Kündigung der Autoversicherung wegen Werkstattbindung
Ich hab da mal eine Frage.
Ich fahre einen vier Jahre alten Peugeot, den ich von Beginn an bei meiner Versicherung natürlich auch Vollkasko versichert habe. An diese Versicherung ist eine Werkstattbindung gekoppelt, weshalb sie auch einen Tick günstiger war als andere. Bis vor kurzem war das Auto immer in Ordnung, doch im November musste ein Schaden reguliert werden, der über die Vollkaskoversicherung lief.
Die Vertragswerkstatt der Versicherung erwies sich als sehr teuer, was für mich nicht unerheblich war, denn ich habe eine Selbstbeteiligung von 600 Euro. Darum brachte ich das Auto dann in eine andere, günstigere Werkstatt. Nun will die Versicherung die Rechnung abzüglich der Selbstbeteiligung nicht übernehmen.
Kann ich aufgrund dieser Tatsache die Versicherung außerordentlich kündigen?
AW: Kündigung der Autoversicherung wegen Werkstattbindung
Hallo MapleLeaf,
was sich mir bei Ihren Ausführungen noch nicht ganz erschließt ist der genaue Grund aus welchem Sie ihr Fahrzeug nicht bei der von Ihrer Gesellschaft vorgeschlagenen Werkstatt haben Instand setzen lassen.
Ich gehe davon aus, dass der Schaden deutlich über Ihrer SB von 600€ gelegen hat. Dann kann es Ihnen doch egal sein was die Werkstatt verlangt. Grundsätzlich ist dies eine der Fussangeln in Verträgen mit Werkstattbindung vor denen wir hier immer warnen. Hat Ihre Gesellschaft die Zahlung nun komplett verweigert?