Vereinbarungen mit dem Betriebsrat einer Firma bindend?
Hi!
Ich arbeite seit fünf Jahren in einem kleinen Unternehmen, das aber über einen Betriebsrat verfügt. Der ist auch sehr aktiv und versucht mit großer Anstrengung, unsere Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Vor den Sommerferien hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat ein neues Personalmodell vorgestellt, das nach den Ferien installiert werden sollte. Geschehen ist das nie. Auf Nachfragen des Betriebsrats hieß es dann, da wisse man auch nicht mehr so genau, was die einzelnen Punkte in dem Modell bedeuten sollten..!?!
Der Betriebsrat hat vor den Sommerferien aber genau diesem Modell zugestimmt. Ist der Arbeitgeber nicht juristisch verpflichtet, sich zu halten?
AW: Vereinbarungen mit dem Betriebsrat einer Firma bindend?
Erkundige dich doch bei einem Mitglied des Betriebsrates nach dem aktuellen Stand.
Personalmodell ist erstmal nicht Sache des Betriebsrates. Der Unternehmer darf selbst entscheiden, wie er sich aufstellen möchte. Bei Fragen, die z.B. BetrVG §87 betreffen darf der Betriebsrat aber mitbestimmen. Wobei z.T. eben nur bei der Ausgestaltung (z.B. betriebliches Vorschlagwesen) und nicht über das "ob". Kommt keine Einigung zustande, entscheidet hier tatsächlich die Einigungsstelle. Die sich aus Vertretern von beiden Betriebsparteien und einem Vorsitzenden bildet, meist ein Arbeitsrichter.
AW: Vereinbarungen mit dem Betriebsrat einer Firma bindend?
Ach so, Thread 2010 eröffnet. Bin auf die Antwort reingefallen. Vermutlich sollte hier nur ein Partner-Link platziert werden, mit dem sich Geld verdienen lässt.
AW: Vereinbarungen mit dem Betriebsrat einer Firma bindend?
Absprachen sind bindend! Ich denke ihr solltet euch solche Pnkte für die nächste Wahl des Betriebsrates merken. Ich würde definitiv andere Personen wählen!
AW: Vereinbarungen mit dem Betriebsrat einer Firma bindend?
weiß jemand wie man am besten eine Betriebsrat gründet? Befinde mich aktuell in der Lage, dass wir nicht drumherum kommen und einen Betriebsrat aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen uns und dem AG gründen wollen.
Die Voraussetzungen für eine Gründung sind vorhanden.
Leider gehören wir keiner Gewerkschaft an.
Wie packen wir das am besten an? Im Internet lese ich von Inhouse-Seminare taugen die was und falls ja, die muss man ja am Ende auch bezahlen.
Genügt es also, wenn ich mir das Betriebsverfassungsgesetz schnappe und von dort aus alles organisiere?
Ist das machbar?
AW: Vereinbarungen mit dem Betriebsrat einer Firma bindend?
Wende dich doch direkt an den Betriebsrat, wir können da nicht viel zu sagen. Ich glaube nicht das du da große Chancen haben wirs, denn das letzte Wort hat die Geschäftsführung gerade wenn es um sochle Modelle geht. Welche nachteile hast du dadurch?
AW: Vereinbarungen mit dem Betriebsrat einer Firma bindend?
Absprachen mit dem Betriebsrat bedarfen der Schriftform. Diese nennt man Betriebsvereinbarungen. Hier ist jeder Punkt zu gewissen Themen geregelt. Zum Beispiel Urlaubsregelungen, Vereinbarungen zum Joberhalt nach Firmenübernahmen, umbau von Sozialräumen usw.
Solche Betriebsvereinbarungen sind für beide Seiten bindend. Wenn so eine Vereinbarung allerdings eine änderliche Sache betrifft, wie zum Beispiel die Vereinbarungen zur regelmäßigen Arbeit an Samstagen, dann sind Betriebsvereinbarungen von beiden Seiten kündbar.In der Praxis sind Vereinbarungen zur solchen Modellen allerdings sowieso zeitlich befristet, da man ja nicht ohne weiteres die zulässige Wochenarbeitszeit überschreiten darf. ( Arbeitszeigesetz)
Mit oder ohne Begründung,sollte auch in der BV niedergeschrieben sein. Sollte die Kündigungsfrist nicht angegeben sein, dann gelten hier gesetzliche Vorgaben.
Sollte es keinen Betriebsrat oder eine Vereinbarung geben, dann hilft die entsprechende Gewerkschaft (zuständig ist die Gewerkschaft am Arbeitsort oder im Kreis, nicht die des Wohnortes), sofern man Mitglied ist, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Einigungsstelle beim Arbeitsgericht.