Besteuerung bei zwei gleichwertigen Arbeitsstellen
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Besteuerung bei zwei gleichwertigen Arbeitsstellen
Guten Morgen liebe Forumleser!
Am 15. Februar 2010 werde ich eine neue Stelle antreten. Mein Vertrag bei der alten Firma läuft allerdings noch bis zum 28. Februar. Da ich noch alten Urlaub nehmen muss, kann ich in der neuen Firma auch schon am 15. anfangen. Wie erfolgt dann die Besteuerung für den Monat Februar? Wenn beide Gehälter voll besteuert werden, habe ich ja wahrscheinlich sehr hohe Abzüge. Gibt es da eine Sonderregelung, wenn es sich um eine Übergangszeit handelt?
Nette Grüße
Mikesch1278
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