Sperrung der Kreditkarte wegen häufiger Barabhebungen
Ja, ich muss es zugeben, in der letzten Zeit habe ich häufiger mal mit meiner Mastercard Geld am Geldautomaten abgehoben. Lag oft auch daran, dass ich meine EC-Karte meiner Freundin mitgegeben habe und sie dann einfach nicht dabei hatte. Als ich letzte Woche nach dem Tanken mit der Mastercard bezahlen wollte, wurde sie nicht mehr akzeptiert.
Auf mein Nachfragen hin erklärte mir der Mitarbeiter meiner Bank, dass meine Karte gesperrt worden sei, da ich damit zu oft Bargeld abgehoben habe. Dafür sei eine Kreditkarte nicht gedacht. Was soll das denn???
Wenn doch nach der Abrechnung der Gegenwert auf meinem Girokonto zur Belastung bereitsteht, kann es der Bank doch völlig egal sein, ob ich mit der Karte bezahle oder bar verfüge.
Wieso gibt es denn auch sonst überhaupt eine Geheimzahl für die Kreditkarte? Was sagt ihr dazu?
AW: Sperrung der Kreditkarte wegen häufiger Barabhebungen
Erstmal eine Frage... was macht deine Freundin mit deiner EC Karte ? Sie darf damit weder bezahlen noch Geld abheben.
Das klingt mir eher danach das du zum Zeitpunkt der Bargeld Abhebung nicht mehr genug Plus auf deinem Girokonto hattest und dir somit die Dispo zinsen sparrst ?
AW: Sperrung der Kreditkarte wegen häufiger Barabhebungen
Hallo,
das ist eine reine Sicherheitsmaßnahme vom ausgebenden Karteninstitut.
Diese Sperre richtet an sich nicht die Bank, sondern der Kreditkartenabieter (also Mastercard, Visa etc.) ein. Es gibt extra Mitarbeiter bei diesen Firmen, die (um deine Sicherheit zu gewährleisten), die Kreditkartenumsätze anschauen und bei Auffälligkeiten die Karten sperren bzw. umtauschen. Das kann die z.B. auch passieren, wenn du mehrere Transaktionen im Ausland vornimmst. Der Mitarbeiter der Bank hat es wohl nur etwas unglücklich ausgedrückt.
Noch ein paar Tipps für dich: Deine Freundin darf deine EC-Karte nicht haben, und schon gar nicht den PIN. Das hat was mit der Haftung zu tun. Wenn deine EC Karte wirklich mal verloren geht, musst du für alles haften was damit passiert, du hast dann keinen Anspruch auf die Haftung der Bank, da du jemand anderen die Karte und PIN gegeben hast, die diejenige nicht haben darf. richte ihr lieber eine Bankvollmacht ein, dann kannst du auch für sie eine Karte bestellen!