Vor drei Wochen hatte ich mit meinem Auto einen Unfall, den ich nicht verschuldet habe. Der Unfallgegner hat seine Schuld auch einwandfrei eingestanden und den Unfall an seine Versicherung weitergeleitet. Ich habe mein Auto zur Begutachtung in eine Werkstatt gebracht.
Die Rechnung der Werkstatt habe ich dann der gegenerischen Versicherung eingereicht. Diese wiederum antwortete mir, dass ich die Rechnung zunächst in Vorkasse zahlen solle, bis sie die Schuldfrage abschließend geklärt habe. Ist das rechtens? Es handelt sich nämlich um einen recht hohen Betrag.
AW: Kosten für Unfallgutachten in Vorkasse zahlen?
Zitat von Kügelchen
Guten Morgen.
Vor drei Wochen hatte ich mit meinem Auto einen Unfall, den ich nicht verschuldet habe. Der Unfallgegner hat seine Schuld auch einwandfrei eingestanden und den Unfall an seine Versicherung weitergeleitet. Ich habe mein Auto zur Begutachtung in eine Werkstatt gebracht.
Die Rechnung der Werkstatt habe ich dann der gegenerischen Versicherung eingereicht. Diese wiederum antwortete mir, dass ich die Rechnung zunächst in Vorkasse zahlen solle, bis sie die Schuldfrage abschließend geklärt habe. Ist das rechtens? Es handelt sich nämlich um einen recht hohen Betrag.
LG, Kügelchen
Hi Kügelchen,
ich würde auf keinen Fall in Vorkasse gehen! Sie sagen die Schuldfrage ist geklärt und die Leistungspflicht liegt beim Unfallgegner!
Teilen Sie Ihrer Werkstatt die Versicherung des Gegners unter Angabe der Schadennummer mit. Die Werkstatt kann dann direkt mit der Versicherung abrechnen.
Der gegnerischen Versicherung müssen Sie sich eigentlich gar nicht offenbaren.
Die einzige Mitteilung an sie von mir wäre, dass ich kein Kreditinstitut bin und nicht gewillt bin ihre Finanzen zu optimieren!
Sollte dies zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen, machen Sie bitte einen nachträgliche polizeiliche Anzeige zur Selbstwahrung Ihrer Interessen. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, teilen Sie dieser bitte vorsorglich die Problematik mit.
AW: Kosten für Unfallgutachten in Vorkasse zahlen?
Hallo Mike,
vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort
Die Schuldfrage ist geklärt. Daher werde ich der gegnerisichen Versicherung mitteilen, dass ich auf keinen Fall in Vorkasse gehen werde.
Ich habe eine Verkehrsrechtsschutzversicherung von der ADAC.