Es ist ja vielleicht etwas vermessen von mir, anzunehmen, dass ich in meiner Krankenkasse bleiben kann, aber ich lege eigentlich großen Wert darauf. Als Architekt war ich bis vor einigen Monaten in einem Konstruktionsbüro beschäftigt.
Mein Verdient war gut und ich war schon seit langem privat krankenversichert. Jetzt beziehe ich Arbeitslosengeld und bin noch immer in meiner Krankenkasse. Man teilte mir aber bereits mit, dass ich beim Bezug von ALG II in eine gesetzliche Kasse wechseln müsse.
Ich empfinde das als Diskriminierung und möchte gerne wissen, ob mir jemand einen Ratschlag geben kann, wie ich doch in meiner Privatkasse bleiben kann.
Es ist ja vielleicht etwas vermessen von mir, anzunehmen, dass ich in meiner Krankenkasse bleiben kann, aber ich lege eigentlich großen Wert darauf. Als Architekt war ich bis vor einigen Monaten in einem Konstruktionsbüro beschäftigt.
Mein Verdient war gut und ich war schon seit langem privat krankenversichert. Jetzt beziehe ich Arbeitslosengeld und bin noch immer in meiner Krankenkasse. Man teilte mir aber bereits mit, dass ich beim Bezug von ALG II in eine gesetzliche Kasse wechseln müsse.
Ich empfinde das als Diskriminierung und möchte gerne wissen, ob mir jemand einen Ratschlag geben kann, wie ich doch in meiner Privatkasse bleiben kann.
Gruss
Remo_tz
Hallo Remo,
beziehe ich ALG II bin ich laut SGB kraft Gesetz krankenversichert. Dies bedeutet grundsätzlich eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beantragung erfolgt durch das Arbeitsamt bei Regelfällen automatisch.
Es gibt jedoch Ausnahmen und Besonderheiten!
Wer bisher privat krankenversichert war, muss seine Versicherung nicht automatisch kündigen, nur weil man ALG II Empfänger geworden ist!
Sie können innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn des ALG II Bezuges einen Befreiungsantrag stellen! Dieser Paragraph des SGB ist jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft und stellt für Sie unter Umständen auch finanzielle Nachteile dar.
Sie dürfen als gegenwärtig Privatversicherter in den letzten 5 Jahren vor Beginn des Leistungbebezuges nicht gesetzlich krankenversichert gewesen sein und die privaten Leistungen dürfen nicht schlechter sein , als die der GKV.
Nun, letzteres ist wohl kaum möglich!
Der Befreiungsantrag ist unwiderruflich! Dies bedeutet, eine spätere Rückkehr in die GKV ist nicht mehr möglich.
Auch der Träger des ALGII beteiligt sich an den Beiträgen zur PKV und Pflegepflichtversicherung. Allerdings nur bis zu einer Höhe von max. 140,- Euro. Den Differenzbetrag müssten Sie also selbst zahlen! Aber vielleicht ist dies für Sie ja kein Problem. Sie schreiben , Sie haben immer gut verdient und haben vielleicht entsprechende Rücklagen zur Verwendung. Doch auch das sogenannte "Schonvermögen" wäre dann relativ schnell aufgebraucht.
Sollte sich jedoch Ihre Situation langfristig nicht verändern, halte ich den Verbleib in der Pkv und der damit verbundenen zusätzlichen Kosten auf Dauer nicht für sinnvoll.
Als Alternative ist der Wechsel zur GKV deshalb überlegenswert!
Für diesen Fall würde ich Ihnen dringend empfehlen bei Ihrer PKV eine sogenannte Anwartschaft mit entsprechenden Zusatztarifen für die größten Lücken der GKV weiter zu versichern.
Durch die Anwartschaft "frieren" Sie Ihre Gesundheitsdaten ein und die PKV muss Sie zu einem möglichen späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufnehmen. Dies ist ein ganz wichtiger Aspekt!!