Richtige Anlaufstelle für Beratung zur Riester-Rente
Eine Geschichte zum Jahreswechsel... Ich war gestern bei meiner Bank, weil mein zuständiger Kundenberater sich gerne mit mir über meine Riester-Rente unterhalten wollte. Angeblich ging es darum, dass ich auch wirklich die komplette staatliche Förderung bekommen sollte. Die erhält man ja nur, wenn man den dafür vollen Beitrag anspart. So weit, so gut.
Mein Gehalt hat sich nicht verändert und ich habe somit in 2008 und auch in 2009 immer den erforderlichen Sparbetrag geleistet. Trotzdem habe ich anscheinend nicht die komplette Förderung erhalten. Auf Nachfrage meines Kundenberaters beim Anbieter der Riester-Rente hieß es, mein Bruttogehalt sei in 2008 höher gewesen und ich hätte mehr ansparen müssen...! Was aber nicht sein kann!!!
Mein Kundenberater war dann auch hoffnungslos überfordert und bat mich, wegen des Gehalts bitte noch einmal zuhause nachzuschauen und mich dann noch einmal bei ihm zu melden.
Jetzt würde es mich aber dann doch brennend interessieren, wer für die Details meiner Riester-Rente zuständig ist: der Anbieter derselben oder meine Bank, die diesen Vertrag vermittelt hat und mit dem Anbieter eng zusammenarbeitet.
Das Ende vom Lied: ich bin dümmer als vorher und weiß auch nicht, an wen ich mich jetzt wenden soll. Vielleicht seid ihr ja schlauer und könnt mir einen Tipp geben...
AW: Richtige Anlaufstelle für Beratung zur Riester-Rente
Hallo Monsieur,
ohne einem Mitarbeiter von Banken zu nahe treten zu wollen muss ich feststellen, das hier häufig Fehler gemacht werden. Wer hat denn bei Ihnem die Beratung und den Abschluss durchgeführt, der Bänker oder ein Mitarbeiter des Anbieters? Wenn Sie möchten können Sie mir gerne die Eckdaten Ihres Vertrages und Ihr Bruttoeinkommen zukommen lassen, ich werde das ganze nochmal für Sie durchrechen. Sie können dies aber auch selber machen. Als Formel gilt hier: Beitrag für 2008 ermittelt sich aus dem Bruttoeinkommen in 2007 x 4%, hiervon werden die Voraussichtlichen Förderungen abgezogen (30.000€ x 4% = 1.200€; 1.200€ - 154€ = 1.046€).
AW: Richtige Anlaufstelle für Beratung zur Riester-Rente
Hallo,
also GrandMonsieur, solltest du genau wissen wollen wieviel du monatlich sparen musst dann bitte nicht den Bruttobetrag nehmen.
Mit dem Bruttobetrag liegst du zwar auf der sicheren seite aber es ist nicht genau gerechnet.
Es ist gesetzlich geregelt, dass man vom "sozialversicherungspflichtigen Einkommen" 4% im Jahr abzüglich der Zulagen sparen muss um die Zulagen zu erhalten.
Wie gesagt mit dem Bruttobetrag solltest du aufjeden Fall hinkommen aber genau gerechnet ist das nicht.
Wende dich doch mal an die Firma Multiservice Finanzcoaching. Die Klären gemeinsam mit Verbraucherschutzanwälten komplett auf.
AW: Richtige Anlaufstelle für Beratung zur Riester-Rente
Zitat von MISTER M
Hallo,
also GrandMonsieur, solltest du genau wissen wollen wieviel du monatlich sparen musst dann bitte nicht den Bruttobetrag nehmen.
Mit dem Bruttobetrag liegst du zwar auf der sicheren seite aber es ist nicht genau gerechnet.
Es ist gesetzlich geregelt, dass man vom "sozialversicherungspflichtigen Einkommen" 4% im Jahr abzüglich der Zulagen sparen muss um die Zulagen zu erhalten.
Wie gesagt mit dem Bruttobetrag solltest du aufjeden Fall hinkommen aber genau gerechnet ist das nicht.
Wende dich doch mal an die Firma Multiservice Finanzcoaching. Die Klären gemeinsam mit Verbraucherschutzanwälten komplett auf.
Gruße
Wenn Du hier schon was schreibst, dann sollte Dein Beitrag zumindest irgendeinen Inhalt vermitteln!
Um hier Auskunft zur gestellten Frage zu geben braucht man nun wirklich keinen " Multiservice Finanzcoaching" Verein! Klingt wie ein angelsächsischer Sparclub ! Manchmal denke ich, wir haben nur noch Sprachbehinderte in diesem Land, dass man sich ständig Anglizismen dieser Primatensprache bedient.
Zur Sache:
Basis für die Beitragsberechnung ist immer das rentenversicherungspflichtige Brutto-Jahreseinkommen des Vorjahres.
Also davon 4% für den Jahresbeitrag abzüglich Zulagen.
Das tatsächliche Bruttoeinkommen kann aber höher ausfallen und über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegen! Ebenso kann das steuerrelevante Bruttoeinkommen abweichen und geringer ausfallen!
Mache ich den Fehler das Steuerbrutto als Grundlage zur Beitragsberechnung heranzuziehen, kann es also zu geringfügigen Unterzahlungen führen und die Zulage würde entsprechend gekürzt!
Aber der Fragesteller kann sich sich diesbezüglich auch gerne noch "coachen" lassen!