragen zum BHW Dispo maxx

    Hallo nochmal Herr Thiemann,

    könnten Sie mir noch erklären wie die Tilgung ablaufen würde wenn ich nach den 10 Jahren weiter bei der BHW bleiben würde.

    Angenommen ich habe nach Ablauf der 10 Jahre 30.000 Euro in den Bausparvertrag eingezahlt, dann würde ich laut Ihrer Aussage 60.000 Euro von der BHW bekommen. Bedeutet das, dass die 30.000 Euro die ich Bezuschusst bekomme anders verzinst werden als dann die Restschuld?

    Zahle ich dann praktisch 2 Darlehen ab oder wie verhält sich das ganze?

    Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort.

    Gruß
    Tom

  5. Avatar von MThiemann
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    Standard AW: Fragen zum BHW Dispo maxx

    Hallo Tomhilde,

    richtig, Sie haben dann zwei Darlehen. Ihre Finanzierung würde wie folgt weitergeführt werden:

    1. Teilsbausparsumme 60.000 EUR (Guthaben ca. 30.000 EUR)
    Darlehnszins (je nach Bauspartarif) vermutlich bei Ihnen 4,25%
    Tilgungsbeitrag (also Zins und Tilgung zusammen) = 6%o = 360 EUR monatlich

    2. Restdarlehen 63.000 EUR
    angenommener Zinssatz 5% = 262,50 EUR monatlich
    Besparung der Restbausparsumme mit 2,4%o = 151,20 EUR monatlich

    Neue monatliche Summe = 773,70 EUR

    Senden Sie mir bitte mal Ihre Bausparnummer per E-Mail an info@baufiservice24.de. Dann schaue ich mir das mal genauer an.

    Viele Grüße

    M. Thiemann

  6. Avatar von Gerd
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    Standard AW: Fragen zum BHW Dispo maxx

    Hallo Tomhilde

    Ihren jetzigen Bausparvertrag besparen Sie mit einem Alibibeitrag. Der normale Beitrag wäre 310 €. Sie haben von der BHW einen Zwischenkredit über 123.000 € zu einem Zinssatz von 4,25% Zinsen bekommen. Das heißt, Sie zahlen für 123.000 € 10 Jahre lang Zinsen. Auf Ihr angespartes Geld bekommen Sie im Gegenzug 1% Zinsen im Jahr. Bei Ihrer genannten Sparrate, sind in 10 Jahren noch 100.000 € zu tilgen. Eine teurere Variante der Baufinanzierung gibt es nicht. Nach 10 Jahren können Sie anfangen Ihr Bauspardarlehn zu tilgen. Eine Teilung des Vertrages wird nicht stattfinden, denn beim Dispomaxx gibt es keine Mindestansparung. Kling erst einmal gut, der Teufel steckt hier aber im Detail. Je niedriger die Ansparung umso höher der Darlehnszinssatz. Die Tilgung beträgt im Normalfall 6o/oo der Bausparsumme, kann aber auch höher liegen. In Ihrem Fall wird Sie bei 8,56o/oo liegen und somit beträgt Ihre Zins-und Tilgungsrate 780 € monatlich. Bedingung ist, daß das Darlehn in spätestens 16 Jahren zurückgezahlt sein muß.
    Die Idee mit dem Fowarddarlehn ist nicht schlecht, kostet aber Geld. Je eher man das tut, umso höher sind die zusätzlichen Zinsen. Mit dem Fowarddarlehn sichert man sich rechtzeitig niedrige Zinsen, wenn man damit rechnet, daß die Bauzinsen in den nächsten Jahren steigen.
    In Ihrem Fall würde ich kein weiteres zusätzliches Geld in diesen Bausparvertrag einzahlen, sondern dieses Geld auf ein besser verzinstes Konto (Festgeld oder ähnliches) anlegen und somit Eigenkapital zur Ablösung des Bausparvertrages schaffen. Den Bausparvertrag kann man in 10 Jahren kündigen und einen Baukredit bei der Bank Ihrer Wahl aufnehmen. Das im Bausparvertrag abgesparte Guthaben wird ausgezahlt. Je höher Ihr Eigenkapital im Verhältnis zur Kreditschuld (Sie beträgt in 10 Jahren immer noch 123.000 €) umso niedriger der Zinssatz bei einer finanzierenden Bank. Bei einem Zinssatz von 5% und einer Tilgung von 3% haben Sie bei einer angenommenen Darlehnsschuld von 100.000 € eine monatliche Belastung von 660 € und den Kredit in 21 Jahren zurückgezahlt.
    Trotzdem sollte man den Finanzierungswechsel überlegen. Sie haben beim Abschluß des Bausparvertrages ja schon 1.230 € Abschlussgebühr bezahlt. Eine Umschuldung kostet in Form von recht ansehnlichen Bearbeitungsgebühren der neuen Bank ebenfalls wieder Geld. Weiterhin steht der Darlehnszinssatz heute schon fest. 3,75 % nominal und maximal 4,51% effektiv. Weiterhin sind während der Darlehnsphase jederzeit Sondertilgungen möglich. Banken lassen sich dieses echt oftmals mit einem höheren Zinssatz bezahlen. Das separat angesparte Geld kann man auch noch in 9 Jahren als eine Summe in den Bausparvertrag einzahlen. Vorteil sind die höheren Zinsen bei einer Festgeldanlage.
    Ach so. Selbstverständlich kommen bei einem Finazierungswechsel auch noch die Kosten für die Grundbucheintragung hinzu.

  7. Avatar von Andreas Wiecha
    Andreas Wiecha ist offline

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    Standard AW: Fragen zum BHW Dispo maxx

    Guten Tag.

    Ich möchte diesen alten Thread einmal hervorholen, weil dieser sehr gut zu meinem jetzigen Problem mit der BHW passt.

    Ich habe bei der BHW 2002 einen Darlehensvertrag mit 10 Jahren Laufzeit über einen Betrag von 50.000,- € abgeschlossen. Hierzu zahle ich die entsprechenden Zinsen, die Tilgung erfolgt über einen Bausparvertrag über 50.000,- €. Auf dem Bausparvertrag befinden sich derzeit rund 35.000,- €.

    Die Laufzeit des Darlehensvertrages ist im Juli d. J. beendet, ich hatte Anfang Mai der BHW mitgeteilt, dass ich den restlichen Betrag bis zur Darlehenssumme (also ca. 15.000,- €) in einer Summe zahlen möchte und habe zum entsprechenden Zeitpunkt um Mitteilung des genauen Betrages gebeten (sind ja noch Zinsen für sechs Monate fällig).

    Erhielt ich zunächst eine schriftliche Bestätigung über das Vorgehen, wurde mir Mitte Mai ein Darlehensvertrag übersandt, den ich unterschreiben müsste, also gar keine Wahlmöglichkeit hätte. Dagegen wendete ich mich natürlich, fragte nach Grundlage (AGBs) und kritisierte die im Vertrag angebenene Darlehenssumme (ca. 800,- € höher als von mir selbst ohne Zinsen errechnet).

    Als weitere Begründung kam lediglich, dass ich zur Unterzeichnung verpflichtet sei, kein Hinweis auf AGBs oder andere Grundlage. Auf einen Teil der AGBs wurde dann aber wieder Bezug genommen (Bausparguthaben ist abgetreten usw., was ja völlig in Ordnung ist).

    In den mir vorliegenden AGBs steht eindeutig, dass die BHW mir ein Angebot über eine weitere Finanzierung vor Ablauf des Darlehensvertrages unterbreiten werde, sollte hierüber jedoch keine Einigung erzielt werden, die Restschuld in einer Summe fällig werden. Also genau das, was ich ja möchte.

    Gibt es ähnliche Erfahrungen mit der BHW? Wie wurde damit umgegangen?

    Schon einmal vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Wiecha

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Fragen zum BHW Dispo maxx

    Hallo Herr Wiecha,

    sie müssen das Darlehensangebot nicht annehmen, Guthaben wird verrechnet und der Rest kommt von ihnen.

    Zuteilung des Bausparvertrages mit Darlehensverzicht beantragen.

    Selbst wenn die das Darlehen hätten nehmen müssen, kein Problem, nehmen sie es und lösen sie es einen Monat später wieder ab! Da das so einfach geht, macht eine Darlehensabnahmepflicht für die BHW keinen Sinn, denn sie hätten Arbeit, aber nur einen Monat einen Zinsnutzen!

  9. Avatar von Andreas Wiecha
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    Standard AW: Fragen zum BHW Dispo maxx

    Hallo Herr Buhmann.

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    "sie müssen das Darlehensangebot nicht annehmen, Guthaben wird verrechnet und der Rest kommt von ihnen."
    => So hatte ich mir das ja auch vorgestellt, nur hat die BHW scheinbar andere Pläne. Laut BHW stünde das Guthaben nur zur entsprechenden Tilgung des Darlehens zur Verfügung, wenn ich den Darlehensvertrag unterschriebe.


    "Selbst wenn die das Darlehen hätten nehmen müssen, kein Problem, nehmen sie es und lösen sie es einen Monat später wieder ab! Da das so einfach geht, macht eine Darlehensabnahmepflicht für die BHW keinen Sinn, denn sie hätten Arbeit, aber nur einen Monat einen Zinsnutzen!"
    => Einen Zinsnutzen hätten die dann aber immerhin, der bei meinem geplanten Vorgehen gar nicht entstehen würde.

    In dem letzten Schreiben hat die BHW mir immerhin mitgeteilt, dass sie bei vorzeitiger Tilgung des Darlehens auf eine (Vorfälligkeits-)Entschädigung verzichten würden. Aber im eigentlich Vertrag habe ich davon nichts gefunden, auch nichts über die Möglichkeit einer vorzeitigen Tilgung überhaupt (dann wäre das ja noch schlüssig).

    Die BHW scheint gar kein Interesse an meiner vollständigen und sofortigen Darlehensablösung zu haben, sondern will mich mit Druck und vorsätzlich falschen Aussagen zum Abschluss eines neuen Darlehensvertrages nötigen, aus dem die mich nach Unterzeichnung wohl auch nicht so einfach wieder herauslassen wollen.

    Das erinnert mich an "Nepper, Schlepper, Bauernfänger".

    Ich werde weiter berichten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andreas Wiecha

  10. Avatar von Andreas Wiecha
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    Standard AW: Fragen zum BHW Dispo maxx

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  11. Avatar von Meisenhannes
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    Standard AW: Fragen zum BHW Dispo maxx

    Hallo,bei mir sind in 2 Jahren auch die 10 Jahre Zinsfestschreibung bei der BHW um.
    Ich möchte dann die Anschlussfinanzierung über eine andere Bank machen.
    Was ist dann eigentlich mit der RSV,die ich mit abschliessen musste?
    Ist die nach den 10 Jahren auch abgelaufen,oder muss ich die RSV extra kündigen?

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