Schadenersatz bei nicht selbst verschuldetem wirtschaftlichen Totalschaden
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Schadenersatz bei nicht selbst verschuldetem wirtschaftlichen Totalschaden
Zum Glück nicht ich, sondern nur mein Auto ist Opfer der winterlichen Wetterverhältnisse geworden. Mein Hintermann kam ins Schleudern, konnte nicht bremsen und rutschte mit einer ziemlichen Wucht in mein Auto. Da ich nicht das neueste Auto habe, hat der Gutachter einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt. Was heißt das jetzt genau für mich? Muss die gegenerische Versicherung mir jetzt ein neues Auto bezahlen? Gibt es da eine Obergrenze? Ab wann kann ich mit dem Schadenersatz rechnen?
Danke für Antworten.
Gruss
HitMick
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