Hallo,

ich bin nicht so ganz auf dem Laufenden. Darum wüsste ich gerne, ob sich nächstes Jahr irgendwas an der Besteuerung von Sparguthaben oder auch Bausparverträgen ändert. Ich habe nämlich zwei und glaube, dass ich für sie auch schon Freistellungsaufträge erteilt habe. Reichen die für das kommende Jahr noch aus oder muss ich irgendwas beachten?

Ich meine, ich hätte etwas in der Richtung gehört, bin aber nicht ganz schlau draus geworden. Vielleicht könnt ihr mir helfen, damit ich noch vorbeugen kann...

Kariolo77