ich bin jetzt schon fast ein Jahr aufgrund einer psychischen Erkrankung krank geschrieben und das Ende ist noch nicht in Sicht. Nach einem Jahr stellt aber, soweit ich weiß, die Krankenkasse ihre Zahlung ein. Was passiert denn dann mit mir?
Habe ich dann Anspruch auf ganz normales Arbeitslosengeld? Ich war nämlich bis zum Zeitpunkt der Krankschreibung fast zwölf Jahre ununterbrochen berufstätig. Oder muss ich jetzt befürchten, von einem Tag auf den anderen bei Hartz IV zu landen???
AW: Welche Leistungen, wenn das Krankengeld ausläuft?
Zitat von Mali749
Liebe Mitmenschen,
ich bin jetzt schon fast ein Jahr aufgrund einer psychischen Erkrankung krank geschrieben und das Ende ist noch nicht in Sicht. Nach einem Jahr stellt aber, soweit ich weiß, die Krankenkasse ihre Zahlung ein. Was passiert denn dann mit mir?
Habe ich dann Anspruch auf ganz normales Arbeitslosengeld? Ich war nämlich bis zum Zeitpunkt der Krankschreibung fast zwölf Jahre ununterbrochen berufstätig. Oder muss ich jetzt befürchten, von einem Tag auf den anderen bei Hartz IV zu landen???
Gruß Mali
Hallo,
zuerst, du wirst erst nach 78 Wochen ausgesteuert (Zeitwochen zu je 7 Tagen).
Danach meldest du dich arbeitslos, bis über ein evtln. Antrag der Erwerbsminderungsrente durch den Rententräger entschieden ist (auch wenn du nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst! (§125 SGB III) ).
AW: Welche Leistungen, wenn das Krankengeld ausläuft?
Hallo , ich bin ausgesreuert und habe mich beim arbeitsamt gemeldet ,
krankengeld war ca. 1000 €
vom arbriteamt soll ich monatlich 600 € erhalten
bin nicht arbeitslos sonder krakgeschrieben , bis mein EU rentenantrag durch ist !
wo bekommt man eine genaue auskunft
gr fr. müller